Im Examenskurs und 30 Fehltage überschritten

Pucky34

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Azubi
Hallo ihr Lieben,
ja wie man schon rauslesen kann. Ich bin über den Fehlzeiten und würde eigentlich nächstes Jahr fertig sein.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter, möchte so gerne das Examen mit meinem Kurs zusammen machen und hab schon die unterschiedlichsten Sachen hier gelesen. Von 6 Monate verlängern, bis zu einem Jahr oder Nacharbeiten der Fehltage und dann Urkundenausgabe. Wie ist es denn nun genau? Ich komme aus Schleswig Holstein und meine Schule meinte, ich müsste ein ganzes Jahr verlängern :( das sehe ich aber irgendwo nicht ein bzw. warum ein ganzes Jahr? Notentechnisch bin ich in Theorie und Praxis bei 1-2. Unsere Schule hat nur einmal im Jahr einen Kurs. Aber gibt es nicht eine Möglichkeit das es nur 6 Monate verlängert wird oder ich die Tage einfach nacharbeite und danach die Urkunde bekomme?
Könnt ihr mir bitte Möglichkeiten aufzeigen? Das wäre sehr lieb :-)

Die vielen Fehltage sind durch eine chronische Krankheit entstanden, was ich auch vom Arzt attestiert bekommen würde. Könnte ich nicht versuchen einen Härteanfall-Antrag zu stellen? Ich weiß das es viele ausnutzen, aber ich bin/war wirklich krank und habe erst vor kurzem die für mich beste Therapie angefangen womit es mir endlich besser geht. Ich war körperlich und psychisch völlig am Ende und das weiß die Schule.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weshalb Du so viele Fehltage hast, ist irrelevant, ebenso wie Deine Noten. Du hast schon vor der Zulassung zum Examen die Fehlzeiten überschritten und kannst natürlich nicht garantieren, dass da nicht noch einige Tage mehr anfallen. Insofern kannst Du nicht zum geplanten Zeitpunkt zugelassen werden und musst einen Teil der Ausbildung wiederholen.

Die Rückstufung in den nachfolgenden Kurs ist in diesem Fall Usus und wenn bei Euch nur einmal jährlich ein Kurs startet wird die Wiederholung eines Ausbildungsjahres der einfachste Weg sein. Es ist unwahrscheinlich, dass die jeweilige Behörde für eine einzelne Schülerin einen Examenstermin anberaumt.
 
härtefall-antrag kann doch gestellt werden ( so weit ich informiert bin ), oder ?
 
Danke für deine Antwort.
Wie ist es denn wenn zum Beispiel aus meinem Kurs einige nicht bestehen würden. Könnte ich denn nicht mit denen das Examen dann machen? Weil die müssen dann ja auch nur 6 Monate verlängern oder wäre das auch ein ganzes Jahr?
 
Kann ich den Härteanfall- Antrag stellen oder macht das die Schule? Ich hab im neuen Jahr nochmal ein Gespräch mit der Schulleitung.
 
Härtefallantrag kann gestellt werden (von Dir), aber Du benötigst dazu eine nachvollziehbare Begründung, warum es für Dich eine unzumutbare Härte darstellt, die Ausbildung zu verlängern.
Wie ist es denn wenn zum Beispiel aus meinem Kurs einige nicht bestehen würden. Könnte ich denn nicht mit denen das Examen dann machen? Weil die müssen dann ja auch nur 6 Monate verlängern oder wäre das auch ein ganzes Jahr?
Wie lang die Ausbildungsverlängerung nach einer nicht bestanden Prüfung sein muss, legt die jeweilige Behörde fest; es kommt auch darauf an, welcher Teil der Prüfung vermasselt wird.

Du darfst in Theorie und Praxis jeweils 10% der vorgegeben Stunden fehlen und hast diese Maximalbegrenzung bereits um sechs Arbeitswochen überschritten, obwohl noch ein knappes Jahr Ausbildung vor Dir liegt. Meinst Du nicht, dass es ganz sinnvoll wäre, die versäumten Stunden nachzuholen?
 
Wann muss ich den Antrag stellen? Nächstes Jahr und wie schreibt man sowas? Würde mir die Schule dabei helfen wenn ich frage?
Ja wenn es nicht klappt, dann muss ich verlängern. Ich bin gelernte KPH und deswegen sehe ich die Fehlzeiten bei mir jetzt nicht so als großes Problem.
Mein größter Wunsch ist es einfach, dass ich mit meinem Kurs zusammen fertig werden kann :-)
 
Den Antrag musst Du stellen, wenn es zur Prüfungszulassung kommt, den Zeitraum kennt Deine Schule. Ob sie Dir dort bei der Formulierung unter die Arme greifen (und den Härtefallantrag überhaupt befürworten) musst Du erfragen. Dazu ist der geplante Gesprächstermin eine gute Gelegenheit.

Je nach Bundesland hat der Antrag jedoch wenig Aussichten auf Erfolg. "Größter Wunsch" dürfte als Begründung kaum ausreichen!
 
Danke dir.
Ich werde mit meiner Schule dann darüber reden und schauen was sie dazu sagen.
 
Hallo,
die Schule kann da nicht viel ausrichten ....das entscheidet die zuständige Behörde. In Hessen wird z.B. Härtefällen eher nicht statt gegeben- eine Stunde über die höchstzulässigen Fehlzeiten reicht also aus, um keine Zulassung zu erhalten.
 
Auch in Bayern wird bei soviel Überschreitung wegen Erkrankung kein Härtefall anerkannt.
Was sollte daran ein Härtefall sein?
Du machst dein Examen zusammen mit dem anderen Kurs d.h. du solltest schnell in den anderen Kurs wechseln um dort den Anschluss zu bekommen.

Nacharbeiten nur, wenn die Fehlzeiten nicht schon vor Examenszulassung überschritten wurden, denn sonst gibts ja keine.
Verlängerung bis zu nächst möglichen Prüfung und die ist bei euch halt nur 1mal im Jahr.


Ich werde mit meiner Schule dann darüber reden und schauen was sie dazu sagen.
Hmmmm??? Da musst du schon selbst Überlegen warum das jetzt ausgerechnet für DICH eine unzumutbare Härte darstellen sollte ein Jahr zu verlängern? Das kann dir DIE Schule auch nicht sagen!
Wenn dich DIE Schule unterstützen würde, dann musst du schon ein paar Gründe dafür liefern, auf derer der Schulleitung es möglich ist diese zu unterstützen.
Du schreibst - weil ich mit meinem Kurs das Examen machen möchte - na ja, das ist sicherlich keine unzumutbare Härte.

härtefall-antrag kann doch gestellt werden ( so weit ich informiert bin ), oder ?
ja schon, ABER den Antrag muss ich schon nachvollziehbar für die Schulaufsichtsbehörde, möglichst detailliert begründen.

Härtefallantrag stellen ohne Begründung ist nicht "sinnvoll".
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja nicht ohne Begründung, sondern weil ich krank war/bin und ein Jahr länger in meiner Situation schon eine große Belastung darstellen würde aufgrund meiner Gesundheit. Wollte mich nach der Ausbildung um meine Gesundheit erstmal kümmern und auch erstmal kürzer treten um wieder richtig fit zu werden.
Für was ist denn dann so ein Härtefallantrag wenn gesundheitliche Einschränkungen nicht berücksichtigt werden?
 
Ich finde auch kaum was im Internet oder Vertrag dazu. Für wem genau ist denn so ein Härtefallantrag?
Ich kann nur von mir sagen, dass es jeden Tag ein riesiger Kraftakt ist eben weil ich noch nicht gesund bin und deswegen wäre ein Jahr länger für mich ein großes Problem .
 
Wäre es in dieser Situation nicht sinnvoller, die Ausbildung krankheitsbedingt zu unterbrechen, gesund zu werden und anschließend wieder einzusteigen?
 
Härtefälle sind schwer kranke die potentiell lebensbedroht sind, soweit ich weiss. Einen Härtefallantrag kriegt man nicht so leicht durch. Würde dir auch raten die Ausbildung zu verlängern. Dat ist kein Beinbruch. Als Härtefall ist man schon so ne Art Quotenkrüppel
 
Härtefälle sind schwer kranke die potentiell lebensbedroht sind, soweit ich weiss.
und der soll dann auf der Intensivstation Examen machen weil ...
er den/die nächsten Tag/e nicht erlebt - verstehe deine Argumentation nicht?
Was ist der Unterschied, wenn jemand Fehlzeiten überschreitet werden, ob dies durch einen Beinbruch oder durch eine schwere Erkrankung ist, sind dann im zweiten Fall die Lücken geringer?

Der Härtefall liegt in den Lebensumständen die dann eintreten würden, wenn die Ausbildungszeit verlängert würde und dies aufgrund der Umstände evtl. eine Verlängerung der Ausbildung und damit die Prüfung nicht mehr möglich machen würde.

Als Härtefall ist man schon so ne Art Quotenkrüppel
Das ist mir zu neveaulos um es zu Kommentieren.

und deswegen wäre ein Jahr länger für mich ein großes Problem .
und das müsstest du schlüssig ausführen und Begründen. Denke aber daran, dass dann evtl. die momentane gesundheitliche Eignung angezweifelt werden könnte zur Ausübung des Berufs.
 
Unterbrechen möchte ich die Ausbildung nicht. wenn es nicht anders geht, dann muss ich halt ein Jahr länger machen.

Danke für eure Antworten
 
Das ist ja nicht ohne Begründung, sondern weil ich krank war/bin und ein Jahr länger in meiner Situation schon eine große Belastung darstellen würde aufgrund meiner Gesundheit. Wollte mich nach der Ausbildung um meine Gesundheit erstmal kümmern und auch erstmal kürzer treten um wieder richtig fit zu werden.
Für was ist denn dann so ein Härtefallantrag wenn gesundheitliche Einschränkungen nicht berücksichtigt werden?
Mit dieser Argumentation wäre ich eher vorsichtig- das wirft bei der zuständigen Behörde auch ganz schnell mal die Frage nach der grundsätzlichen gesundheitlichen Eignung auf!
 
Ich habe das mit Quotenkrüppel so provozierend geschrieben, weil viele Exsmensprüfer die Hörtefälle so sehen. Und bei der Behörde kann ich mir das auch vorstellen. Die Fragen sich doch: Ist die wirklich fit für den Beruf? Ist die ernsthaft ein "Härtefall",oder markiert die nur weil sie zu oft gefehlt hat
 
Also ich weiß ja nicht wie das in anderen Schulen so ist. Aber wir haben in unserem Kurs eine Mutter, die wegen ihrer Kinder sehr oft fehlt.
Die konnte sich mit der Schule darauf einigen im Sommerurlaub zwei Wochen die Stunden aufzuarbeiten.

Wobei ich halt nicht weiß, wie das rechtlich ist, wenn man krank geschrieben ist, dann kann man ja nicht die Tage einfach gegen Urlaub austauschen. Sie hatte zwar entschuldigt gefehlt aber war ja nicht krank geschrieben.

Aber vorschlagen kannst du es deiner Schule natürlich mal. (Wobei du etwas spät an bist. Die Zulassung ist doch schon im Februar oder März.)
 

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