- Registriert
- 14.02.2009
- Beiträge
- 110
- Ort
- Schwarzwald-Baar
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- amb. Pflege
Bei den aktuellen Außentemperaturen finde ich meinen Dienstwagen, der in der Regel über Mittag stundenlang in der prallen Sonne steht, zu Beginn des Spätdienstes regelmäßig mit einer Innentemperatur von 50 - 60° C vor.
Mangels Klimaanlage und dank vieler Standzeiten, in denen die Fenster geschlossen sein müssen, im Wechsel mit kurzen Fahrstrecken, dauert es Stunden, bis die Temperatur auch nur auf 40° C absinkt... das ist nahezu unerträglich.
Dass mein AG nun nicht die gesamte Dienstwagenflotte nachrüsten oder ein Parkhaus bauen kann, damit die Autos zumindest außerhalb der Dienstzeiten im Schatten stehen können, ist mir klar - deshalb wäre ich bereit, in solchen Situationen mit meinem Privatwagen zu fahren.
Nun scheiden sich bei uns die Geister darüber, ob das dann mein Privatvergnügen ist oder mir Kilometergeld sowie der betriebliche Versicherungsschutz zustehen.
Kann mir jemand diese Frage beantworten?
Und gleich noch eine:
wenn mein AG darauf besteht, dass ich den völlig überhitzten Dienstwagen nehme, ich darin kollabiere und dadurch enen Unfall verursache, muss ich dann die im AV verankerte SB für selbstverschuldete Unfälle tragen?
Mangels Klimaanlage und dank vieler Standzeiten, in denen die Fenster geschlossen sein müssen, im Wechsel mit kurzen Fahrstrecken, dauert es Stunden, bis die Temperatur auch nur auf 40° C absinkt... das ist nahezu unerträglich.
Dass mein AG nun nicht die gesamte Dienstwagenflotte nachrüsten oder ein Parkhaus bauen kann, damit die Autos zumindest außerhalb der Dienstzeiten im Schatten stehen können, ist mir klar - deshalb wäre ich bereit, in solchen Situationen mit meinem Privatwagen zu fahren.
Nun scheiden sich bei uns die Geister darüber, ob das dann mein Privatvergnügen ist oder mir Kilometergeld sowie der betriebliche Versicherungsschutz zustehen.
Kann mir jemand diese Frage beantworten?
Und gleich noch eine:
wenn mein AG darauf besteht, dass ich den völlig überhitzten Dienstwagen nehme, ich darin kollabiere und dadurch enen Unfall verursache, muss ich dann die im AV verankerte SB für selbstverschuldete Unfälle tragen?