DRG Hörsturz Abrechnung

Jogibaer

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42
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Raum Düsseldorf
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Fachwirt SG(IHK) / Krpfl. / Rettass. / QMB
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Unternehmer - amb.Pflegedienst
Hallo!

Vieleicht kann mir einer helfen der im Krankenhausmanagement sitzt oder sich mit DRG Abrechnung auskennt.......

Derzeit befinde ich mich - leider - in der ambulanten Infusinstherapie wegen Tinnitus. Der Empfang der Infusion ist täglich zu bestätigen.

Zwei Patienten haben heute in der Tinnitus Ambulanz die Therapie abgebrochen. Eine Infusionsbehandlung war heute nicht mehr erfolgt. Der Arztbrief wurde erst heraus gegeben, nachdem die beiden Patientinnen die Unterschrift zur Infusionsbehandlung getätigt haben.

Ist dies überhaupt zulässig? Kann ein Krankenhaus die Therapie abrechnen, obwohl keine Infusionstherapie statt gefunden hat? :eek1::eek1:

Mfg
Jogibaer
 
Hallo Jogibaer,

leider ist Deine Anfrage nicht klar verständlich (ambulante Therapie vs. stationäre Abrechnung), ich versuche es aber:
Ja, das KH kann den Hörsturz abrechnen, ob nun mit oder ohne Infusionstherapie. Wenn es nicht akut ist, geht`s ja auch mit Tabletten.
1. Pat. stellt sich selbst in der Notfallambulanz vor -> KH rechnet über Notfallschein ab (10 € Praxisgebühr sind dabei natürlich fällig).
2. Pat. kommt mit Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt -> KH kann sog. vorstationäre Pauschale in Rechnung stellen.
3. Pat. erfüllt wg. schwerer Begleiterkrankungen sog. G-AEP-Kriterien (Grundlage für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung) -> stationäre Aufnahme, KH kann DRG D66Z abrechnen (Effektivgewicht x Basisfallwert des KH).
Falls noch Unklarheiten, bitte Re.
 

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