Bettgitter: 24h Verordnung durch Arzt

man kann sich auch probleme machen, die keine sein sollten

prinzipiell darf jeder von uns dafür oder dagegen sein ..... aber doch mal zum thema wie verfahren wir als pflegepersonal korrekt

- jede freiheitseinschränkende maßnahme dient dem selbst - oder fremdschutz des patienten
- ist der patient nicht entscheidungsfähig darf kurzfristig zum schutz eine freiheitsentziehende maßnahme eingeleitet werden
- ist dieses länger notwenig .... bitte vormundschaftsrichter anrufen
- möchte der patient dies selbst z.Bsp bettgitter, türe abschliesen usw. dann in pflegedoku von ihm ein formular zur freiheisentziehenden maßnahme unterschreiben lassen ......#

somit seit ihr in jeder situation rechtlich auf der sicheren seite ....

merke ein patient hat auch das recht sich selbst zu verletzten ... zu verwahrlosen usw. solange er keinen anderen gefährdet ...... auch dieses sollten wir respektieren, auch wenn es sich manchmal nicht mit unsern ansichten deckt
 
merke ein patient hat auch das recht sich selbst zu verletzten ... zu verwahrlosen usw. solange er keinen anderen gefährdet ...... auch dieses sollten wir respektieren, auch wenn es sich manchmal nicht mit unsern ansichten deckt
Wie eben schon gesagt wurde, geht es hier doch meist um demente Patienten. Glaube nicht das es seine Absicht war sich selbst zu verletzen. Die Schenkelhalsfraktur mit dem dazugehörigen erhöhten Narkoserisiko anschließend war sicher nicht gewollt.
Den Tod, genau aufgrund dessen, hat sicher auch niemand geplant. Das PP hat es vielleicht vorausgesehen, hätte evt bettgitter des nachts angebracht, die den Pat im Bett gehalten hätten (nehmen wir mal den Standardfall).
OK, 3x ist er nachts aufgewacht, wäre böse oder traurig über die Gitter gwesen, wär dann aber wieder eingeschlafen und hätte es morgens vergessen.
Dafür würde er leben, die Nachtschwester hätte ihm das Leben gerettet, keiner weiß es.

Machte sie es aber nicht, es tritt der worst case ein, dann stehen die Angehörigen auf der Matte und klagen wegen verletzung der Aufsichtspflicht. Natürlich hätte Mama bettgitter benötigt, das wäre unsere Aufgabe gewesen...
 
Ich bin mal neugierig- wie immer. Kann jemand mal den genauen Wortlaut des Gesetzes, auf welches sich die 24-Stunden-Vorgabe bezieht, einstellen?

Elisabeth
 
@maniac

kann deiner aussage nur beipflichten ... das was ich geschrieben habe sollte dazu dienen uns als PK anzusichern

und ja der patient ist dement und der ausgang tragisch, allerdings muß ich in diesem fall sagen, ist doch im vorfeld schon einiges schief gelaufen ..... war eine richterliche anordnung da ?? wenn nein warum wurde sie nicht bereits früher beantragt ??

falls der klient in dieser nacht das erste mal auffällig wurde , hätte die nachtschwester mit entsprechender begründung in der pflegedoku sofort freiheitsentziehende maßnahmen zum selbstschutz einleiten können ...

es ist wie wir alle schon in der ausbildung lernen, nehme ich nur einen waschlappen in die hand, stehe ich schon mit einem bein im knast ..... so traurig und evtl. auch moralisch verwerflich einige regelungen für uns sind, ist es genauso wichtig auch an die eigene absicherung zu denken
 
Ich bin mal neugierig- wie immer. Kann jemand mal den genauen Wortlaut des Gesetzes, auf welches sich die 24-Stunden-Vorgabe bezieht, einstellen?

Elisabeth

Hab vor ein paar Wochen mal danach gesucht und als Info nur gefunden, dass die 24h Frist hier drauf zurück geht:

GG:
Artikel 104

(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

Hier im kreis gabs übrigens mal die Regelung mit dem Amtsgericht, dass 72h machbar sind. Ohne individuellen Beschluss. Der Richter hat dies auch schriftlich fixiert.

Leider gabs dann nen Richterwechsel ;)
 
Danke an flexi und maniac.

Es ist also keine zeitgenaue Vorgabe vorhanden. Die 24 Stunden sind eine willkürliche Entscheidung, wenn ich es recht verstehe.

unverzüglich wird juristisch als ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition gem. § 121 BGB) verstanden, was auch eine Reaktionszeit von mehreren Tagen bedeuten kann, in der Umgangssprache wird darunter eher sofort verstanden.
Juristische Fachsprache ? Wikipedia

Elisabeth
 
hallo
also ich bleibe bei meinen Aussagen und Entscheidungen und würde für den Patienten oder Bewohner im Notfall auch gegen das Gesetz handeln, habe jetzt aber mal verschärft gesucht und bei einer Notfallsituation darf ich bis 24h fixieren zum Wohle des Betreuten, muß dann aber zeitnah einen Beschluss besorgen, das ist das einzige was ich gefunden habe.....
aber es gibt ein Bethesda Altenheim in Gronau das überhaupt nicht fixiert, steht im Internet, finde ich ja toll, sie erzählen auch wie usw, nur frage ich mich, wenn alte Dame xy in ihrem Rollstuhl sitzt, nicht fixiert und ständig versucht aufzustehen, aber leider vergessen hat, sie kann gar nicht mehr richtig laufen, Verständigung ist auch nicht mehr möglich, denn sie muß aufs Feld arbeiten, wie bitte schön soll ich dieser Dame überhaupt eine Rollstuhlwelt ermöglichen ohne Bauchgurt im Stuhl und natürlich ohne so viel Personal das ständig stand by stehen kann, denn das gibt es ja wohl in den wenigsten Heimen.
Viele Grüsse
Bully
 
Du kannst jemanden so hinsetzen, dass ein Aufstehen massiv erschwert wird >>> Winkel Oberschenkel Becken verkleinern. *grübel* Aber das wäre ja auch schon eine Freiheitsberaubung.

Elisabeth
 
Du kannst jemanden so hinsetzen, dass ein Aufstehen massiv erschwert wird >>> Winkel Oberschenkel Becken verkleinern. *grübel* Aber das wäre ja auch schon eine Freiheitsberaubung.

Ja, wäre es, und es wäre ebenso strafbar. Es gibt sogar eine fahrlässige Freiheitsberaubung (wenn z.B. versehentlich eine Tür zufällt, die der drinnen nicht selbst öffnen kann), die ebenfalls unter Strafe steht.

Neben genug Personal zur Aufsicht gibt es gerade in der Altenpflege einige Tricks. Ich hab von einem Pflegeheim gelesen, die die Fußstützen an den Rollstühlen abmontiert haben; die Bewohner trippelten dann im Rollstuhl über den Flur und standen gar nicht mehr auf, sie kamen ja auch mit Rollstuhl allein vorwärts. Die Kraft in den Armen hätte dazu nicht ausgereicht.

Ein anderes Pflegeheim hat einem wiederholt gestürzten Dementen das ganze Zimmer in ein Matratzenlager umgewandelt. Sie haben die Bilder weiter nach unten gehängt, damit die Zimmerhöhe normaler auf ihn wirkte. Er bewegte sich dann nur noch auf den Matratzen, hatte mehr Bewegungsfreiheit als zuvor, wo er praktisch nur zwischen Bett und Stuhl wechselte, und wirkte sehr zufrieden damit.

Fixationen mittels Gurten und Bettgittern haben im Notfall sicher ihre Berechtigung; aber auf Dauer gibt es da wesentlich bessere Lösungen. Man muss nur den Mut haben, neue Wege zu gehen.

Warum fragst Du nicht einfach mal in besagten Pflegeheim nach ihren Lösungsmodellen?
 
hallo
du wirst lachen, genau das habe ich vor, denn wir haben zur Zeit eine Lady, die wirklich alle Grenzen sprengt, entweder muß sie gedopt werden oder komplett festgebunden, ansonsten ist sie wirklich eine Gefahr für sich und andere.
Große sehr kräftige Dame, kann nicht laufen, will aber immer aufstehen, fällt dann durch die Gegend --- geht nicht
Rollstuhl mit Fußstützen geht gar nicht, sie stützt sich mit den Füßen vorne so kräftig auf und will mit dem Oberkörper mit Gewalt nach vorne, das dann natürlich der ganze Stuhl kippt---- geht auch gar nicht
Rollstuhl ohne Fußstützen mit Bauchgurt, dann tippelt sie durch die Gegend, macht alles kaputt, zieht und zerrt an allem erreichbaren, schmeißt wenn man sie läßt andere mitsamt Rollstuhl um, schafft es kleinere Tische durch die Gegend zu schmeissen, vormittags geht es noch mit Aufsicht und mitnehmen aber nachmittags zu zweit null Chance---- geht auch gar nicht
kommt aber angeblich eingestellt aus einer Gerontopsychiatrie :verwirrt:
Wir gönnen ihr das sie teilnehmen kann, aber wie....?????
Das werde ich als E-Mail mal an das Altenheim schicken um nach Lösungen zu fragen.
Z.Zt. sind wir mit unserem Neurologen am verhandeln.
Viele Grüsse
Bully
 
hallo
also ich habe eine Mail geschickt und nachgefragt, da mich Alternativen, die bei bestehendem Personal möglich sind sehr interessieren, als Antwort kam, in Hattingen findet am 23.11. eine Tagung statt, 9:30 bis 16:30 Thema Fixierung bzw Alternativen, ich kann leider nicht, bekomme den Dienst auch nicht weggetauscht, falls von euch jemand Interesse hat, Hr. Reinhard van Loh hat mir ein Programm geschickt und die Anfahrtskizze,

Freiheitsentziehende Maßnahmen -Moderne Therapie oder mittelalterliche Barbarei?
Prof. Dr. med. Doris Bredthauer
Frankfurt am Main

11.30 Uhr
„Muss es sein? – Die rechtliche
Seite der Fixierung“
Wolfgang Wittek
Richter am Amtsgericht Bad Segeberg

12.30 Uhr
Mittagspause








13.30 Uhr
„Stehen Sie auf, damit Sie nicht
hinfallen!“
Ein Weg aus der Fixierung
Reinhard van Loh
Heimleiter aus Gronau


das ist ein Teil des Programms
die Anfahrtskizze bekomme ich nicht geöffnet (bin ein bißchen PC blond:lamer: meine Tochter bekommt immer die Krise mit mir)
Notfalls nachfragen im Bethesda Altenheim Gronau
viele Grüsse
Bully
 
hallo
holl. Grenze, Nähe Enschede, komme zufällig gebürtig aus dem Münsterland, kenne also Gronau sehr gut, aber die Tagung ist in Hattingen, 48599 Gronau
viele Grüsse
Bully
 

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