Behandlungspflege in die Pflegeplanung?

SamuelX

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18.05.2008
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Hallo,

wir haben heute darüber diskutiert, ob die Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe) in eine Pflegeplanung gehört oder nicht.
Ich habe gelernt, dass diese Dinge Arztanordnung sind, dort muss es dann auch vermerkt werden, ebenso im Medikamentenblatt, aber da es keine originäre Pflegehandlung ist, gehört es nicht in die Pflegeplanung rein, sondern nur die Dinge, die wir selber eigenständig tun können.
Wie seht Ihr das, was ist richtig und wisst Ihr, was der MDK dazu sagt?

Vielen Dank im Voraus
Sam
 
Du hast Deine Pflegeplanung immer unter Aussparung der Behandlungspflege geschrieben? Ich könnte das nicht.

Beispiel:
Problem: Pat. ist in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt.
Ursache: Schmerzhaftes, nässendes Ulcus cruris der Unterschenkel.
Ziel: Verbesserung der Bewegungsfähigkeit.
Maßnahmen: Müssen vom Arzt verordnet werden und sind daher nicht existent?
 
Wir schreiben an den Rand der einzelnen Punkte, ob das jeweils Leistungen SGB V oder SGB XI usw. sind.
 
@ Claudia:
so meinte ich das nicht. Ich meinte, dass die Verordnung für Verbandmaterialien zur Wundversorgung dann zum Beispiel in die ärztliche Anordnung gehört. Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Anordnung auch nochmal in die Pflegeplanung aufnehmen muss, weil ich ja den VW durchführe.
Auf Dein Beispiel bezogen zur Bewegungseinschränkung:
Durchbewegen soweit wie möglich zum Beispiel zur Kontrakturenprophylaxe ist wieder mein pflegerischer Part, der gehört für mich klar in die Pflegeplanung. Hat der Arzt ja nicht direkt was mit zu tun.
Ich hoffe meine Fragestellung ist nun klarer geworden, aber vielleicht hast Du ja auch andere Gedanken.

Danke auf jeden Fall, auch an Daisy, das hilft mir weiter.
 
Hallo,

wir haben heute darüber diskutiert, ob die Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe) in eine Pflegeplanung gehört oder nicht.
Ich habe gelernt, dass diese Dinge Arztanordnung sind, dort muss es dann auch vermerkt werden, ebenso im Medikamentenblatt, aber da es keine originäre Pflegehandlung ist, gehört es nicht in die Pflegeplanung rein, sondern nur die Dinge, die wir selber eigenständig tun können.
Wie seht Ihr das, was ist richtig und wisst Ihr, was der MDK dazu sagt?
Vielen Dank im Voraus
Sam

Hallo
die Behandlungspflege (BP) z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel gehört nicht in die Pflegeplanung, sondern auf ein separat zu führendes Behandlungspflegeblatt. In diesem BP-Plan bezieht sich auf die ärztliche Verordnung.
Was der MDK dazu sagt, kann man in der "Grundsatzstellungnahme Pflegeprozess und Dokumentation" des MDS nachlesen, die man sich kostenlos auf der Internetseite des MDS runterladen kann.
 
Ich sehe das etwas anders...

Eine Wunde ist zwar in erster Linie ein ärztliches Problem wird dann aber auch zum pflegerischen Problem da ja die Wundversorgung durch die examinierte Pflegekraft durchgeführt wird. Und ein pflegerisches Problem sollte in der Pflegeplanung auftauchen.

Beispiel:

Problem: Klient hat Hautdefekt (Dekubitus) am Kreuzbein
Ziel: Haut ist intakt
Maßnahmen: Dekubitusprophylaxe nach Standard ...
Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung (siehe Blatt ...) durch exam. PK.

Eine Pflegeplanung sollte auch die Zeitfaktoren mit beinhalten. Denn eine Wundversorgung kostet viel Zeit und sollte bei einer evtl. Pflegestufenanpassung mit einberechnet werden. Der MDK stützt sich bei der Berechnung auf die Pflegeplanung und die Durchführungsnachweise. Also sollte auch in der Pflegeplanung genau wie im Durchführungsnachweis die Wundversorgung aufgeführt sein.

Aber die Art der Wundversorgung nochmal komplett in die Pflegeplanung mit einzubringen ist natürlich sinnlos. Hier reicht wie beim Beispiel der Verweis auf das Blatt in der Dokumentation wo die Behandlungspflege genau beschrieben ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ein Patient z. B. Medikamente bekommt, die ihn müde machen oder seine Koordinationsfähigkeit beeinträchtigen oder die Sturzneigung fördern, ist das für mich ein pflegerisches Problem und gehört in die Pflegeplanung.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
ich sehe das genauso
bei uns im Haus sollen wir nur 3 Probleme beheben. Die meisten machen es sich einfach und schreiben ist inkontinent, muss gelagert werden, kann nicht alleine essen und was ist mit dem Rest? Ich kenne es so das der Anamnesebogen ausgefüllt wird nach IST zustand, danach wird nach Prioritäten die Planung erstellt. Mal schauen ob ich es mit der Zeit so einbringen kann
 

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