Eigenbeteiligung bei Unfall mit dem Dienstwagen

Romy O.

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Hallo zusammen,

heute habe ich mal eine wichtige Frage. Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich bei einem Schaden am Dienstwagen eine Eigenbeteiligung von 350€ zahlen muss. Da so etwas ja schnell mal passiert, kann es auf Dauer ganz schön teuer werden. Wie sind eure Erfhrungen?? Es handelt sich hierbei um Leasingfahrzeuge.

Vielen Dank im Voraus :-))

LG Romy
 
Wieso sollte so etwas "schnell mal passieren"? Wenn es durch die Eigenbeteilligung auf Dauer teuer wird, macht man irgendwas falsch.
Welche Erfahrungen meinst du?
 
Und wenn Du auf Dauer was falsch machst, wird es auch für den AG teuer, weil dessen Versicherungsbeiträge steigen.

Ich könnte mir vorstellen, dass dies rechtens ist. Mein Vater hatte einige Jahre einen Dienstwagen, ebenfalls ein Leasing-Fahrzeug, und meines Wissens auch eine Eigenbeteiligung für Schäden. Allerdings gehört bei Dir das Fahren praktisch zu Arbeitstätigkeit dazu - er fuhr zur Arbeit und wieder zurück.
 
Das ist imho auf jeden Fall rechtens. Die Eigenbeteilligung wird ja normalerweise nur bei selbstverschuldeten Unfällen fällig. Warum sollte der AG für einen Schaden aufkommen, den er nicht verschuldet hat? Es sollte doch regelmäßig möglich sein einen PKW unfallfrei von A nach B zu fahren.
 
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Arbeitsvertragliche Regelungen, nach denen ein Arbeitnehmer bei Beschädigungen des Fahrzeugs pauschal in Höhe der mit dem Versicherer vereinbarten Selbstbeteiligung haftet, sind nach BAG-Meinung ebenfalls unzulässig. Sie verstoßen „gegen die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung" (Az. 8 AZR 91/03).
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Kommt es bei einer Dienstfahrt zu einem Unfall, haftet der Mitarbeiter nur bei Vorsatz oder groben Fehlverhalten (z.B. Trunkenheitsfahrt) voll. Bei leichtem Fehlverhalten (z.B. Auffahrunfall wegen zu geringem Sicherheitsabstand) kommt zumindest eine anteilige Haftung des Mitarbeiters in Betracht. Je größer sein Verschulden ist, desto größer ist der Anteil am Schaden, den er selbst tragen muss. Aber: Ist der Wagen vollkaskoversichert, übernimmt der Arbeitnehmer lediglich die Selbstbeteiligung.
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Quelle: Arbeitsrecht: Firmenwagen – was Arbeitgeber wissen sollten

Ich war ja nun nie wirklich im ambulanten Dienst tätig und weiß nicht, ob das üblich ist. Ich finde es aber gar nicht normal, daß man auf seinen Touren kein Vollkasko-Versicherung hat. Das spart der ambulante Dienst nur an der Versicherung und wälzt es auf die Mitarbeiter ab. Mir wäre das - trotz lebenslanger Unfallfreiheit - auch zu riskant bei dem zu erwartenden "Managergehalt"...

Wenn einer auch privat nutzt.... mag was anderes sein.. aber nur für die Touren?

Außerdem muß man ja nicht selbst einen Unfall verursachen. Man kann auch Opfer einer Unfallflucht werden (mir auch schon passiert) - und dann hockt man auch auf der Selbstbeteiligung...
 
Ist ja nicht gesagt, dass keine Vollkasko vorhanden ist. Es ging doch nur um die Selbstbeteiligung.
 
Ich finde es aber gar nicht normal, daß man auf seinen Touren kein Vollkasko-Versicherung hat. Das spart der ambulante Dienst nur an der Versicherung und wälzt es auf die Mitarbeiter ab.

Edit: Ich finde es aber gar nicht normal, daß man auf seinen Touren kein Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Das spart der ambulante Dienst nur an der Versicherung und wälzt es auf die Mitarbeiter ab.
 
Macht die Mitarbeiter vielleicht aufmerksamer und lässt sie in Zügen denken wie "Hmm, sone Selbstbeteiligung läppert sich ja schon auf Dauer, also besser nicht zu oft nen Unfall haben - fahr ich mal vorsichtiger".

Spart allen geld, zeit und Nerven ;)
 
Spart allen geld, zeit und Nerven ;)
Dem Gedankengang kann ich schon gut folgen... aus AG-Sicht. Den Vorteil für den Mitarbeiter sehe ich da allerdings nicht.
Transfiere mal den Gedanken der Selbstbeteiligung auf das Krankenhaus... wenn Du einen Fehler machst, der Geld kostet.... (ja, ich weiß, es geht um Autos ;-) )
 
Das kenne ich so garnicht und hätte ich auch nicht unterschrieben!Es sollte ja wohl selbstverständlich sein, daß ich so vorausschauend und konzentriert fahre, daß nach Möglichkeit kein Unfall passiert. Wenn doch, dann möchte ich schon Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung haben. Ich hatte in 7 Jahren einen Unfall und natürlich hat mein AG dafür die Kosten getragen!
 
Wo gearbeitet wird passieren auch Fehler. Bei Wind und Wetter mit dem Auto unterwegs, meist noch unter Zeitdruck.
In der ambulanten Pflege wird schon viel zu viel auf die Arbeitnehmer abgewälzt (oder gefallen lassen).
Natürlich bin ich verpflichtet meine Sorgfallspflicht walten zu lassen, aber ICH trage nicht das unternehmerische Risiko.
Bin froh, bei einem GUTEN Unternehmen angestellt zu sein.

Liebe Grüße von KVie
 
Transfiere mal den Gedanken der Selbstbeteiligung auf das Krankenhaus... wenn Du einen Fehler machst, der Geld kostet.... (ja, ich weiß, es geht um Autos ;-) )

Für sowas gibt's eine Berufshaftpflicht!

Wenn ich eine Fahrlässigkeit begehe (z.B. in dem mich auf die Brille eines Patienten setze) kann sich der AG das Geld von mir zurück holen. Bzw. in meinem Fall von der Versicherung, die ist in der Mitgliedschaft vom DBfK enthalten. (Wenn ich mich richtig entsinne, gibt es da aber auch eine Selbstbeteiligung.)
 
Für sowas gibt's eine Berufshaftpflicht!

Ich spreche jetzt eher für Schäden am Eigentum des Arbeitgebers... wenn man z.B. mit dem Bett irgendwo anschrammt oder ein Glas runterwirft...

Würde mich schon befremdlich stimmen, wenn ich da zur Kasse gebeten würde, wenn mir das ohne Mutwill passiert.
 
Hallo,

zunächst einmal danke ich allen, die so schnell geantwortet haben.
Natürlich sollte man schon vorsichtig fahren........mit dem eigenen PKW tut man es ja auch. Bei uns ist es so, dass wir generell für Schäden an unseren Dienstfahrzeugen haften..........ob wir nun einen Poller gestreift haben, oder einen anderen Unfall spielt keine Rolle. Selbst im Winter, wenn man ins Rutschen kommt und dabei gegen eine Mauer etc. rollt........wir müssen immer diese Selbstbeteiligung zahlen, es sei denn, der Schaden ist unter diesen besagten 350€.
Vergisst jemand morgens, sein Fahrzeug rundum zu inspizieren und bemerkt erst nach einigen Stunden, dass an dem PKW ein Schaden ist, der noch nicht im Büro gemeldet wurde, hat man die Arschkarte und muss für den Schaden haften. Deswegen hätte ich gerne gewusst, welche Erfahrungen oder Regelungen andere Pflegedienste haben.............
Danke und allen einen schönen Tag :_)
 
Ich kann mir nicht helfen, aber es liest sich immernoch so, als würdet ihr ständig irgendwelche Unfälle bauen... ;-)
 
Natürlich sollte man schon vorsichtig fahren........mit dem eigenen PKW tut man es ja auch.

Bei der Einstellung kann ich Deinen AG absolut verstehen. Man sollte auch mit fremdem Eigentum sorgsam umgehen.

(Stell Dir mal vor, was los wäre, wenn Busfahrer oder Lastwagenfahrer nach dem Motto "Wen juckt's, wenn's knallt, ist ja nicht meine Karre." auf unseren Straßen unterwegs wären.)

wir müssen immer diese Selbstbeteiligung zahlen, es sei denn, der Schaden ist unter diesen besagten 350€.
Also übernimmt der AG die Bagatellschäden, und erst bei größeren Reparaturen musst Du selbst in die Tasche greifen? Na, so häufig wirst Du ja hoffentlich keinen größeren Unfall bauen. Sonst solltest Du vielleicht in ein Fahrtraining investieren.
 
Einige scheinen nicht zu verstehen, worum es mir im Prinzip geht. Die Frage war eigentlich, ob es normal ist, mit 350€ Eigenbeteiligung einzustehen. Natürlich sind die Fahrzeuge Vollkasko versichert.
So dumme Sprüche, wie .....Du solltest evtl. mal an einem Fahrtraining teilnehmen, sind da echt fehl am Platz, denn ich fahre seit nunmehr 33 Jahren Auto und habe noch nicht einen einzigen Punkt in Flensburg und ausser kleine Bagatellschäden ist auch noch nie etwas passiert!!!!!!
 
Liebe Romy,
ich zahle nicht für Schäden. Nur wenn ich grob fahrlässig handle, dann kann mich mein Arbeitgeber beteiligen.
Das Auto ist ein Arbeitgerät und ich bin der Arbeitnehmer, ich bin nicht bereit das unternehmerische Risiko zu tragen. Die ambulante Pflege ist unterfinanziert, aber das ist nicht das alleinige Problem von uns Arbeitnehmern. So lange wir aber alles, so hinnehmen, wird alles beim Alten bleiben (so viele SO- hi,hi,..)

Siehe unbedingt den Beitrag vom 19.06. von hypurg!!!!!!

Lass Dich nicht unterkriegen!!!! :daumen:

Liebe Grüße von KVie
 
Ob die Selbstbeteiligung normal ist oder nicht, ist doch vollkommen uninteressant, solange sie rechtens ist. "Andere AG haben die auch nicht" ist kein Argument, solange Du nicht mit der Kündigung "drohen" kannst - dann kann man evtl. was aushandeln.

Du hast den Vertrag unterschrieben, damit hast Du die Regelung akzeptiert. Sich jetzt darüber aufzuregen bringt nichts.

Und wenn Du bisher keinen ernsthaften Schaden verursacht hast, musst Du Dich bei dem Tipp mit dem Fahrtraining (dass ich bei manchem Autofahrer übrigens für sehr sinnvoll halte, wenn man so durch unsere Städte gondelt) ja nicht angesprochen fühlen.
 
Bei meinem früheren Arbeitgeber musste ich auch unterschreiben, dass ich im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls eine Selbstbeteiligung von 150 Euro zu zahlen habe.
Von meinem neuen AG weiß ich, dass dies unzulässig ist, so was darf gar nicht in den Vertrag rein. Aus Neugierde hab ich dann noch mal bei Arbeitsgericht nachgefragt. Recht hat mein neuer Arbeitgeber und selbst wenn man so einen Vertrag unterschrieben hat ist diese Klausel unzulässig.
Das gilt natürlich nicht für grobe Fahrlässigkeit, wie z.B. unter Einfluss von Alkohol fahren.
 

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