Ausbildung ist eine einzige Katastrophe!

@elisabeth:

Weder ein Anspruch noch optimale Ausbildung ist weder im KrPflG noch in de APrV definiert oder erwähnt.
Ein Anspruch ist einklagbar.
Wie soll das gehen, wenn der nicht mal definiert ist?

Nur dem Verständnis halber:
Ich kann leider nicht rauslesen ob, und wenn ja wo da Ionie drin steckt.

Denn es ist ganz klar definiert welchen Anspruch wir Azubis in unserer Ausbildung haben.
Dass da auch den meissten Stationen kein Hahn nach kräht ist etwas anderes.

Mobbinggefahr hin oder her. Ich finde man daf sich einfach nicht alles gefallen. Das hat auch was mit Stolz und der beliebten "Psychohygiene" zu tun. Und das muss man erst lernen. Wenn man das nicht in der Ausbildung lernt - wann dann? Und wo sind die Grenzen? Würde die TE nach ihrem Examen noch in dem Haus arbeiten, na schönen dank auch. Dann wissen alle bescheid was sie alles mit sich machen lässt.

Natürlich ist es nicht immer einfach und auch nicht immer möglich sich zu "wehren" aber das ist schade. Sehr schade.

Im übrigen frag ich mich, ob ein Polizei-Azubi auch allein losgeschickt werden würde. Oder ein Feuerwehrazubi? Rettungssani?
Auch Physiotherapeuten dürfen erst sehr spät an den Patienten überhaupt ran.
Nur bei uns muss es selbstverständlich sein, dass wir Schüler Ja und Amen sagen und allein die Pat. versorgen.


Gottseidank sind es nurnoch ein paar Monate bis zu deinem Examen. Ich wünsch dir alles erdenklich Gute und ganz viel Kraft. Zeig den Vögeln wo der Hammer hängt ;-)
 
Liebe HoneyBlum,

Ich kann leider nicht rauslesen ob, und wenn ja wo da Ionie drin steckt.
Da steckt keine Ironie drin, denn das ist Realität.
Leider oder Gottseidank - ich bin mir da nicht so ganz sicher?
Ne Kontrolle s.u., wäre bei den derzeitigen Strukturen eh nicht durchführbar.

Denn es ist ganz klar definiert welchen Anspruch wir Azubis in unserer Ausbildung haben.
Wo denn?
Wenn du das KrPflG / APrV meinst das sind Mindeststandards und oft auslegbar.

Wenn du als Beispiel §2 nimmst
sind zu Vermitteln, ist Gelegenheit zu geben, im angemessenen Verhältnis, Lehrer Betreuen die Schüler in den Einrichtungen, beraten die Fachkräfte, sind regelmäßig Anwesend ...

Ja und was heißt jetzt das nun Definitv?
Wie sollte ich sowas, wenn auch theoretisch einklagen wollen?

Ist ja doch alles irgendwie schon Gewährleistet.

Was ist denn eine optimale Ausbildung?
Der Gesetzgeber sagt dazu nichts.
Die PDL/AG wirds runterdefinieren, weil sie Personal braucht und aufs Geld schaut,
die Schule hochdefinieren in Hinsicht auf ihren pädagogischen Auftrag.

Wer die Macht hat setzt sich durch.

Meist ist der Träger des Hauses, zumindest in den KrpflG zugelassenen Schulen, gleichzeitg Träger der Schule.

Darum sage ich immer wieder als ersten Schritt,
weg von den Berufsfachschulen hin zu den Berufsschulen, dann hätten wir wenigstens unabhängige Lehrer.
Als nächstes ne unabhängige Kammer, die Kontrolliert und auch Schulen oder Ausb.betriebe Auflagen erteilt oder schließt, analog der Schweiz.

Den heute müssten die Schulaufsichtbehörden, die den Namen sowieso nicht verdienen, in letztendlicher Konsequenz ihre eigenen Schulen dicht machen, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
Da wird der Bock zu Gärtner gemacht.

Wie sollte z.B. die Reg. v. Obb. auch kontrolliren, dort sitzen Handarbeits-, Deutsch-, Religions-, Mathelehrer als Sachgebietsleiter, als Prüfungsvorsitzenden wird ein Arzt geschickt vom Schreibtisch, der z.B. Beamte begutachtet und der weder großes Interesse hat noch die große Ahnung von APrV oder KrpflG und diese verdammte Prüfung als lästige Unterbrechung seiner Routine betrachtet und anschließend z.B. im Gesundheitsamt wieder verschwindet für ein Jahr.
Praktische Prüfung hab ich die letzten 15Jahre keinen gesehen.

Mir ist auch keine Schule bekannt, die regelmäßge geprüft worden wäre?
Tja von wem auch?
Wie z.B. in der Schweiz üblich, da durch das RK.

Das ist alles eine ziemlich große Grauzone und schreit förmlich nach einer Selbstverwaltung, wie z.B. einer Kammer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den tiefen Einblick in das Niveau unserer Ausbildung. Da wundert mich nun tatsächlich nix mehr.

Elisabeth
 
Danke für die zahlreichen Antworten.

Also kontrolliert wird nie irgendwas.

Ein nettes Beispiel auch: Wir bekamen im Herbst in der Schule einen Fragebogen zur Bewertung der Ausbildung. Da waren Dinge aufgelistet, die völlig belanglos für den Schüler sind, die eigentlich nichts zur Sache tun ("wie gut findet ihr das Essensangebot in der Kantine, wie gut sind die Toiletten, reicht die vorhandene Gruppenarbeit aus.. blabla") - Gruppenarbeit machen wir ausschließlich und die Dozenten haben da nix zu tun, meine Theoretische Ausbildung bestand aus Gruppenarbeit mit Internetrecherche, Referat, fertig.
So laut Bogen hab ich die Schule gar nicht soooo schlecht gemacht. Letze Frage: Würdet ihr die Ausbildung hier weiterempfehlen. Von mir natürlich nein.

Wenn man den Bogen als Gesamtes aber so ansieht, kann man nicht schlüssig erkennen, wieso ich die Ausbildung nicht weiterempfehlen würde.

Da fehlten Dinge wie die Begleitung in der Praxis, die Absprachen, die Organisationen, das Einhalten von Vertragsregelungen, das Zahlen von Zeitzuschlägen (ich hab seit 1,5 Jahren keinen Cent mehr bekommen für meine 11 geleisteten Nachtdienste und ewig viele Spätdienste... da sagte die Schule, ich solle mich an den Abrechner wenden.. das wiederrum ist seit dem Umzug der Schule eine Fremdfirma und läuft elektronisch, da gibts nichtmal ne Telefonnummer drauf..), die Parksituation (es gibt ein Parkhaus, das kostet 1 Euro/Stunde, also bei 8 Stunden Schule eben 8-9 PRO TAG - die Dozenten stempeln ihre Parktickets übrigens im Sekreteriat kostenlos ab, in den Nebenstraßen sind seit die Schule dort ist nach vielen Beschwerden der Anwohner, auch über die Zeitung, alle Parkmöglichkeiten nur mit Anwohnerausweisen nutzbar. Kommt man aufgrund dieser ewigen Sucherei (ich fahre eine Stunde eher los, als die Fahrzeit nötig wäre) auch nur eine Minute zu spät, bekommt man direkt eine ganze Stunde als Fehlend aufgeschrieben - mal so am Rande, in 3 Jahren sind es nur 210 Stunden die man in der Theorie fehlen darf, jetzt stellt euch mal letzen Winter vor.. 20km zu Fahren, geräumt wird nix und wenn man ankommt, ohne einen Unfall zu bauen, dann kann man nirgens parken.

Genauso läuft es übrigens auch auf Station ab. Das KH hat Bögen erstellt (4 Seiten lang mit allem Möglichen ermüdenden Quatsch) wo die Pat. das Haus bewerten. Die Station weiß ganz genau, wem sie einen solchen Bogen gibt, und wem nicht. Es gibt immer Patienten, die finden ein Haar in der Suppe, wo nichtmal ne Suppe ist, aber es gibt auch welche, die stören sich zu Recht an Dingen und solchen Leuten wird einfach kein Bogen gegeben. Da steht die Station wieder toll da, nach Außen hin und eigentlich läuft alles ****e.

Also mein Gespräch mit der PDL war ernüchternd.

Sie sagte, sie finde es ****e dass ich zu ihr komme, aber meinen Dienstplan (doch schon vor Wochen von IHR abgesegnet) findet sie auch ****e.

Beim Durchsehen ist ihr dann aufgefallen, das eine weiter Schülerin auch Weihnachten und Silvester arbeitet, allerdings heute im Früh, morgen im Spät. Das findet wohl keiner schlimm. Noch da zu ist sie Moslem und hatte ursprünglich Weihnachten frei, hat aber freiwillig getauscht weils ihr nix ausgemacht hat. Ergebnis nun also: Sie ist die Beste, weil sie eingesprungen ist, und weil die PDL ja nun gesagt hat sie musste auch beides Arbeiten, hat sie nun prompt heute UND morgen FREI bekommen, das obwohl sie weitaus weniger Stunden hatte, als ich.

Ich hab HEUTE frei bekommen und morgen hab ich Frühdienst.
Ich wusste echt nicht gestern ob ich lachen oder weinen sollte.
Der Stationsarzt, der sich meiner annimmt (der mir auch den Tipp gab es lieber zu lassen..), sagte mir dann gleich dass gestern, bevor ich zum Spät kam die Hölle los war nach dem Anruf der PDL. Von nun an bin ich ein schlechter Mensch (ist wörtlich so gefallen) ich bin unzuverlässig, ich drücke mich vor der Arbeit, ich bin nicht fähig Dinge anzusprechen, ich handle hinterm Rücken gegen die Station, und - ich ARBEITE jetzt schlecht.

Also, selbst wenn das so wäre (bisher hat niemand was auszusetzen gehabt..) - sie würden es doch gar nicht mitbekommen! Es arbeitet ja niemals jemand mit mir zusammen...

Ach doch, ein schwerwiegender Fehler: Die Akte eines Pat. war den ganzen Vormittag samt Pat. zum Kardio. Konsil, dann ging er auf Intensiv - samt aller Papiere. Am Nächsten Tag bekam ich von einer anwesenden Schwester einen Zettel, dass ich keine Pflegedoku gemacht hab bei dem Pat (der kam nachts auf die Station zurück).
Hust.. also erstens, hätte sie sich mit dem Pat. Beschäftigt, hätte sie gemerkt dass ich nich eintragen konnte, 2tens war das am 28. Dez - das letze mal hatte jemand am 22.12 dokumentiert... Keiner dokumentiert da regelmäßig, aber wenn ich von 17 Pat aus meiner Gruppe, einen wegen fehlender Akte nicht eintrage, dann bin ich schlecht. OHJA.


Ich bekomme grad eine Blasenentzündung... ob man damit arbeiten kann?:zunge:
 
Mir ist auch keine Schule bekannt, die regelmäßge geprüft worden wäre?
Tja von wem auch?
Unser Bildungszentrum ist immerhin zertifiziert nach DIN:Iso 9001.

@Campina: Ich kann ja verstehen, dass Du Dir irgendwie Luft machen möchtest. Aber Du scheinst eine Menge Frust aufgebaut zu haben, und Deine jetzige Station hat nur an einem kleinen Teil davon Schuld. Sie kann nix für Deine Schule, die Parkhausgebühren, den strengen letzten Winter oder die fehlenden Zeitzuschläge. (Weshalb hast Du letzteres nicht schon längst beim Betriebsrat zur Sprache gebracht? Du hast nur sechs Monate Zeit zum Reklamieren, danach ist die Kohle futsch!)

Gut, die PDL konnte Dir im Dezember nur noch den 31. frei geben, mehr ist für Menschen nicht möglich, wenn Du am 30. damit kommst. Was ist mit den Spätdiensten an den beiden Examenstagen?
 
Ähmm, übrigens,

mit Ende der Prüfung ist der Arbeitstag beendet.

Prüfung ist eine schulische Verantstaltung, da steht im Dienstplan ausser Prüfung gar nix.

Den Schüler vorher oder nachher arbeiten lassen,
auf was so manche AG kommen und
AN in entprechenden Positionen machen da auch noch mit.

Im übrigen - wenn ich alles zähle was zur Prüfung gehört, dann komme ich leicht über 7,7Std.

Dass eine Schulleitung sowas zulässt verstehe ich nicht.
 
Hallo,

von Claudia: Rechtens bedeutet immer "nur" juristisch. Einen anderen Rechtsanspruch gibt es nicht. Zeig mir bitte das Gesetz, in dem steht, dass ein Arbeitnehmer nicht sowohl Weihnachten als auch Silvester und Neujahr arbeiten darf.
Genau, "immer"!!!!
Was ist damit? TzBfG - Einzelnorm

Ich finde das wichtig: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

Gerade in unserem Beruf wird die juristische Seite von den AG (und auch leider von Kolleginnen/Kollegen) sehr ausgenutzt.

Und ich finde das gilt auch für AZUBI`s ect., es liegt mit an UNS was wir für ein Recht untereinander anwenden.

Es ist für mich absolut UNkollegial, anderen "unangenehme" Dienste auf`s Auge zu drücken, damit wieder andere es bequemer haben.
Du musst kein Schwein sein um Dich schweinisch zu benehmen.


Die AZUBI`S ect. von heute, können morgen schon Deine Kolleginnen/Kollegen (oder sogar Deine Vorgesetzte/Vorgesetzter) sein.

Claudia B.
 
Was hat denn die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten mit der Arbeit eines Azubis an Feiertagen zu tun?

Jemand schrieb hier, sie würde einen Dienstplan ablehnen, in dem sie an mehreren Feiertagen mit Dienst eingetragen ist. Aber mit welchem Argument? Der Plan wäre rechtens. Auf kollegiale Pläne gibt's keinen Rechtsanspruch. Abgesehen davon können weder Arbeitnehmer noch Azubis Dienstpläne ablehnen, in der Position sind sie nicht.
 
Ähmm, übrigens,

mit Ende der Prüfung ist der Arbeitstag beendet.

Prüfung ist eine schulische Verantstaltung, da steht im Dienstplan ausser Prüfung gar nix.
Da hat meine Schulleitung eine andere Ansicht. Anteilig Dienst am 1. Prüfungstag wurde da ausdrücklich gestattet. Und wir beide arbeiten im gleichen Freistaat, daran kann's also nicht liegen.

Tatsächlich ist der Schüler ja bei der Auswahl der Prüfungspatienten auf Station, schließlich benötigt er Informationen, um die Pflegeplanung schreiben zu können.
 
Dass wir nicht aneinander vorbei reden.
Es gibt nur einen Prüfungstag, dieser kann auf 2Tage verteilt werden.
Also z.B. Dienstag = Prüfungstag
Der Schüler arbeitet natürlich am Montag und erhält zumindest bei uns, währenddessen gelegenheit für offiziell 2Stunden, Pat. aussuchen, Infosammlung, Planung.
Prüfungstag - Prüfung und damit ist Ende des Arbeitstags.
 
In diesem Fall meinten wir beide das Gleiche und verwenden lediglich den Ausdruck "Prüfungstag" unterschiedlich. :roll:
 
Manchmal haben klare Regelungen der Schule schon etwas gutes.
Für unsere Akademie ist es bei der praktischen Prüfung so geregelt:

Prüfungstag 1:
Dienstbeginn des Schülers: 11.30 Uhr auf der Station
Die Patientenauswahl findet zwischen 11.15 und 11.45 Uhr statt (ohne Schüler).
Die Übergabe der Patienten an den Schüler findet von 11.45 bis 12.00 Uhr statt (Station übergibt)
Von 12.00 bis 13.45 Uhr sammelt der Schüler die Informationen über seine Patientengruppe

Geschrieben wird in der Akademie entweder ab 14.00 Uhr (Akademienahes Haus) bis 16.00 Uhr
oder von 15.00 bis 17.00 Uhr - wenn es ein anderes Haus ist.

Von der zur Verfügung stehenden Prüfungszeit werden am 1. Tag 2 Stunden für die Planung gewertet, diese werden von den 360 Minuten Gesamtprüfungszeit abgezogen. Somit bleiben noch 240 Minuten für den Tag 2.

Wann der Schüler seine Materialien vorbereitet z.B. noch am Tag 1 oder vor der Prüfung am Tag bleibt ihm überlassen.

Definitiv arbeitet er aber nicht auf Station weder am 1. Tag noch am Tag 2 (nach der Prüfung sind Schüler in der Regel nicht mehr Einsatzfähig [ist nicht negativ gemeint]).
 
Klare Vorgaben gibt's bei uns auch, aber darin ist die Möglichkeit mit dem anteiligen Dienst drin enthalten.
 
von Claudia: Was hat denn die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten mit der Arbeit eines Azubis an Feiertagen zu tun?
Ich sehe das so: Weihnachten- und Silvesterdienst, teile mal eine VZ - Kraft so ein?
Wo steht das VZ-Kräfte da ein Vorrecht haben das nicht zu leisten, wenn sie so eingeteilt würden?
TZ-Kräfte haben einen Gleichbehandlungschutz und Azubi`s nicht? In meinen Augen ist die ArbeitsZEIT gleichzusetzen.

Was bringen wir den Azubi´s bei, wenn wir sie so behandeln? Du musst Dir eine gwisse Stellung erarbeiten
um UNgerechtigkeiten gerecht (nach außen) verkaufen zu können.

WIR ziehen uns SO die nächste Generation gefrustetes Pflegepersonal heran.

LG
Claudia B.
 
Ich sehe das so: Weihnachten- und Silvesterdienst, teile mal eine VZ - Kraft so ein?
Wo steht das VZ-Kräfte da ein Vorrecht haben das nicht zu leisten, wenn sie so eingeteilt würden?

Nirgends. Hab ich das irgendwo behauptet? Du kannst und darfst jeden Arbeitnehmer so einteilen. Weder Arbeitszeitgesetz noch Tarifvertrag sehen darin ein Problem.
Hab sogar schon als Vollzeitkraft so gearbeitet. Ausgesucht hatte ich mir das nicht. Aber das war der Jahreswechsel 1999 / 2000, da mussten wir Neujahr in doppelter Besetzung antanzen, weil die halbe Welt befürchtete, dass die Computer ausfallen und das Chaos ausbricht :verwirrt:
 
von Claudia: Nirgends. Hab ich das irgendwo behauptet? Du kannst und darfst jeden Arbeitnehmer so einteilen.
Weder Arbeitszeitgesetz noch Tarifvertrag sehen darin ein Problem.
Nein, Du nicht, aber "unsere" Vollzeitkräfte sagen öfters
das sie gewisse Dienste SO nicht leisten "dürften" (wollen :wink1:). Ich habe es immer so gesehen wie Du.
LG
Claudia B.
 
Nein, Du nicht, aber "unsere" Vollzeitkräfte sagen öfters
das sie gewisse Dienste SO nicht leisten "dürften" (wollen :wink1:). Ich habe es immer so gesehen wie Du.
LG
Claudia B.

Dann haben "Eure" Vollzeitler unrecht. Es sei denn, es gibt hausinterne Regelungen bzgl. der Feiertage. Aber die würden dann sicher auch für die Teilzeitler gelten.
 
Ich meinte: schriftliche Regelungen, von den betroffenen Instanzen abgesegnet. Das kann es ja geben.

Bei mir im Haus regelt z.B. eine Dienstanweisung die maximale Anzahl der Nachtdienste hintereinander; darauf hat der Mitarbeiter dann auch einen Anspruch.
 
von Claudia: Ich meinte: schriftliche Regelungen, von den betroffenen Instanzen abgesegnet. Das kann es ja geben.
Ist mir bei uns im Haus (die sind eh sehr sparsam mit solchen schriftlichen Fixierungen) nix bekannt und ich bin seit 1989 (erst VZ im TD, dann TZ und seit 10 Jahren TZ im ND) in diesem Haus.

Bei mir im Haus regelt z.B. eine Dienstanweisung die maximale Anzahl der Nachtdienste hintereinander; darauf hat der Mitarbeiter dann auch einen Anspruch.
Bei uns leider auch das nicht. PDL abhängig. Selbst die Regelung mehr wie 7 Nächte am Stück (63 Astd.) wird umgangen, weil die Woche von Mo. bis So. gerechnet wird.
Arbeitest du von Do. bis darauf die Wo. Mi. zählen die vier Nächte für die eine Woche und drei Nächte für die nächste Wo..

Duhuuu? Wir kommen hier vom Threadthema ab, ich höre hier mal "damit" auf.

Es sei denn den Azubi´s werden die Nächte auch so seltsam verkauft. :wink1:
 

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