- Registriert
- 10.02.2006
- Beiträge
- 1.273
- Beruf
- ex. Krankenschwester + MFA
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
- Funktion
- Praxisleitung
Eine Bekannte von mir arbeitet als Arzthelferin in einem Pflegedienst. Sie soll einen 1. Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer belegen, da ihr letzter Kurs schon einige Jahre her ist. Kurs dauert deshalb 2 Tage Vollzeit.
Problem: Sie hat nur 1 Wochenende im Monat frei, insgesamt höchstens 4 Tage. Muß sie sich für solch einen Pflichtkurs Urlaub nehmen? Gilt das evtl. als Bildungsurlaub?
Problem: Sie hat nur 1 Wochenende im Monat frei, insgesamt höchstens 4 Tage. Muß sie sich für solch einen Pflichtkurs Urlaub nehmen? Gilt das evtl. als Bildungsurlaub?