Inkontinenzunterlagen auf Wechseldruckmatratze

Steffal79

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In unserer Einrichtung heißt es, dass auf einer Wechseldruckmatratze keine Inkontinenzunterlage verwendet werden darf. Ich möchte gerne wissen ob es dazu eine gesetzliche Vorschrift gibt???
 
Wie willst Du denn dazu ein Gesetz verfassen?

Dies ist wahrscheinlich eine Empfehlung des Herstellers oder eine Dienstanweisung der Dekubitusbeauftragten (so ihr so etwas habt). Oder es ist ein Gerücht.
 
Das ist empfohlen, da alles, was zwischen dem Patienten und der Matratze liegt den Effekt der Wechseldruckmatratze mindert / aufhebt. Und da das Inkomaterial leider besonders dick ist, mindert es den Effekt ungemein. Wenn jetzt noch ein Matratzenschoner, Bettwäsche mit Bett- und Stecklaken, Nässeschutz und Schlafanzug dazukommen kann man sich die Wechseldruckmatratze fast sparen.

Aber gesetzlich verboten ist es meines Wissens nach nicht. Aber wie würdest du das als KK sehen, wenn du eine "teure" Wechseldruckmatratze bezahlst, die aber nichts bringt???:|
 
Es sind ja auch weitere Körperstellen dekubitusgefährdet, die nicht bedeckt sein müssen, und wenn der Patient ständig "schwimmt", dann ist eine Schutzhose nun einmal erforderlich (oder eine Katheterisierung, die aber bekanntlich auch nicht "ohne"). Außerdem sind auch bei Verwendung einer Wechseldruckmatratze regelmäßige Lageveränderungen nötig (z.B. Mikrolagerung), die nicht nur der Dekubitusprophylaxe dienen. Eine solche Matratze sollte nicht dazu verführen, einen Patienten einfach liegen zu lassen.

Was schlägt denn die Leitung alternativ zur Verwendung von Inkontinenz-Hilfsmitteln vor?
 
Wenn man statt der Unterlage eine Inkontinezeinlage verwendet, die man gut mit einer Netzhose fixieren kann, liegt der Patient bei regelmäßigem Wechsel der Einlage auch nicht im Nassen und der Effekt der WDM wird nicht gemindert.