Dreifachmutti
Senior-Mitglied
Hoffnungsschimmer......enttäuscht:
5. Schreibt der Arbeitgeber vor, daß eine Dienstkleidung, die von ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellt und gereinigt wird und nicht mit nach Hause genommen werden darf, vor Dienstbeginn in einem bestimmten Raum im Betrieb anzulegen und nach Dienstende dort abzulegen ist, so gehört das Umkleidezimmer zur Arbeitsstelle. Dort beginnt und endet die Arbeitszeit.
BAG, Urteil vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 220/94 - Landesarbeitsgericht Hamm
BAG 6 AZR 220/94: Arbeitsstelle Arbeitszeit Protokollnotiz Krankenschwester
Elisabeth
Wieso Elisabeth, da steht doch genau, dass es Arbeitszeit ist. Da kann der AG nichts dran auslegen, sofern er die Kleidung stellt und verlangt, dass du sie in dem von ihm dazu deklarierten Raum umziehst...