Examen gemacht trotz Fehltage überschritten?

Shorty112

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Azubi Krankenpflege
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Innere mit Infektbereich
Hallo,
hab da eine Frage.
Ich habe dieses Jahr mein Examen gehabt und bin leider Praktisch durchgefallen. jetzt soll ich ein ganzes Jahr nach machen, da ich die Fehltage überschritten hab und die Schulleitung es während den Prüfungen gemerkt hat und das Examen einfach laufen gelassen hat. Wurde nicht über meine Fehltage informiert als es wohl eng wurde.

Meine Frage ist, ist es zulässig gewehsen, dass die Schulleitung die Prüfungen laufen gelassen hat und muss ich jetzt nur aufgrund der Fehltage ein Jahr warten bis ich wiederholen kann, oder darf ich auch schon früher??? Wie ist das geregelt??? Muss ich das jetzt ausbaden, was die Schulleitung verbockt hat????

Danke für eure Antworten!!!
 
Wie jetzt?

Du bist doch durchgefallen! Wieso musst du hier irgendwas ausbaden?

Du bist durchgefallen und die Prüfungsvorsitzende entscheidet wann du die Nachprüfung machen kannst.
Wurde bereits ein jahr entschieden? Geht hier nicht klar hervor.

Deine Fehltage soltlest du übrigens auch selber im Blick haben, vor Allem wenn du halt häufig krank warst...
 
Was ist eigentlich mit der vielzitierten Eigenverantwortung, welcher die Auszubildenden sich bewusst werden sollten ?
 
@shorty: Na jetzt gehts aber los. Was heißt hier Schulleitung verbockt. Sind das deine Fehltage oder die deiner Schulleitung?

Zum rechtlichen Aspekt: Zugelassen ist zugelassen, eine Genehmigung und bereits geleistetes Examen kann nicht hinterher als ungültig erklärt werden.

Normative Kraft des Faktischen.

Warum du jetzt ein Jahr verlängern sollst ist mir nicht klar. Dass du verlängern musst, da du die prakt. Prüfung versaubeutelt hast - klar. Die Länge legt der Prüfungsvorsitzende fest.

Du darfst dann deine Prüfung machen, so wie es der Prfg.vors. festgelegt hat.

Damit hast du aber sicher die fehlende Zeit nachgearbeitet. Du bist ja nicht ein halbes Jahr über den zulässigen Fehlzeiten - oder?

Man könnte überlegen Einspruch gegen die Prüfung einzulegen wegen eines Verfahrensfehlers, denn du hättest ja gar nicht zugelassen werden dürfen. Würde dir zwar keinen Zeitvorteil bringen, aber wenn das druchginge würde die Prüfung als nicht gemacht gewertet und du könntest nochmal durchfallen. Dann hätte ICH allerdings Zeifel ob das der richtige Beruf für mich wäre.
 
Hmm... also sorry wenn ich mich nun auch mit weniger positiven Argumenten einschalte: warum schautest du denn nicht auf deine Fehltage? Ich glaube, du bist einfach enttäuscht über deine Leistung und suchst nun den Schuldigen!
In meiner Ausbildungszeit hab ich ständig die Stunden mitgezählt, die ich krank war, dass ich ja nicht über die Grenze komme! Und andere Schüler, die sich nicht mehr sicher waren, haben die Schulsekretärin gefragt - Eigeninitiative! Du kannst dich da doch nicht auf die Schule verlassen!
Leider gab es in meinem Kurs auch zwei, die haben alle Fehlstunden, die man haben darf, aufgebraucht. Eine Schülerin davon bekam sogar 10 Toleranzstunden zusätzlich - diese wurde ebenso aufbgebraucht!
Aber zum Examen wurde sie dennoch zugelassen!
Wieso denn eigentlich? Wieso gibt es Vorschriften in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung?? Das haben wir uns alle gefragt. Das ist doch unfair gegenüber denen, die sich zusammenreißen. Und nein, das Mädel war nie ernsthaft krank! Ich sage ja nichts, wenn man sich das Bein bricht oder ne schwerere OP hatte.
Jedenfalls, sie bestand das Examen an zwei schriftlichen Tagen nicht. Aber sie muss nur ein halbes Jahr arbeiten, bis zur nächsten Prüfung. Nicht mal ihre Fehltage muss sie nacharbeiten. Das andere Mädel, das nie krank war und durch die Mündliche fiel, darf nicht mal nen Eilantrag stellen und muss auch ein halbes Jahr auf ihre Nachprüfung warten!
Da frag ich mich, was läuft an meiner Ex-Schule falsch??
Sorry, in deinem Fall kann KEINER was dafür - nur du!!!! Zieh es durch und arbeite, wenn du deine praktische nochmal schaffen willst!!!! Dein Können hat ja ein wenig zu wünschen übrig gelassen! Hast nochmal ein Jahr um wirklich zu üben!
 
@vansqueen:
verstehe jetzt nicht über was du dich aufregst?

Jedenfalls, sie bestand das Examen an zwei schriftlichen Tagen nicht.
Dann hat sie ja die Quittung dafür erhalten.

Aber sie muss nur ein halbes Jahr arbeiten, bis zur nächsten Prüfung. Nicht mal ihre Fehltage muss sie nacharbeiten.
Damit hat sie ihre Fehlzeiten ja nachgearbeitet!

Das andere Mädel, das nie krank war und durch die Mündliche fiel, darf nicht mal nen Eilantrag stellen und muss auch ein halbes Jahr auf ihre Nachprüfung warten!
Was soll ein Eilantrag sein? Sowas gibts nur bei Gericht. Wenn man im mündlichen nicht besteht, da fehlts weit. Denn da kann man sehr viel raus holen, selbst wenn das Wissen nicht so dolle ist.

Da ist ein halbes Jahr zum Nachlernen schon o.k. In 2 Monaten sind solche Wissenslücken nicht zu schließen.
Komm mir bloß jetzt nicht mit der Nervosität. Eine mündliche Prüfung kann ich üben, üben, üben und noch mal üben. Klar bleibt die Nervosität, aber durch üben bekomme ich sie so in den Griff, dass sie mich begleitet aber nicht behindert.

Kenne auch keine Schule die zusätzliche extra Prüfungstermine machen würde, denn das ist ein riesiger Aufwand. Wer bezahlt das denn?

Da frag ich mich, was läuft an meiner Ex-Schule falsch??
Nix, das ist schon in Ordnung so.
 

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