- Registriert
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- Akt. Einsatzbereich
- Grund- und Regel Akutkrankenhaus
Hallo zusammen, hier ein kurzer Bericht über die neuesten Tricks unserer Leitungen, um die allseits bekannte 19TageRegelung im Arbeitszeitschutzgesetz zu umgehen.
Wie geht das?
Dazu kurz ein Hinweis, da ich nicht weiß, ob das überall so ist. In den mir bekannten Häusern wird der Nachtdienst im Dienstplan am Abend des Beginns halt als ND mit 3,58 Plusstunden angegeben. Der Tag an dem man rauskommt ("Ausschlaftag") steht als NDf für Nachdienstfrei im Dienstplan und ist mit Minusstunden behaftet. So wie ein Überstundenfrei Tag.
Jetzt könnt ihr es euch sicher denken.
Wir nehmen also einen Mitarbeiter, lassen ihn 17 Tage am Stück druchmalochen, geben ihm dann am 18. und 19. Tag 2 Nächte, aus denen er am 20. Tag* rauskommt (gilt als frei, ist egal dass ich da von 0:00 Uhr bis 6:30 gearbeitet habe) und verpassen ihm ab dem 21. Tag aufs neue jede Menge reguläre Tagdienste. (Bevorzugt Frühdienst, das schlaucht so richtig) Dies kann man also unendlich wiederholen* und den Mitarbeiter so locker 60 Tage DURCHARBEITEN lassen
Frohes Schaffen!
*Damit das so, im Sinne der gesetzlichen Vorgaben klappt, muss der Ausschlaftag ein Sonntag sein.
Wie geht das?
Dazu kurz ein Hinweis, da ich nicht weiß, ob das überall so ist. In den mir bekannten Häusern wird der Nachtdienst im Dienstplan am Abend des Beginns halt als ND mit 3,58 Plusstunden angegeben. Der Tag an dem man rauskommt ("Ausschlaftag") steht als NDf für Nachdienstfrei im Dienstplan und ist mit Minusstunden behaftet. So wie ein Überstundenfrei Tag.
Jetzt könnt ihr es euch sicher denken.
Wir nehmen also einen Mitarbeiter, lassen ihn 17 Tage am Stück druchmalochen, geben ihm dann am 18. und 19. Tag 2 Nächte, aus denen er am 20. Tag* rauskommt (gilt als frei, ist egal dass ich da von 0:00 Uhr bis 6:30 gearbeitet habe) und verpassen ihm ab dem 21. Tag aufs neue jede Menge reguläre Tagdienste. (Bevorzugt Frühdienst, das schlaucht so richtig) Dies kann man also unendlich wiederholen* und den Mitarbeiter so locker 60 Tage DURCHARBEITEN lassen

Frohes Schaffen!
*Damit das so, im Sinne der gesetzlichen Vorgaben klappt, muss der Ausschlaftag ein Sonntag sein.