MDK-Kontrollen: Ich lasse keinen in meine Wohnung

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Phoenix79

Gast
Hallo Kollegen,

ich habe da mal wieder ein Frage:

In der Heimbeatmung ist es ja meist so, dass der MDK zumindest bei den großen Intensivpflegediensten immer Bundesländerweit prüft.

Nun hieß es mal wieder: Achtung Montag-Mittwoch macht der MDK Kontrollen in Thüringen.
In dem Team wo ich TL bin mache ich mir da keine Sorgen, bei uns ist alles in Ordnung. Da bin ich sehr penibel und lasse auch keine Schlamperei zu, zumal ich ja auch im Qualitätsmanagment mitarbeite und weiß, worauf es ankommt und wie es richtig ist.

Gestern war ich nun wieder einmal in einem anderen Team aushelfen und als ich dort mit dem Hintergrund MDK Prüfung, auf die "saumäßige" Dokumentation (mehrere Btm's aber kein Protokoll dazu, unvollst. Pflegeplanung, lückenhafter Lagerungsplan, unleserliche Pflegeberichte, trotz Sondennahrung kein Ernährungsplan, in fast jeder Tagedoku fehlen Handzeichen ...) hinwies und meine Befürchtungen zum Ausdruck brachte, dass das bei einer Kontrolle richtig Ärger geben könnte, meinte der Ehemann der Klientin zu mir: "Meine Schwestern brauchen sich da keine Sorgen zu machen, ich lasse sowieso niemanden rein, ist ja meine Wohnung."

Okay, seine Wohnung, sein Recht und es gibt ja auch keine schriftliche Anmeldung des MDK, sondern nur diesen Hinweis, dass Kontrollen stattfinden und der MDK sich mehrere Teams rauspickt.

Aber ist das wirklich so einfach? :gruebel:
 
SGB XI § 114 Örtliche Prüfung

(3) Bei der ambulanten Pflege sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen berechtigt, die Qualität der Leistungen des Pflegedienstes mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in dessen Wohnung zu überprüfen. Soweit der Pflegedienst auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 des Fünften Buches erbringt, sind diese in die Prüfung nach Satz 1 einzubeziehen. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Versorgung des Pflegebedürftigen den Anforderungen des § 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes entspricht. Im Übrigen gilt Absatz 2 entsprechend.

Ich interpretiere das so, dass der Ehemann niemanden vom MDK in die Wohnung lassen muss. Letztlich würde ein solches Verhalten aber bestimmt zu Konsequenzen führen. Und eigentlich müsste dem Ehemann ja auch an einer optimalen Versorgung gelegen sein. Sicher geht es ja nicht um die Einstufung in eine Pflegestufe
 
Ich arbeite ja bei einem ambulanten Pflegedienst und habe schon 2x die MDK-Prüfung mitgemacht. Die lassen sich eine tagesaktuelle Liste der Patienten geben und wählen dann nach irgendeinem Schema aus, rufen selber dort an und fragen ob der Besuch erfolgen darf. Habe schon mehrfach Patienten bzw. Angehörige gehabt die dieses abgelehnt haben, hat für diese überhaupt keine negativen Konsequenzen.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass nicht nur bei diesem einen Patenten so schlampig dokumentiert wird, und die Andren lassen die Prüfer ja vielleicht doch rein. Oder der Ehemann lässt sich doch von einem netten Prüfer überzeugen....
 
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass nicht nur bei diesem einen Patenten so schlampig dokumentiert wird, und die Andren lassen die Prüfer ja vielleicht doch rein.
Genau diese Rückschlüsse ärgern mich, da solche Teams guten Ruf ganz schnell ruinieren. Wie gesagt, bei meinem Pat. ist alles korrekt und auch in den anderen Teams, wo ich schon als Springer war, herrschte Ordnung (Kleinigkeiten jetzt mal außen vor - wenn man sucht, findet man immer was). Und ambulante KP kannste auch net unbedingt mit der Heimbeatmung vergleichen.

Könnte theoretisch der/die Prüfer vom MDK, wenn sie nicht in die Wohnung dürfen, trotzdem Einsicht in die Doku verlangen?
Irgendwie kann ich mir net vorstellen, dass die dann von einem zum anderen Pat. fahren, die ja in der Heimbeatmung auch tw ziemlich weit außeinander wohnen und dann jedesmal vor "verrammelten" Türen stehen und dann am Ende "außer Spesen nicht gewesen" :gruebel:

Denn wenn sie nirgends rein dürfen ...

Ich hatte gestern Gespräch mit mehreren anderen TL's meiner Firma und da hieß es auch, die Angehörigen bzw. die Pat. selbst, hätten auch gesagt, dass sie keinen vom MDK reinlassen.
 
Könnte theoretisch der/die Prüfer vom MDK, wenn sie nicht in die Wohnung dürfen, trotzdem Einsicht in die Doku verlangen?

Verlangen schon, nur ohne Einverständnis des Pflegekunden bzw. dessen gesetzlichen Vertreters dürfen sie diese net bekommen
 
Na da eröffnen sich ja ganz neue Möglichkeiten. Nur gehe ich davon aus, dass es so einfach denn nun doch net ist.

Der MDK ist ja net nur unterwegs um schwarze Schafe der Pflegebranche dinfest zu machen. Es geht wohl auch um die Freststellung, ob die angeforderten Leistungen zu recht von den Kassen finanziert werden.

Ich halte es demzufolge net für abwegig, dass Leistungen eingekürzt werden. "Schreibtischtäter" ohne Kenntnisse der Materie gibt es genug. Und Geld soll stets gespart werden in dem Bereich.

Elisabeth
 
Wenn der MDK zum Patienten kommt, um eine Einstufung oder Überprüfung vorzunehmen, muss der Pat. oder Angehöriger ihn selbstverständlich auch in die Wohnung lassen, da sonst ja schlecht die Pflegebedürftigkeit festzustellen ist.
Kommt der MDK allerdings zum Pflegedienst um diesen zu kontrollieren, darf der Pat. den Besuch verweigern, dann wird eben bei jemand anderem geguckt.
Überprüft wird der Pflegedienst als Gesamtes, allerdings ist es so dass wenn ein Pflegedienst mehrere selbständige "Filialen" hat diese auch getrennt kontrolliert werden. Dabei geht der MDK streng nach Prüfkatalog vor, und neben dem Besuch bei einzelnen Patienten wird dann eben deren Doku mitgenommen und kontrolliert und organisatorische Dinge wie Hygienestandards, Fortbildungspläne, Stellenbeschreibungen etc. im Büro.
Gibt es in eurem Pflegedienst niemanden der zuständig ist für die Kontrolle der Dokus? Bei uns mache ich das und lasse mir regelmäßig die Mappen vorlegen und bei Mängeln weise ich die verantwortliche Kollegin darauf hin, lasse in Ordnung bringen und mir dann wieder vorlegen, auf der Rückseite des Stammblatts gibt es dann eine Spalte wo ich abzeichne dass die Mappe o.k. ist.
 
neben dem Besuch bei einzelnen Patienten wird dann eben deren Doku mitgenommen und kontrolliert


Höh ?
Die dürfen nicht sooo einfach irgendwelche Dokumente über Patienten mitnehmen.... Kann die jetzt nicht ausm Kopf sagen was sie alles mitnehmen dürfen, aber mehr als ne Kopie vom Medikamentenplan und des Diagnoseblattes haben die aus unseren Akten nicht bekommen.
 
Höh ?
Die dürfen nicht sooo einfach irgendwelche Dokumente über Patienten mitnehmen.... Kann die jetzt nicht ausm Kopf sagen was sie alles mitnehmen dürfen, aber mehr als ne Kopie vom Medikamentenplan und des Diagnoseblattes haben die aus unseren Akten nicht bekommen.
Also bei uns war es so, dass von den Patienten die besucht wurden die Mappen mitgenommen und anschließend bei uns kontrolliert wurden durch den MDK.
Wenn es um eine Einstufung des Patienten geht, dürfen die lediglich Einsicht nehmen, aber dann bleibt die Mappe selbstverständlich da.
 
aaassooooo, war schon leicht verwundert :gruebel::knockin::knockin:
 

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