- Registriert
- 10.02.2006
- Beiträge
- 1.273
- Beruf
- ex. Krankenschwester + MFA
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
- Funktion
- Praxisleitung
Situation:
Patient, Hemiplegie rechts, armbetont, normalerweise benötigt er Hilfe um auf die Seite zu gelangen, schafft es , nachts über die rechte Seite aus dem Bett zu fallen. Eine eigentlich sehr unwahrscheinliche Situation aber manchmal passiert auch etwas unwahrscheinliches. Patient ist extrem ängstlich will alles möglichst gut abgesichert haben, Vernunft ist nicht wirklich vorhanden, da die Denkprozesse aufgrund des Apoplexes gestört sind.
Patient lebt alleine, wird täglich mehrfach versorgt, hat kein Pflegebett mit Gitter, sondern ein Pflegebetteinsatz in seinem normalen Bett ohne Gitter. Er wäre in der Lage das Bett von alleine zu verlassen, tut er aber nicht aus Angst. Angst ist ein großes Problem bei ihm und reduziert ihn enorm. Er will nicht ins Heim, nur langsam wird die Situation wirklich schwierig mit ihm.
Veränderungen will er nicht, ergo kein Pflegebett mit Gitter machbar. Er will einen Toilettenstuhl vor die Seitenfläche gestellt bekommen. Halte ich für sehr gefährlich, da dieser Stuhl einen Absturz nicht sicher verhindert und es bei ihm durchaus zu Verletzungen kommen kann. Er nimmt gerinnungshemmende Mittel. Mein Vorschlag war, zur Sicherheit den Boden vor dem Bett abzupolstern.
Wie ist hier die rechtliche Situation zum Thema Fixierung? Zu berücksichtigen ist, dass der Mann alleine lebt und die nächste Person die ihn sieht, dann morgens zur Pflege kommt. Darf man in so einem Fall überhaupt eine Fixierung mittels Bettgitter oder ähnlichem machen, selbst wenn der Patient dies verlangt und unterschreiben würde? Unterschreiben würde er, aber er kann sicher die evtl. Folgen nicht überblicken.
Patient, Hemiplegie rechts, armbetont, normalerweise benötigt er Hilfe um auf die Seite zu gelangen, schafft es , nachts über die rechte Seite aus dem Bett zu fallen. Eine eigentlich sehr unwahrscheinliche Situation aber manchmal passiert auch etwas unwahrscheinliches. Patient ist extrem ängstlich will alles möglichst gut abgesichert haben, Vernunft ist nicht wirklich vorhanden, da die Denkprozesse aufgrund des Apoplexes gestört sind.
Patient lebt alleine, wird täglich mehrfach versorgt, hat kein Pflegebett mit Gitter, sondern ein Pflegebetteinsatz in seinem normalen Bett ohne Gitter. Er wäre in der Lage das Bett von alleine zu verlassen, tut er aber nicht aus Angst. Angst ist ein großes Problem bei ihm und reduziert ihn enorm. Er will nicht ins Heim, nur langsam wird die Situation wirklich schwierig mit ihm.
Veränderungen will er nicht, ergo kein Pflegebett mit Gitter machbar. Er will einen Toilettenstuhl vor die Seitenfläche gestellt bekommen. Halte ich für sehr gefährlich, da dieser Stuhl einen Absturz nicht sicher verhindert und es bei ihm durchaus zu Verletzungen kommen kann. Er nimmt gerinnungshemmende Mittel. Mein Vorschlag war, zur Sicherheit den Boden vor dem Bett abzupolstern.
Wie ist hier die rechtliche Situation zum Thema Fixierung? Zu berücksichtigen ist, dass der Mann alleine lebt und die nächste Person die ihn sieht, dann morgens zur Pflege kommt. Darf man in so einem Fall überhaupt eine Fixierung mittels Bettgitter oder ähnlichem machen, selbst wenn der Patient dies verlangt und unterschreiben würde? Unterschreiben würde er, aber er kann sicher die evtl. Folgen nicht überblicken.