Baptiste
Junior-Mitglied
- Registriert
- 01.10.2006
- Beiträge
- 40
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
- Funktion
- PDL / QMB / Studium Pflegemanagement
man kann sich auch probleme machen, die keine sein sollten
prinzipiell darf jeder von uns dafür oder dagegen sein ..... aber doch mal zum thema wie verfahren wir als pflegepersonal korrekt
- jede freiheitseinschränkende maßnahme dient dem selbst - oder fremdschutz des patienten
- ist der patient nicht entscheidungsfähig darf kurzfristig zum schutz eine freiheitsentziehende maßnahme eingeleitet werden
- ist dieses länger notwenig .... bitte vormundschaftsrichter anrufen
- möchte der patient dies selbst z.Bsp bettgitter, türe abschliesen usw. dann in pflegedoku von ihm ein formular zur freiheisentziehenden maßnahme unterschreiben lassen ......#
somit seit ihr in jeder situation rechtlich auf der sicheren seite ....
merke ein patient hat auch das recht sich selbst zu verletzten ... zu verwahrlosen usw. solange er keinen anderen gefährdet ...... auch dieses sollten wir respektieren, auch wenn es sich manchmal nicht mit unsern ansichten deckt
prinzipiell darf jeder von uns dafür oder dagegen sein ..... aber doch mal zum thema wie verfahren wir als pflegepersonal korrekt
- jede freiheitseinschränkende maßnahme dient dem selbst - oder fremdschutz des patienten
- ist der patient nicht entscheidungsfähig darf kurzfristig zum schutz eine freiheitsentziehende maßnahme eingeleitet werden
- ist dieses länger notwenig .... bitte vormundschaftsrichter anrufen
- möchte der patient dies selbst z.Bsp bettgitter, türe abschliesen usw. dann in pflegedoku von ihm ein formular zur freiheisentziehenden maßnahme unterschreiben lassen ......#
somit seit ihr in jeder situation rechtlich auf der sicheren seite ....
merke ein patient hat auch das recht sich selbst zu verletzten ... zu verwahrlosen usw. solange er keinen anderen gefährdet ...... auch dieses sollten wir respektieren, auch wenn es sich manchmal nicht mit unsern ansichten deckt