Kleingeistkiller
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- 06.10.2008
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- Heimleiter
Dein Arzt kann auf einen Zettel schreiben, Du sollst Deine Kollegin schubsen! Wenn du es tust, bist Du schuld und nicht der Arzt, weil er keine Befudgnis hat, einen Schubser anzuordnen.
Was ich damit sagen möchte, kein Arzt, Chefarzt oder sonstiger Beschäftigter einer Einrichtung des Gesundheitswesen, hat die autorisierte Befugnis Freihehit zu entziehen.
Der Arzt macht sich auch nicht schuldig, weil niemand Anordnungen ausführen darf, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dran ist nur das Pflegepersonal, dass am Bett steht und die Wahl zwischen Pest und Cholera hat.
Das Problem lässt sich (für Pflegende) nicht einfach lösen, wenn ein Arzt anordnet: "Fixierung bei Bedarf"
Gruß KGK
Was ich damit sagen möchte, kein Arzt, Chefarzt oder sonstiger Beschäftigter einer Einrichtung des Gesundheitswesen, hat die autorisierte Befugnis Freihehit zu entziehen.
Der Arzt macht sich auch nicht schuldig, weil niemand Anordnungen ausführen darf, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dran ist nur das Pflegepersonal, dass am Bett steht und die Wahl zwischen Pest und Cholera hat.
Das Problem lässt sich (für Pflegende) nicht einfach lösen, wenn ein Arzt anordnet: "Fixierung bei Bedarf"
Gruß KGK