B
Barotrauma
Gast
Hallo liebe Kollegen.
In einem anderen Forum, in dem ich nur Mitleser bin, bin ich gerade auf einen Sachverhalt gestoßen, der sozusagen erst durch diese Diskussion ausgelöst zu Tage trat, der mich aber rechtlich schon sehr interessiert.
Nehmen wir mal folgende Situation:
Heimbeatmung oder kleines Altenpflegeheim, wo man mit dem Patienten alleine ist bzw. im Heim der ND alleine in der Einrichtung ist. Der Nachtdienst meldet sich krank und es findet sich kein Ersatz. Die Pflegedienstleitung verbietet nun dem Tag-/Spätdienst, den Patienten bzw. das Haus zu verlassen, mit dem Hinweis, dass man sich sonst strafbar mache (weil man Schutzbefohlen sich selbst überlassen hat) und verpflichtet sei, vorort zu bleiben, bis Ersatz gefunden ist.
Muss die betreffende Pflegefachkraft nun wirklich nach Ableistung ihrer regulären Arbeitszeit (in der Heimbeatmung reden wir hier ja von 12h), vorort bleiben? Was wenn sich kein Ersatz findet ? Man kann doch nicht von jemandem verlangen, dass er 24h durcharbeitet. Selbst im Heim würde ja dann nach 2h ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen, wenn man von 8 Stunden Spätdiensten ausgeht.
Was ist z.B. mit einer Mutter, die ihr Kind im KiGa hat und niemanden, der das Kind dann abholt?
In einem anderen Forum, in dem ich nur Mitleser bin, bin ich gerade auf einen Sachverhalt gestoßen, der sozusagen erst durch diese Diskussion ausgelöst zu Tage trat, der mich aber rechtlich schon sehr interessiert.
Nehmen wir mal folgende Situation:
Heimbeatmung oder kleines Altenpflegeheim, wo man mit dem Patienten alleine ist bzw. im Heim der ND alleine in der Einrichtung ist. Der Nachtdienst meldet sich krank und es findet sich kein Ersatz. Die Pflegedienstleitung verbietet nun dem Tag-/Spätdienst, den Patienten bzw. das Haus zu verlassen, mit dem Hinweis, dass man sich sonst strafbar mache (weil man Schutzbefohlen sich selbst überlassen hat) und verpflichtet sei, vorort zu bleiben, bis Ersatz gefunden ist.
Muss die betreffende Pflegefachkraft nun wirklich nach Ableistung ihrer regulären Arbeitszeit (in der Heimbeatmung reden wir hier ja von 12h), vorort bleiben? Was wenn sich kein Ersatz findet ? Man kann doch nicht von jemandem verlangen, dass er 24h durcharbeitet. Selbst im Heim würde ja dann nach 2h ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen, wenn man von 8 Stunden Spätdiensten ausgeht.
Was ist z.B. mit einer Mutter, die ihr Kind im KiGa hat und niemanden, der das Kind dann abholt?