- Registriert
- 18.02.2006
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- 42
- Ort
- Raum Düsseldorf
- Beruf
- Fachwirt SG(IHK) / Krpfl. / Rettass. / QMB
- Funktion
- Unternehmer - amb.Pflegedienst
Hallo!
Vieleicht kann mir einer helfen der im Krankenhausmanagement sitzt oder sich mit DRG Abrechnung auskennt.......
Derzeit befinde ich mich - leider - in der ambulanten Infusinstherapie wegen Tinnitus. Der Empfang der Infusion ist täglich zu bestätigen.
Zwei Patienten haben heute in der Tinnitus Ambulanz die Therapie abgebrochen. Eine Infusionsbehandlung war heute nicht mehr erfolgt. Der Arztbrief wurde erst heraus gegeben, nachdem die beiden Patientinnen die Unterschrift zur Infusionsbehandlung getätigt haben.
Ist dies überhaupt zulässig? Kann ein Krankenhaus die Therapie abrechnen, obwohl keine Infusionstherapie statt gefunden hat?

Mfg
Jogibaer
Vieleicht kann mir einer helfen der im Krankenhausmanagement sitzt oder sich mit DRG Abrechnung auskennt.......
Derzeit befinde ich mich - leider - in der ambulanten Infusinstherapie wegen Tinnitus. Der Empfang der Infusion ist täglich zu bestätigen.
Zwei Patienten haben heute in der Tinnitus Ambulanz die Therapie abgebrochen. Eine Infusionsbehandlung war heute nicht mehr erfolgt. Der Arztbrief wurde erst heraus gegeben, nachdem die beiden Patientinnen die Unterschrift zur Infusionsbehandlung getätigt haben.
Ist dies überhaupt zulässig? Kann ein Krankenhaus die Therapie abrechnen, obwohl keine Infusionstherapie statt gefunden hat?


Mfg
Jogibaer