ASR 6 - Raumtemperatur am Arbeitsplatz -> Dienstwagen

gewitterhexle

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Bei den aktuellen Außentemperaturen finde ich meinen Dienstwagen, der in der Regel über Mittag stundenlang in der prallen Sonne steht, zu Beginn des Spätdienstes regelmäßig mit einer Innentemperatur von 50 - 60° C vor.
Mangels Klimaanlage und dank vieler Standzeiten, in denen die Fenster geschlossen sein müssen, im Wechsel mit kurzen Fahrstrecken, dauert es Stunden, bis die Temperatur auch nur auf 40° C absinkt... das ist nahezu unerträglich.

Dass mein AG nun nicht die gesamte Dienstwagenflotte nachrüsten oder ein Parkhaus bauen kann, damit die Autos zumindest außerhalb der Dienstzeiten im Schatten stehen können, ist mir klar - deshalb wäre ich bereit, in solchen Situationen mit meinem Privatwagen zu fahren.

Nun scheiden sich bei uns die Geister darüber, ob das dann mein Privatvergnügen ist oder mir Kilometergeld sowie der betriebliche Versicherungsschutz zustehen.
Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Und gleich noch eine:
wenn mein AG darauf besteht, dass ich den völlig überhitzten Dienstwagen nehme, ich darin kollabiere und dadurch enen Unfall verursache, muss ich dann die im AV verankerte SB für selbstverschuldete Unfälle tragen?
 
Das Problem kenne ich! Bei uns haben nur die Dienstwagen der PDL's Klimaanlagen (jeden weiteren Kommentar dazu erspare ich mir hier) und mein AG steht auf dem Standpunkt: Wenn ich Dir einen Firmenwagen zur Verfügung stelle, Du nimmst ihn aber nicht (warum auch immer), dann vergüte ich Dir die Kilometer auch nicht (wenn kein Dienstwagen da ist, sieht es natürlich anders aus). Lt. mündlicher Aussage nimmt mein Chef sich dann auch aus dem Versicherungsschutz raus, was er aber nach meinem Rechtsempfinden nicht kann. Denn wenn Du (mit welchem Fahrzeug auch immer) auf dem Weg von Pat. A zu Pat. B bist, ist dies ja keine private Vergnügungsfahrt, sondern sie dient der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages (sonst müsste er Dir ja auch nicht die Fahrzeiten bezahlen, wenn es nicht dienstlich und damit auch dienstlich versichert wäre).

Bitte korrigiert mich, wenn dies falsch ist!

Und zu der SB: Mein AG wollte ernsthaft von uns allen eine Dienstanweisung unterschrieben haben, das der Fahrer/ die Fahrerin im Schadensfall bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz die Schäden an den Dienstfahrzeugen zu 100% und bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit zu 50% tragen soll, soweit die Versicherung dies nicht abdeckt. Ob es KollegInnen gab, die so blöd waren und den Mist unterschrieben haben (ist gar nicht statthaft), weiß ich nicht. Solltest Du also (aus welchen Gründen auch immer) im KFZ kollabieren und einen Schaden verursachen, hat Dein AG nach meiner Rechtsauffassung schlechte Karten, sich von Dir irgendwelche Kosten oder Selbstbeteiligungen wiederzuholen. Es sei denn, er kann Dir nachweisen, das Du vorsätzlich kollabiert bist! Sowas wird immer gerne als Druckmittel missbraucht. SB ist Sache des AG und kann m.E. ohne Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden!

Auch hier äußere ich nur mein Rechtsverständnis: Korrigiert mich, wenn ich Mist schreibe! :D
 
Bei uns haben ALLE Dienstwagen dieselbe Ausstattung, auch der der PDL, insofern darf und will ich mich nicht beschweren ;)

Was Dienstfahrten mit den Privat-PKW angeht, steht mein AG auf demselben Standpunkt wie deiner: so lange ein Dienstwagen vorhanden ist...

Damit zwingt er mich, diesen Dienstwagen auch zu benutzen - egal unter welchen Umständen - denn auf längere Sicht kann ich es mir schlicht nicht leisten, die Fahrtkosten (ich hab 'ne 80 km-Tour) selbst zu tragen :(

In unseren AV ist die Klausel 'volle oder anteilige Übernahme der SB (€ 1000,-) je nach Grad der Fahrlässigkeit' enthalten und wurde dementsprechend auch von allen unterschrieben.

Damit stellt sich die Frage: ist es grob, mittel oder gar nicht fahrlässig in ein völlig überhitztes Auto zu steigen, wenn ich aus Erfahrung weiß, dass ich damit Kreislaufprobleme provoziere und einen eventuellen Kollaps in Kauf nehme?
 
Hallo Gewitterhex,

wenn dir der AG ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, musst es auch nutzen.

Bedenke vor allem, du nutzt dein Fahrzeug schneller ab, bei Unfällen muss deine Versicherung dafür aufkommen.

http://www.komba-hamm.de/kombaaktuell/200608_02.pdf
 
Hallo Gewitterhex,

wenn dir der AG ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, musst es auch nutzen.

Bedenke vor allem, du nutzt dein Fahrzeug schneller ab, bei Unfällen muss deine Versicherung dafür aufkommen.

http://www.komba-hamm.de/kombaaktuell/200608_02.pdf


Auszug aus deinem Link:

Jedoch muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten darstellt.

[...]

Dadurch dass bei hohen Temperaturen die Arbeitsfähigkeit und Produktivität der Beschäftigten deutlich ab- und gleichzeitig die gesundheitliche Belastung zunimmt, sollte der Arbeitgeber schon
aus eigenem Interesse Schutzmaßnahmen gegen die Hitze am Arbeitsplatz ergreifen, um die Leistungsfähigkeit seiner Beschäftigten aufrechtzuerhalten und deren Gesundheit zu gewährleisten.


Ich rede nicht von den vielzitierten 26°, sondern von 40 - 60° und die sind IMO ein Gesundheitsrisiko, gerade wenn man hinterm Steuer sitzt.

Deswegen frage ich ja, ob die Sorgfaltspflicht des AG nicht evt. die gängige Praxis, nur auf eigene Kosten und Risiko den Privat-PKW nutzen zu können, aushebelt.
 
Dazu empfehle ich dir, da wir hier keine rechtliche Beratung machen dürfen, dich an einen Anwalt zu wenden oder aber auch an deine Gewerkschaft.
Ich gehe davon aus, dass ihr keinen Betriebsrat habt, ansonsten wäre der auch eine Hilfe.

Wobei sich auch ein Auto mit Klimaanlage aufheizt und es eine Weile dauert bis die Temp. runtergeht.
Es steht dir doch auch frei während der Fahrt die Fenster zu öffnen.
 
Dazu empfehle ich dir, da wir hier keine rechtliche Beratung machen dürfen, dich an einen Anwalt zu wenden oder aber auch an deine Gewerkschaft.
Ich gehe davon aus, dass ihr keinen Betriebsrat habt, ansonsten wäre der auch eine Hilfe.

BR ist zwar vorhanden, aber noch recht 'frisch' - quasi in der Einarbeitung - und deshalb noch keine Hilfe.
Gewerkschaft ist ein guter Tipp, danke :)

Wobei sich auch ein Auto mit Klimaanlage aufheizt und es eine Weile dauert bis die Temp. runtergeht.
Es steht dir doch auch frei während der Fahrt die Fenster zu öffnen.
Ich hab in den ersten 2,5 Stunden nach Dienstbeginn 8 Patienten und nur knapp 13 km innerstädtisch zu fahren. Da kühlt sich während der Fahrten auch mit offenen Fenstern leider nicht viel ab :( Erst danach folgt eine längere Strecke über Land.

Der große Unterschied zwischen Dienst- und Privatwagen entsteht deswegen vor allem durch die Betriebstemperatur zu Dienstbeginn:
der Temp-Anstieg von 20° auf 30° ist mit Klimaanlage leichter herauszuzögern oder ganz zu verhindern als die Absenkung von 60° auf 40° ohne Klimananlage zu erzielen ist.
 
Das grosse Problem liegt vermutlich bei einem Unfall mit deinem Privatwagen während einer Dienstfahrt vor.

Ich persönlich würde nicht mit meinem Privatwagen keine Dienstfahrten machen, selbst wenn ich eine AC in meinem Auto hätte.

Als erste Abhilfe könntest ja deiner Cheffin mal vorschlagen, es gibt so "Sonnenblenden" für die Autoscheiben während des Parkens. Das wäre keine grosse Investition und auch nach dem Parken schnell aufgestellt.
 
Was mir gerade zum Thema "Rechtsberatung" einfällt: Du zahlst ja vermutlich auch von Deinem Gehalt einen kleinen Kammerbeitrag. Bei uns in Bremen stellt die Arbeitnehmerkammer eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung, nebst Telefon- und Online-Beratung durch Juristen. Irgendwo gibt es das in Deiner Nähe bestimmt auch, da solltest Du evtl. mal nachfragen. Wofür zahlst Du denn schließlich den Kammer-Beitrag?! :D

Falls nicht, dann kannste ja bei unserer Kammer mal anfragen, die Gesetze sind ja überall gleich: Arbeitnehmerkammer - Kontakt

Ach ja: Hier gibt es bei besagter Kammer auch eine Rechtsberatung für Betriebsräte (Mitbestimmung)... wäre vielleicht auch mal ein Tip für Euren BR um sich Hilfen zu holen?!

Liebe Grüße,
JENS
 
Wenn du mit deinem Privatwagen fährst hast du Anspruch auf Kilometergeld. Damit ist dann allerdings auch der Anspruch abgegolten, wenn du einen Unfall hast. Dann wird der Unfall, auch während der Arbeit, zum "Privatvergnügen!"

Wenn der AG dir einen nach STVO fahrbereiten Dienstwagen zur Verfügung stellt (auch ohne Klimaanlage) dann braucht er auch kein Kilometergeld mehr bezahlen und die Fahrt wird zum reinen "Privatvergnügen"

Die ASR 6 ist übrigens eine Richtlinie und kein Gesetz. Daher sollte man alles tuen, um diese einzuhalten.

So reicht es z.B.: wenn der AG euch Kühltaschen und kalte Getränke beispielsweise zur Verfügung stellt, oder versichert, das bei neuen Anschaffungen verstärkt auf die Klimaanlage geachtet wird (was heutzutage in fast jedem Neuwagen vorhanden ist).

Es ist aber dem AG nicht zuzumuten, den kompletten Fuhrpark sofort umzurüsten. (Deswegen Richtlinie und nicht Gesetz)

In Prinzip reicht es der ASR aus, wenn der AG guten Willen zeigt.

Und was das Gesundheitsrisiko beinhaltet: Dein Auto ist laut STVO verkehrstauglich. Damit hat der AG seine Pflichten zur Benutzung des KFZ erfüllt. Was anderes wäre es, wenn du den ganzen Tag im Auto bist oder zumindest über 50% des Tages.
 
Ich Frage mich gerade was die MA bis vor ca. 10-15Jahren gemacht haben als nur die Luxuskarossen eine AC hatten?

Haben da ohnmächtige Autofahrer die Fahrbahnen gesäumt?:verwirrt:

Wie ist es eigentlich, wenn in schlecht isolierten Räumen 35Grad herrschen und ich dann auch noch jemand Duschen soll?

Stell ich dann die Arbeit ein, oder was wird dann vom AG erwartet?

Mir scheint die Diskussion schon ein wenig überzogen.
 
*ironie on* früher war alles besser - die Sommer noch Sommer, die Winter noch Winter - selbstverständlich waren die Sommer nicht so heiss wie heute... *ironie off*

lg
Narde - die lieber ne Heizung als ne AC hat, bei den Temp. deutlich sinnvoller
 
Tja narde, die schöne alte Zeit.

Apropo Winter - da fällt mir doch ein - was muss mir der AG zur Verfügung stellen ab 10Grad minus?

Standheizung - Sitzheizung, temperiertes vorgewärmtes Fahrzeug bevor ich losfahre:?:
 
Tja narde, die schöne alte Zeit.

Apropo Winter - da fällt mir doch ein - was muss mir der AG zur Verfügung stellen ab 10Grad minus?

Standheizung - Sitzheizung, temperiertes vorgewärmtes Fahrzeug bevor ich losfahre:?:

Du hast den heißen Tee in der Termoskanne vergessen, sonst stimmts... :knockin:
 

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