Behandlungspflege für Schwesternhelferinnen

  • Ersteller Ersteller nanaschwester
  • Erstellt am Erstellt am
N

nanaschwester

Gast
Hallo zusammen,

ich bin ein wenig verwirrt und weiß jetzt einfach nicht weiter..... ich wäre echt dankbar für ein paar Antworten.

Also es geht darum das ich letztes Jahr den Kurs zur Schwesternhelferin gemacht habe und seitdem auch in der Pflege arbeite.
Mir macht die Arbeit riesen Spaß sodass ich mein "Wissen" erweitern möchte.

Gerne würde ich den Behandlungspflege Lehrgang machen, allerdings sind die Kosten überall anders und das verwirrt mich ein wenig!

Bei den Maltesern kostet dieser Behandlungspflege LG 1 mittlerweile 800 euro. geht etwas mehr als 3 Monate.
Soll einer 1 jährigen Ausbildung gleichkommen, die aber ja nicht anerkannt wird.

Beim DRK kostet der Kurs 120 euro mit 120 Unterrichtsstunden.

Und bei einer Krankenpflegeschule kostet der Kurs 100 euro und geht 3 Tage.

Ich verstehe das nicht wieso ist das so unterschiedlich, was meint ihr dazu???

danke im vorraus!:nurse:
 
Ich verstehe das nicht wieso ist das so unterschiedlich, was meint ihr dazu???

danke im vorraus!:nurse:

Weil weder "Schwesternhelferin" noch "Behandlungspflege für Schwesternhelferinnen" geschützte Begriffe sind und praktisch jeder nach eigenem Ermessen solche Lehrgänge erstellen kann. Es gibt keine einheitlichen Richtlinien dafür. Deshalb ist "Schwesternhelferin" ja auch keine geschützte Berufsbezeichnung.

Ich bezweifle ernsthaft, dass ein dreimonatiger Aufbaukurs einer einjährigen Berufsausbildung zur Krankenpflegehelferin entspricht.

Erkundige ich nicht nur über Kosten und Dauer der Fortbildung, sondern auch über die Inhalte, und kläre, inwiefern Du beruflich davon profitieren könntest. Du wirfst sonst möglicherweise Geld zum Fenster 'raus.
 
Du solltest dich auch kundig machen bei deinem AG, ob er dich überhaupt nach Abschluss so einer WB mit den von dir gewünschten Aufgaben betrauen darf.

Tipp: Wenn dir soviel an der Behandlungspflege liegt- mach eine richtige einjährige Ausbildung oder noch besser: eine dreijährige.

Elisabeth
 
Hallo,

diese Möglichkeit besteht Bundeslandabhängig (NRW unsd Hessen) tatsächlich...zuimndest aufhbauend auf der KPH.
Allerdings möchte auch ich zu bedenken geben, dass es bei der Verrichtung bestimmter Aufgaben einfach fachliches Wissen braucht.
Es geht beim anziehen eines ATS ja nicht nur darum zu lernen, wie man die Handgriffe richtig ausführt sondern um das spezifische Hintergrundwissen zur Anatomie, Pathophysiologie, Krankheitslehre und Beobachtung.
 
Gehört der MTS schon zur Behandlungspflege, die ausschließlich eine GUK ausführen darf?

Elisabeth
 
In der ambulanten Pflege wird nach bestimmten Leistungskatalogen abgerechnet. Wie die genau aussehen, kann Dir jemand aus dem Metier bestimmt besser erläutern als ich...
Im Prinzip wird unterschieden, wer was tun darf bzw. was abrechenbar ist ....selbst RR messen, MTS anziehen oder bereits gestellte Medis verabreichen darf nur eine GuKP.

In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeiut, einen speziellen Lehrgang zu absoolvieren und danach Teile des Leistungskataloges mit auszuführen.
 
Im Prinzip wird unterschieden, wer was tun darf bzw. was abrechenbar ist ....selbst RR messen, MTS anziehen oder bereits gestellte Medis verabreichen darf nur eine GuKP.
...allerdings auch sonstige Personen, allerdings eben OHNE Abrechnungsmöglichkeit...
Nicht das da noch Fehlschlüsse gezogen werden...
 
...schon klar- aber daran hat kein PD wirklich Interesse :smoking:
 
Dürfte ich denn die Behandlungspflege ausführen, wenn ich so eine Weiterbildung machen würde?
 
Fragen wir mal anders: was verstehst du denn unter Behandlungspflege?

Elisabeth
 

Ähnliche Themen