Hallo!
Ich wollte mal fragen wie es mit den freitheitsentziehenden Maßnahmen bei euch gehandhabt wird!
Wir haben einen Patienten (häusliche Pflege), zeitweise nicht orientiert, ist bettlägerig aber noch beweglich. Dieser Patient war bis gestern einverstanden, dass wir zu seiner Sicherheit das Bettgitter hochstellen. Heute äußerte er aber, dass er dies nicht möchte. Lassen wir das Bettgitter jedoch unten wird er auf jeden Fall rausfallen da er im Bett sehr viel "rumwühlt". Nun müßte ja der gesetzl. Betreuer übers Vormundschaftlgericht eine Genehmigung einholen!!!???
Was kann ich da machen???Oder der Betreuer? (ist der Sohn, will auch das s das Bettgitter hochgestellt wird )
Meine PDL hält es nicht für nötig irgendwas zu unternehmen!
Will mich aber absichern! Wie gehe ich (stellv. PDL ) da vor?
Hatte den Fall noch nie!!
Muß ich beim Vormundsachaftsgericht anrufen oder schriftl. Antrag stellen?
Wäre schön wenn ihr mir sagen könntet wie das bei euch abläuft!
Vielen Dank
ennasus82
Ich wollte mal fragen wie es mit den freitheitsentziehenden Maßnahmen bei euch gehandhabt wird!
Wir haben einen Patienten (häusliche Pflege), zeitweise nicht orientiert, ist bettlägerig aber noch beweglich. Dieser Patient war bis gestern einverstanden, dass wir zu seiner Sicherheit das Bettgitter hochstellen. Heute äußerte er aber, dass er dies nicht möchte. Lassen wir das Bettgitter jedoch unten wird er auf jeden Fall rausfallen da er im Bett sehr viel "rumwühlt". Nun müßte ja der gesetzl. Betreuer übers Vormundschaftlgericht eine Genehmigung einholen!!!???
Was kann ich da machen???Oder der Betreuer? (ist der Sohn, will auch das s das Bettgitter hochgestellt wird )
Meine PDL hält es nicht für nötig irgendwas zu unternehmen!

Will mich aber absichern! Wie gehe ich (stellv. PDL ) da vor?
Hatte den Fall noch nie!!

Muß ich beim Vormundsachaftsgericht anrufen oder schriftl. Antrag stellen?

Wäre schön wenn ihr mir sagen könntet wie das bei euch abläuft!
Vielen Dank
ennasus82