Ist Umziehzeit Arbeitszeit?

Hoffnungsschimmer......enttäuscht:

5. Schreibt der Arbeitgeber vor, daß eine Dienstkleidung, die von ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellt und gereinigt wird und nicht mit nach Hause genommen werden darf, vor Dienstbeginn in einem bestimmten Raum im Betrieb anzulegen und nach Dienstende dort abzulegen ist, so gehört das Umkleidezimmer zur Arbeitsstelle. Dort beginnt und endet die Arbeitszeit.

BAG, Urteil vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 220/94 - Landesarbeitsgericht Hamm
BAG 6 AZR 220/94: Arbeitsstelle Arbeitszeit Protokollnotiz Krankenschwester


Elisabeth

Wieso Elisabeth, da steht doch genau, dass es Arbeitszeit ist. Da kann der AG nichts dran auslegen, sofern er die Kleidung stellt und verlangt, dass du sie in dem von ihm dazu deklarierten Raum umziehst...
 
Dem AG steht es frei, ob er als Arbeitsstelle die Station oder das Haus definiert. Siege die anderen Punkte. Der AG wird immer das nutzen, was für ihn am günstigsten ist. Und am besten für den AG ist nun mal die Feststellung: Arbeitsstelle nur hinter der Stationstür- umkleiden im Keller. Wenn man den Gedanken zuende denkt, könntest du in deiner Kleidung das Haus verlassen und dich zuhause umziehen. Wer macht das schon?

Obwohl... das wäre ein netter Ansatz. Der AG verlangt, dass die Betriebskleidung nicht das Haus verlässt. *fg* Gibts da ev. doch ein Hintertürchen?

Elisabeth
 
Überliest du Punkt 5?

Die Arbeitsstelle kann mein AG von mir aus ja anders definieren. Aber in Punkt 5 steht eindeutig, dass Umziehzeit Arbeitszeit ist, da kann mein Arbeitsort von mir als "Station" benannt sein. Liegt das Umkleidezimmer 'nen halben Kilometer weit weg, ist der Weg von dort zur Station und zurück auch noch Arbeitszeit...
 
Fünf Punkte, die sich z.T widersprechen. Jeder kann sich aussuchen, wie er es gerne hätte. Der AG hat sich seine Sicht der Dinge gesucht. Er geht davon aus, dass er die Umkleidräume nicht als Arbeitsstelle definiert und das Stellen der Hygienekleidung als nettes Entgegenkommen des AG definiert.

Alles und nicht selten das Gesetz kann man auslegen- je nach Blickrichtung. Leider. Nur Zahlen sind eindeutig: 10-20 min priavte Zeit.

Elisabeth
 
Hallo,
wir haben gerade unsere Wege und Rüstzeiten(umziehzeit) Durchgeboxt. Unser Arbeitgeber hatte diese gekürzt auf 2 Minuten. Letzte Woche wurde vor Gericht entschieden das uns 10 Min. pro Tag zu stehen. Umziehzeit ist also Arbeitszeit es sei denn in deinem Arbeitsvertrag steht was anderes.

LG
 
Fünf Punkte, die sich z.T widersprechen. Jeder kann sich aussuchen, wie er es gerne hätte. Der AG hat sich seine Sicht der Dinge gesucht. Er geht davon aus, dass er die Umkleidräume nicht als Arbeitsstelle definiert und das Stellen der Hygienekleidung als nettes Entgegenkommen des AG definiert.

Alles und nicht selten das Gesetz kann man auslegen- je nach Blickrichtung. Leider. Nur Zahlen sind eindeutig: 10-20 min priavte Zeit.

Elisabeth


Nein, kann man in diesem Falle nicht. Punkt 6 ist eine zusätzliche Erweiterung, genauer eine Konkretisierung.
Lies das ganze Urteil noch mal aus unvoreingenommener Sicht. Da steht, dass die Arbeitsstelle generell die Station ist (Punkt 4).
Schreibt dein Arbeitgeber aber zusätzlich vor, dass du dich in spezielle Kleidung umziehen musst, gilt automatisch noch dazu Punkt 5. Ohne dass er sich das aussuchen kann...

Für Arbeitnehmer ohne Bereichskleidung, die gestellt wird, ist Arbeitsbeginn grundsätzlich Station.
 
Hallo,
wir haben gerade unsere Wege und Rüstzeiten(umziehzeit) Durchgeboxt. Unser Arbeitgeber hatte diese gekürzt auf 2 Minuten. Letzte Woche wurde vor Gericht entschieden das uns 10 Min. pro Tag zu stehen. Umziehzeit ist also Arbeitszeit es sei denn in deinem Arbeitsvertrag steht was anderes.

LG

Ein Arbeitsvertrag kann NIE schlechter sein als eine Hausregelung, eine TV oder eine gesetzliche Regelung. Wenn in einem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung wäre, wäre diese ungültig.
 
Was von haus nun unterschieldich gehandhabt werden kann ist die Umsetzung. Beispielsweise kann der AG verlangen, dass du trotzdem Punkt 6 umgezogen da bist. Aber er muss dafür einen Ausgleich bringen. Z.B. extra Pause, Überstundenkonto oder ähnliches.
Ist ja auch manchmal sinnvoll, wenn es sonst der Übergabe wegen nicht umsetzbar wäre.
 
*seufz* Ach das wäre schön, wenn wir wie früher eine Rüstzeit hätten. Mein AG hat sich offensichtlich für die von mir beschriebene Variante entschieden. Und er würde dies net tun, wenn ihm dadurch finanzielle Probs in Form von Klagen ins Haus stehen würden.

Im TVöD bin ich übrigens net fündig geworden. Das wäre ja ein aktueller Tarifvertrag.


Übrigens: es gibt keine objektive, unvoreingenommene Sichtweise. Jede Sichtweise ist subjektiv gefärbt. Einzig und allein quantitative Werte können objektiv sein. Gesetz ist leider kein quantitativer Wert.


Elisabeth
 
Wer nicht will - eben nicht.:wink1:

Normalerweise muss man die Leute überzeugen, dass sie kein Rechte haben, aber in diesem Fall solltest du zu deinem "Glück gezwungen" werden. :besserwisser:


Aber: Ich geb's auf... :knockin:
 
Mein AG hat sich offensichtlich für die von mir beschriebene Variante entschieden. Und er würde dies net tun, wenn ihm dadurch finanzielle Probs in Form von Klagen ins Haus stehen würden.

Elisabeth


Hast du 'ne Ahnung. Warum wohl sind die Arbeitsgerichte hoffnungslos überlastet?
Und die AG bekommen nicht immer Recht... gottseidank auch!
 
Gut- "übergeredet"- ich werd mich morgen mal beim BR schlau machen und ihm eure Tipps vorlegen. Werde dann berichten.

Bis dahin

Elisabeth
 
@elisabeth
Ich werde auch nach tvöd bezahlt.
 
Hallo Birne!
In meiner Ausbildung im Krankenhaus hat das Umziehen mit zur Arbeitszeit gezählt. Man durfte da 10min. vor Dienstende von Station gehen um dann rechtzeitig zu stechen.
Das ist die einzigste Vergleichsmöglichkeit die ich habe, da ich jetzt in Privatkleidung arbeite.

LG Nicole
 
Hallo,

diese Frage läßt sich mit einem klaren "JEIN" beantworten, denn diese Frage kann für jeden unterschiedlich beantwortet werden, je nachdem, wie es im jeweiligen Unternehmen geregelt ist. Umziehzeiten (Rüstzeiten) können individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden (eher selten), im entsprechenden Tarifvertrag (ist inzwischen aber die Ausnahme, da in den meisten Tarifwerken dieses Thema inzwischen verbannt wurde) oder in einer innerbetrieblichen Betriebsvereinbarung (Regelfall).

Wie sieht es nun arbeitsrechtlich aus, wenn es in einem Unternehmen keinerlei Regelung gibt:

Die Rechtsprechung des BAG besagt grundsätzlich, das diese Zeiten (analog zu den Wegezeiten zum Arbeitsplatz) "Privatvergnügen" sind.
Allerdings gibt es, wie fast immer, Ausnahmen von der Regel. Wie bereits im oben zitierten Urteil erwähnt, muß der Arbeitgeber dann diese Zeiten als Arbeitszeiten werten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Dienstkleidung ist Pflicht und wird vom Arbeitgeber bezahlt
b) Arbeitgeber stellt einen Umkleideraum
c) Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich nur dort umzuziehen (Verbot, daß man sich auch daheim umziehen kann.

In Unternehmen, wo diese Vorraussetzungen vorliegen, ist natürlich die Diskussion über die Länge der Umziehzeit vorprogrammiert:
a) wie lange darf das Umziehen dauern
b) gehören die Wegezeiten zur Umkleide dazu oder nicht?

Aus diesen Gründen ist es in diesen Unternehmen sinnvoll und üblich, die Länge der Umziehzeiten in Form einer Betriebsvereinbarung pauschal zu vereinbaren.

Gruß

medsonet.1
 
:knockin:.....ich denke, solche normalen sachen sind inzwischen

überwiegend Luxus geworden..!?!?!!!

Mich würde das versteuern der geringen ND-Zulage

(worüber man auch schon seit Jahren diskutiert)

mehr nerven.......
 
jetzt vergleichst du aber Äpfel mit Birnen.

Die Umkleidezeit leistet der AG die Steuern die Regierung.
 

Ähnliche Themen