- Registriert
- 06.10.2010
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- Beruf
- Azubi Krankenpflege
- Akt. Einsatzbereich
- Innere mit Infektbereich
Hallo,
hab da eine Frage.
Ich habe dieses Jahr mein Examen gehabt und bin leider Praktisch durchgefallen. jetzt soll ich ein ganzes Jahr nach machen, da ich die Fehltage überschritten hab und die Schulleitung es während den Prüfungen gemerkt hat und das Examen einfach laufen gelassen hat. Wurde nicht über meine Fehltage informiert als es wohl eng wurde.
Meine Frage ist, ist es zulässig gewehsen, dass die Schulleitung die Prüfungen laufen gelassen hat und muss ich jetzt nur aufgrund der Fehltage ein Jahr warten bis ich wiederholen kann, oder darf ich auch schon früher??? Wie ist das geregelt??? Muss ich das jetzt ausbaden, was die Schulleitung verbockt hat????
Danke für eure Antworten!!!
hab da eine Frage.
Ich habe dieses Jahr mein Examen gehabt und bin leider Praktisch durchgefallen. jetzt soll ich ein ganzes Jahr nach machen, da ich die Fehltage überschritten hab und die Schulleitung es während den Prüfungen gemerkt hat und das Examen einfach laufen gelassen hat. Wurde nicht über meine Fehltage informiert als es wohl eng wurde.
Meine Frage ist, ist es zulässig gewehsen, dass die Schulleitung die Prüfungen laufen gelassen hat und muss ich jetzt nur aufgrund der Fehltage ein Jahr warten bis ich wiederholen kann, oder darf ich auch schon früher??? Wie ist das geregelt??? Muss ich das jetzt ausbaden, was die Schulleitung verbockt hat????
Danke für eure Antworten!!!