Psychiatrie, Zwangsmedikation: kann Pflege verweigern ohne rechtliche Folgen?

Drazzz

Newbie
Registriert
14.04.2021
Beiträge
1
Beruf
Pfleger
Folgende Situation:

Zwangsmedikation für einen Patienten wird genehmigt.
Patient kündigt maßiven Widerstand an !
Pflege ist nicht gegen die Zwangsmedikation an sich, nur gegen die Durchführung dessen.
Also Pflege verweigert gemeinschaftlich sich in Gefahr zu begeben.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt die Pflege ist rechtlich dazu verpflichtet die Zwangsmedikation mitzutragen.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt eine Verweigerung wurde arbeitsrechtliche und persönliche Konsequenzen, nach sich ziehen. -> Arbeitsverweigerung + unterlassene Hilfeleistung.
Pflege argumentiert wir sind kein Schlägertrupp bei diesem geplanten Ereignis + Unser Arbeitsvertrag sieht sowas nicht vor.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt wurden gebeten der Pflege schriftliche Beweise für arbeitsrechtliche und Persöhnliche Konsequenzen zu liefern, konnten jedoch keine liefern.

Meine Frage, wie sieht die Rechtslage in der oben dargestellten Situation aus?
 
Ihr solltet Euch an den Betriebs- oder Personalrat wenden und / oder anwaltliche Hilfe zu Rate ziehen. Tatsächlich kann das geplante Unterlassen einer angeordneten Medikation eine Arbeitsverweigerung darstellen, die dann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ob dem tatsächlich so ist, muss im Einzelfall betrachtet werden.

Ist das der erste Eurer Patienten, der gegen seine Zwangsmedikation ist?
 
Wer genehmigte die Zwangsmedikation, ein Vormundschaftsgericht? Dann kann das durchgeführt werden, aber es kann niemand gegen sein Gewissen dazu gezwungen werden diese dann durchzusetzen (Verweigerungsrecht aus Glauben oder Gewissensgründen).
 
  • Like
Reaktionen: InetNinja
Verweigerungsrecht aus Glauben oder Gewissensgründen
Ich habe mal versucht danach zu googeln, lande aber immer nur bei Wehrdienst und Krieg. Hast du dazu eine Verlinkung, dass ich das mal genauer nachlesen kann?
 
Ich habe mal versucht danach zu googeln, lande aber immer nur bei Wehrdienst und Krieg. Hast du dazu eine Verlinkung, dass ich das mal genauer nachlesen kann?
In diesem Falle ist halt die Frage ob man in dieser Fachrichtung richtig aufgehoben ist? da in einer Psychiatrie das doch eher zu erwarten ist das es dazu kommt, würde ich mal sagen, da ist man fehl am Platz.

Anders sieht es in einem Pflegeheim aus wenn man bei einer vernachlässigten Demenzen Person solches anwenden sollte.

Allerdings gibt es einen Grundsatz. Eigenschutz geht vor. Wenn also zu erwarten ist das man bei der Maßnahme verletzt wird, dann kann man sehr wohl die Ausführung der Anordnung verweigern.

Und hier geht es in der Psychiatrie nun natürlich zur Sache. Gibt es genügend Kollegen, Sind die in Fixierung geschult, Gibt es vernünftiges Fixierungsmaterial, Gibt es schutzausrüstung die Einerseits der Gegenwehr stand hält und z.B. Spuck oder Beißattacken abhält etc.

Die Psychiatrie ist da natürlich da ein spezieller Fall.
Z.B. Fall es gibt nicht genügend Kollegen und der Pat. befindet sich nicht in Fixierung und ich sollte alleine einem Pat. unter Zwang Medikamente verabreichen. Am besten einer Person die 20kg schwerer und ein Kopf größer ist als ich. Da könnte mir der Arzt dezent mal den Puckel runter rutschen. Darf er dann gerne selber machen wenn er der Meinung ist das geht ohne sich selber zu gefährden.

Kurz um. Das Problem ist nicht Pauschal zu beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Fuxx444
Folgende Situation:

Zwangsmedikation für einen Patienten wird genehmigt.
Patient kündigt maßiven Widerstand an !
Pflege ist nicht gegen die Zwangsmedikation an sich, nur gegen die Durchführung dessen.
Also Pflege verweigert gemeinschaftlich sich in Gefahr zu begeben.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt die Pflege ist rechtlich dazu verpflichtet die Zwangsmedikation mitzutragen.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt sagt eine Verweigerung wurde arbeitsrechtliche und persönliche Konsequenzen, nach sich ziehen. -> Arbeitsverweigerung + unterlassene Hilfeleistung.
Pflege argumentiert wir sind kein Schlägertrupp bei diesem geplanten Ereignis + Unser Arbeitsvertrag sieht sowas nicht vor.
Abteilungsleiter, Vorstand, Oberarzt wurden gebeten der Pflege schriftliche Beweise für arbeitsrechtliche und Persöhnliche Konsequenzen zu liefern, konnten jedoch keine liefern.

Meine Frage, wie sieht die Rechtslage in der oben dargestellten Situation aus?
Das ist zu wenig Info und ich denke das würde so ein Fall werden der vor Gericht ausgefochten wird.

Das die Vorgesetzten da mal eben nichts aus dem Ärmel zaubern konnte wundert mich nicht. Wie oben schon geschrieben sind die Fälle zu Individuell.

Grundsätzlich gehört die Ausführung von Delegation zu unseren Aufgaben und einer Verweigerung dessen währe erstmal eine ARBEITSvertragliche Verletzung. Und dann kommt es eben zu den zig1000 Gründen ein Delegation qualitativ abzulehnen. Hat man einen dieser Gründe die Delegation qualitativ abzulehnen. Dann kann das keine Arbeitsvertragliche Verletzung sein. z.B. Der Eigenschutz wäre gefährdet, oder die Anordnung wäre für den Pat. gefährlich, Kontraindikation, man beherrscht die Maßnahme nicht, etc.

Würde ich z.B. wissen der Pat. hat gegen XY eine Allergie und der Arzt will, trotz meinem Veto, das XY trotzdem geben lassen. Dann muß er das machen.

Nicht vergessen sowas ordentlich zu dokumentieren, auch das man z.B. den Arzt oder Höher diesbzgl. informiert hat. "Hallo der Arzt Pusemuckel will dem Pat. Propofol geben obwohl ich ihm nun schon 3 mal gesagt habe das er eine Sojaallergie hat"
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: -Claudia-
Wo das schriftlich geregelt steht, kann ich nicht sagen. In verschiedenen OPs wurden Kollegen*innen die aus Glaubens- oder Gewissensgründen z.B. Abortabrasiones ablehnten, hierbei nicht eingesetzt! Daher gehe ich davon aus, dass es eine Grundlagen hat.
 
  • Like
Reaktionen: -Claudia-
Die Ärzte ordnen nur an und ihr müsst sie dem Patienten verabreichen?
Oral? Oder als Injektion? Gefahr der Aspiration oder Fehlinjektion, Verletzungsgefahr als Risiken. Im Krankenhaus wird bei Patienten, die sich zur Wehr setzen die Polizei hinzugezogen.

Ganz spontan fällt mir da ein, dass im 3. Reich auch Patienten die für die Nazis als lebensunwertes Leben bezeichnet wurden von Pflegekräften mit überdosierten Medikamenten getötet worden sind!
Die Pflegekräfte wussten was sie taten, haben sich aber nicht getraut das zu verweigern und später hatten viele deshalb Schuldgefühle!


Aber scheinbar ist es nur die Tatsache, dass die Pflegekräfte allein das Medikament wie auch immer verabreichen sollen das Problem! Dann dürfte der anordnende Arzt dabei sein und mitverabreichen...
 
Dein Spontaneinfall ist völlig daneben.
Derartige Vergleiche zu ziehen verbieten sich schon alleine vor dem Respekt für die damaligen Opfer :wut:
Du solltest nochmal in einer ruhigen Minute darüber nachdenken und dein Geschichtsverständnis überprüfen.
Es geht hier weder um Überdosierung noch um Tötung.
Habe dafür keinerlei Verständnis.
 
Es ist Gewalt gegen einen Menschen und wenn die zuständige Person das nicht machen will und mit berufsrechtlichen Konsequenzen gedroht wird Gewalt gegen den Mitarbeiter!
Auch wenn eine Medikamenten habe sinnvoll sein kann, trotz Widerstand des Patienten, man übt Gewalt aus und der Patient wird den Kollegen vielleicht angreifen oder abwehren!
Der Kollege kann dabei auch verletzt werden! Wo sind die Ärzte wenn verabreicht wird?
In der Medizin wurden oft Eingriffe gemacht, die zu den Zeitpunkt für sinnvoll angesehen wurden und später ergeben Forschungen, dass das gar nicht sinnvoll war.
Das man nicht für Abtreibungen eingeteilt wird, wenn man das nicht machen muss kenne ich auch!
 
In diesem Falle ist halt die Frage ob man in dieser Fachrichtung richtig aufgehoben ist? da in einer Psychiatrie das doch eher zu erwarten ist das es dazu kommt, würde ich mal sagen, da ist man fehl am Platz.
Es betrifft nicht nur die Psychiatrie. Auffällige Patienten und entsprechend fragwürdige Anordnungen von Ärzten finde ich in jeder Fachabteilung wieder und habe schon das ein oder andere Mal mit heftig widersprechendem Gewissen abgewogen, ob ich das jetzt wie angeordnet machen soll oder lieber sein lasse. Oft genug habe ich mich für Letzteres entschieden, da ich nichts tue, wo mein Gewissen dagegen anschreit.
 
Es betrifft nicht nur die Psychiatrie. Auffällige Patienten und entsprechend fragwürdige Anordnungen von Ärzten finde ich in jeder Fachabteilung wieder und habe schon das ein oder andere Mal mit heftig widersprechendem Gewissen abgewogen, ob ich das jetzt wie angeordnet machen soll oder lieber sein lasse. Oft genug habe ich mich für Letzteres entschieden, da ich nichts tue, wo mein Gewissen dagegen anschreit.
Ich meinte damit in anderen Fachbereichen kann man dem wirklich eher widersprechen. Denn dort ist das so nicht gewöhnlich.

nur im psychiatrischen Bereich ist ein solcher Gewissenskonflikt eher zu erwarten. Und wenn man grundsätzlich gegen einen gewaltvollen Umgang ist, dann ist man dort nicht gut aufgehoben.

denn unter gewissen Aspekten macht Zwang leider auch Sinn. Wenn z.b. „ein Psychotischer eine Gefahr für sich und andere dar stellt und es mit entsprechender Medikation schnell wieder gerade zu biegen wäre“
 
  • Like
Reaktionen: -Claudia-
Ich denke nur an die vielen Senioren, die in den Altenheimen mit Medikamenten ruhig gestellt werden was auch über das Amtsgericht gehen muss, weil diese Haben einer Fixierung gleich kommt.
 

Ähnliche Themen