Erste Hilfe Pflichtkurs - Freistellung von der Arbeit?

stormrider

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ex. Krankenschwester + MFA
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Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
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Praxisleitung
Eine Bekannte von mir arbeitet als Arzthelferin in einem Pflegedienst. Sie soll einen 1. Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer belegen, da ihr letzter Kurs schon einige Jahre her ist. Kurs dauert deshalb 2 Tage Vollzeit.

Problem: Sie hat nur 1 Wochenende im Monat frei, insgesamt höchstens 4 Tage. Muß sie sich für solch einen Pflichtkurs Urlaub nehmen? Gilt das evtl. als Bildungsurlaub?
 
Also bei uns ist es eine Fortbildung und wird sogar vom Arbeitgeber bezahlt. Es ist auch bezahlte zeit.
Bedingung ich muss es vorher melden wenn der dienstplan für den nächsten Monat geplant wird.
LG Sandra
 
Wenn der Arbeitgeber den Kurs von ihr verlangt muss er sie auch dafür freistellen. Die Stunden sind dann selbstverständlich Arbeitszeit die sie bezahlt bekommen muss.
 
Sie hat 2 Arbeitgeber. Teilzeitstelle als versicherungspflichtige Anstellung und ein Aushilfsjob. Der Arbeitgeber der Aushilfsjobs verlangt diesen Kurs, da es normalerweise Pflicht ist, diesen spätestens alle 2 Jahre aufzufrischen. Der Hauptarbeitgeber schert sich nicht darum.

Sie muß also sozusagen 2 Arbeitgeber sowie die Kurstermine unter einen Hut bekommen. Den Kurs in der wenigen Freizeit durchführen ist unmöglich. So wie ihr das schreibt, dürfte der Hauptarbeitgeber, der den Kurs aktuell nicht verlangt, aber trotzdem in der Pflicht sein, sie dafür freizustellen. Letztendlich ist das ja von der Berufsgenossenschaft ( meine ich zu wissen) verlangt mit der regelmässigen Auffrischung.

Der Arbeitgeber für den Aushilfsjob hält sich da raus. Er sagt, der andere Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die notwendigen Fortbildungen bzw. Auffrischungen gemacht werden. Hat er eigentlich auch recht.
 
sind es 2 Pflegedienste bei denen sie arbeitet?
Dann hätte doch auch der Hauptarbeitgeber ein Interesse bzw. die gesetzliche Pflicht dafür zu sorgen, dass sie so einen Kurs macht. Denn auch er muss die Bestimmungen einhalten.

Da sie sich in diesem Fall ja auch beruflich weiterbildet würde ich es auf jeden Fall mit dem Bildungsurlaub versuchen. Wobei es sicher drauf ankommt was sie für einen Hauptarbeitgeber hat, bzw. nach welchem Tarifvertrag sie angestellt ist.
Bei uns sind solche Pflichtfortbildungen Arbeitszeit. (Allerdings geht es bei uns auch "nur" um einen HLW Kurs alle 2 Jahre. )
 
Ja das sind 2 Arbeitgeber. Einer als sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle. Der müßte natürlich ein Interesse haben, das sie so einen Kurs macht.

Und der andere ist ein 400 Euro Job. Dieser Arbeitgeber möchte eine gültige 1. Hilfebescheinigung haben.
 
Jeder Betrieb, wo eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern arbeiten, muß sogn. "Ersthelfer" ausbilden. Die Kosten hierfür werden von den Berufsgenossenschaften übernommen. Somit muß der Mitarbeiter für die Dauer des Kurses (bei einem Erste Hilfe Kursus sind das 8 Doppelsunden, also 2 Tage) vom AG freigestellt werden.

In der "BGI 509 Erste Hilfe im Betrieb" ist das alles geregelt.

Gruß
Heike
 
so quasi als Zusatz zu meinem Beitrag von heut morgen:
irgendwie ist mein Arbeitgeber wohl immer für eine Überraschung gut:
als ich heut Abend auf Station kam hing eine Liste aus für einen erste Hilfe Kurs, 2x8 Stunden. Pflicht für alle...
Vermutlich ist also der 2. Pflegedienst bei dem deine Bekannte arbeitet einfach etwas schneller in der Umsetzung neuer Richtlinien...
 

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