Folgende Situation:
Zwangsmedikation für einen Patienten wird genehmigt.
Patient kündigt maßiven Widerstand an !
Pflege ist nicht gegen die Zwangsmedikation an sich, nur gegen die Durchführung dessen.
Also Pflege verweigert gemeinschaftlich sich in Gefahr zu begeben.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt die Pflege ist rechtlich dazu verpflichtet die Zwangsmedikation mitzutragen.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt eine Verweigerung wurde arbeitsrechtliche und persönliche Konsequenzen, nach sich ziehen. -> Arbeitsverweigerung + unterlassene Hilfeleistung.
Pflege argumentiert wir sind kein Schlägertrupp bei diesem geplanten Ereignis + Unser Arbeitsvertrag sieht sowas nicht vor.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt wurden gebeten der Pflege schriftliche Beweise für arbeitsrechtliche und Persöhnliche Konsequenzen zu liefern, konnten jedoch keine liefern.
Meine Frage, wie sieht die Rechtslage in der oben dargestellten Situation aus?
Zwangsmedikation für einen Patienten wird genehmigt.
Patient kündigt maßiven Widerstand an !
Pflege ist nicht gegen die Zwangsmedikation an sich, nur gegen die Durchführung dessen.
Also Pflege verweigert gemeinschaftlich sich in Gefahr zu begeben.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt die Pflege ist rechtlich dazu verpflichtet die Zwangsmedikation mitzutragen.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt eine Verweigerung wurde arbeitsrechtliche und persönliche Konsequenzen, nach sich ziehen. -> Arbeitsverweigerung + unterlassene Hilfeleistung.
Pflege argumentiert wir sind kein Schlägertrupp bei diesem geplanten Ereignis + Unser Arbeitsvertrag sieht sowas nicht vor.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt wurden gebeten der Pflege schriftliche Beweise für arbeitsrechtliche und Persöhnliche Konsequenzen zu liefern, konnten jedoch keine liefern.
Meine Frage, wie sieht die Rechtslage in der oben dargestellten Situation aus?