Behandlungspflege durch Ergotherapeutin

Jade76

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25.11.2011
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Ort
Thüringen
Beruf
Krankenschwester
Funktion
QM
Hallo zusammen,

darf eine Ergotherapeutin (nach entsprechender Anleitung und Überprüfung durch die PDL) Behandlungspflege ausführen? Im speziellem Fall Medikation (Tabletten) verabreichen und s.c. Injektionen (Insulin) verabreichen?
 
Wenn sie dem Pat. das entsprechende Handling beibringen will... . Oder wie ist die Situation?

Elisabeth
 
Hast Du diese Frage bereits Deinen Kollegen gestellt?

Berufsverband?
Online anmelden, Fragen.....
Für Ergo's gibt's da auch einen.

Bleibt die Frage was ist für Deinen Beruf eine berufsfremde Tätigkeit.:gruebel:

Klinik oder ambulante Betreuung?

An sich weiß der Insulinpflichtige ja noch wie er vorgehen muss, er weiß was er beachten muss, NW....Du hast den Aufrag hier eine andere Vorgehensweise beizubringen - aber derjenige spritzt selbst?

Die Medikamente sind die gleichen wie vorher?
Der Patient kennt seine Medikamente, kann sie mit Unterstützung selbst richten?

Für die Klinik in der ich arbeite:
Bei Übernahme der Tätigkeiten macht das die zuständige Pflegekraft, ausschließlich.

:gruebel:Wenn Du nicht gelernt hast Injektionen zu geben, Medikamente zu verabreichen ist hierbei eher von einer berufsfremden Tätigkeit auszugehen?
 
Hallo,

nein ich bin Krankenschwester - es handelt sich um eine Freundin sie ist gelernte Ergotherapeutin und arbeitet seit kurzem in einer Tagespflege - besetzt dort eine Fachraftstelle und läuft als Examiniert - arbeit vorrangig in der Betreuung aber manchmal muss sie halt die Medi verteilen - sie wurde wie gesagt dort geschult ist sich aber nicht über die Rechtslage sicher.
 
....aber manchmal muss sie halt die Medi verteilen - sie wurde wie gesagt dort geschult ist sich aber nicht über die Rechtslage sicher.

Sie ist Ergo und als exam. Pflegekraft dort angestellt?
vor Ort geschult
unsichere Rechtslage

würd ich jetzt auch nicht anders sehen - können, beim besten Willen nicht
 
Per se kann man erst mal nicht sagen, ob sie diese Tätigkeiten verweigern kann oder nicht.

Wie sieht der Vertrag konkret aus? Was beinhaltet der Versorgungsauftrag der Einrichtung? Was ist mit den Angehörigen konkret vereinbart worden?

Elisabeth
 
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jetzt such 'ma mal mit gutem Willen 1 Punkt raus der dazu berechtigt befähigt Injektionen zu verabreichen und Medikamente zu geben
iwie find ich jetzt nichts wirklich passendes. Die Ergo wurde von der PDL in der Tagesklinik zu den Tätigkeiten angeleitet, spricht auch gegen eine Verpflichtung dazu. Gelernt hat sie es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich danke Euch für Euere Meinung. Ich werde ihr raten sich nochmal mit ihrer PDL zu besprechen und zu sagen, dass sie das nicht gelernt hat und auch nicht ausführen wird. Ich hoffe nur sie tut es auch.
Ein schönes WE an alle!
 

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