Wie viele Fehltage in der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildung (in NRW)?

Galilahi

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Azubi ab 01.10.11
wieviele fehltage darf man in 3 jahren (GuK Ausbildung) in NRW haben?

ist es ein unterschied, ob man selbst eine krankmeldung hat, oder das kind krank ist?

habe leider nicht wirklich ein thread gefunden wo dies reinpasst :knockin:

vielen lieben dank im vorraus
 
Um den 2. Teil der Frage zu beantworten: es ist egal ob Du oder das Kind krank bist....gezählt wird die Fehlzeit.
 
Maximal 10% der Pflichtstunden in Theorie und Praxis dürfen versäumt werden. Weder das Bundesland noch der genaue Grund haben darauf einen Einfluss.
Bitte hier nachlesen: http://www.krankenschwester.de/foru...nkheitstage-fehltage-fehlzeit-ausbildung.html


Genau. Denn die Krankenpflegeausbildung ist eine staatliche Ausbildung und daher einheitlich geregelt in D.

Übrigens entsprechen 10% Fehlzeit etwa 30 Tagen in drei Jahren wurde uns gesagt.
 
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten


§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet 1.Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
2.Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und
3.Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Freistellungsansprüche nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.




Quelle: KrPflG - Gesetz ber die Berufe in der Krankenpflege
 
Genau. Denn die Krankenpflegeausbildung ist eine staatliche Ausbildung und daher einheitlich geregelt in D.
Ich bin nicht sicher, ob das eine zwangsläufig das andere bedingt. Meines Wissens waren z.B. die Altenpfleger auch schon vor 2004 staatlich geprüft, und da gab es 17 (!) verschiedene Varianten der Ausbildung. Staatlich geprüft bedeutet nur, dass eine Behörde (z.B. ein Regierungspräsidium) die Prüfungsmodalitäten regelt und überwacht.
 
Ich bin nicht sicher, ob das eine zwangsläufig das andere bedingt. Meines Wissens waren z.B. die Altenpfleger auch schon vor 2004 staatlich geprüft, und da gab es 17 (!) verschiedene Varianten der Ausbildung. Staatlich geprüft bedeutet nur, dass eine Behörde (z.B. ein Regierungspräsidium) die Prüfungsmodalitäten regelt und überwacht.

Mag sein. Aber für Galilahi ist das uninteressant zu wissen. Hier gehts um Fehlzeiten. Und in diesem Punkt scheint sich NRW und Berlin in der Ausbildungsverordnung nicht zu unterscheiden.:wink:

Übrigens: Bei Überschreiten der Fehlzeiten gibts immer noch die Möglichkeit nach den drei Jahren zu verlängern (bis zu einem halben Jahr sei gar kein Problem, wurde uns gesagt). Keiner wird dich einfach so aus der Ausbildung werfen. Vorausgesetzt natürlich, du hast die Probezeit bereits hinter dir (also bitte nicht die max. Fehlzeit in den ersten 6 Monaten ausreizen).
 

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