Arzthelferin in häuslicher Pflege

Alaska

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01.10.2008
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Hallo ihr! :)

Will mich im ambulanten Pflegedienst bewerben, habe auch schon mit einigen Pflegediensten gesprochen und diese haben mir gesagt ich soll mich bewerben.

Habe meine Ausbildung zur Arzthelferin in diesem Jahr abgeschlossen und davor eine Ausbildung zur Krankenschwester angefangen die ich leider, wegen dummer Prüfungsangst 2 Monate vor Examen abgebrochen hatte :-( Naja...

Habe nur zwei Fragen und hoffe ihr könnt mir diese beantworten.

1. Hier ein Auszug aus meinem Bewerbungsschreiben:

[FONT=&quot]"Eine Anstellung in Ihrem Unternehmen interessiert mich sehr, da ich demnächst nach Krefeld ziehen werde und ich mich mit der Arbeit von pflegebedürftigen Menschen stark identifizieren kann."[/FONT]

mhmmmm Ich weiss nicht wie ich das anders formulieren kann...Und ob ich noch reinschreiben soll das ich Erfahrung un der Pflege habe...oder soll ich das weglassen, da die das ja in meinem Lebenslauf sehen???

2. Weiss jemand wieviel Stundenlohn man als Arzthelferin in der ambulanten Pflege bekommt??

Ok Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. *bussi*
 
meine Ausbildung als ... ermöglichte mir eine Ausrichtung auf einen Beruf, in dem Menschlichkeit und soziales Engagement von zentraler Bedeutung sind.

Die Freude bei der Betreuung und Behandlung von Menschen, sowie ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld, bestätigen mich täglich in meiner Entscheidung, die richtige Berufswahl getroffen zu haben.
Ich will jedoch mein Tätigkeitsfeld erweitern und suche so eine neue Herausforderung weshalb ich mich bei Ihnen bewerbe.

......
vielleicht kannst da was brauchen

grüße
 
natürlich bezieh dich gleich auf deine Erfahrungen! mit Formulierungen kann ich nicht aushelfen da muss ich mir immer selber wen suchen.

also ich weiß ja nicht was du dir vorstellst als Arzthelferin in einer amb. Pflege tun zu können aber ich gehe mal davon aus das du als "Hauspflegerin" eingestellt wirst für die Grundpflege der Pat. und Tarife sind alle unterschiedlich und da solltest du deinen zukünftigen Arbeitgeber fragen.

Akhran
 
Also ich denke, sie wird als hauspflegerin angestellt werden. Mir wurde mal erklärt, es ist egal ob Arzthelferin oder Arzt, beide dürfen nur in der Grundpflege, nicht aber in der Behandlungspflege arbeiten. Es dürfen nur KS oder AP in die Behandlungsplege.
LG Sandra
 
Echt jetzt?

Ich kenne genügend Arzthelferinnen, die auch die Behandlungspflege machen!

Eine ist sogar stellvertret. Pflegedienstleitung!

tztztz
 
wahh stellv. Pflegedienstleitung? Kann ich mir kaum vorstellen um PDL zu werden brauchst du eigentlich eine 3jährige examinierte Ausbildung.
Aber mal ganz ehrlich nix gegen eine Arzthelferin aber was hat sie Ahnung von Pflege???

Anforderungen für eine PDL Weiterbildung.
http://www.daa-hannover.de/n.php?n_id=2826&host=www.daa-hannover.de

Wikipedia:
Behandlungspflegerische Maßnahmen dürfen sie nur an ausgebildete Pflege-Fachkräfte delegieren. Als Fachkräfte gelten 3-jährig ausgebildete Krankenpfleger/innen, Kinderkrankenpfleger/innen und Altenpfleger/innen.
 
@akhran
Von pflegerischen Tätigkeiten hat eine Arzthelferin sicher nicht viel Ahnung. Allerdings bezieht sich die Behandlungspflege ja auf den medizinischen Bereich. Und bis auf das DK legen lernen AH Verbände, Injektionen, BZ-Kontrollen u.s.w in der ebenfalls dreijährigen Ausbildung.
Ich kenne Pflegedienste die dafür auch Arzthelferinnen beschäftigen.
Sie werden dann im hauswitschftl. Bereich und für einige Aufgaben in der Behandlungspflege eingesetzt.
 
wenn du dich in der pflege bewirbst, wirst du auch nach pflege bezahlt wahrscheinlich im niedrigster tariflohn Klasse aber nicht als hauswirtschaftshelferin denn dann müsstest du dich auch als solche bewerben
 
@Bettina

Hallo, nein es geht mir nicht darum das sie Behandlungspflegerische Maßnahmen nicht kann sondern nur um 2 Sachen die bei mir keinen Sinn ergeben.

1.Abrechnung mit der Kasse kann nur erfolgen wenn es eine 3jähr. examinierte Fachkraft ist (nachzulesen in den Standardverträgen der Kassen zur Zulassung eines Pflegedienstes)

2.Versicherungstechnisch falls mal was schief geht, weil sie zwar durch ihre Ausbildung das kann aber nicht Versichert ist weil ein Arzt soetwas im ambulanten Bereich nicht an eine Arzthelferin deligieren kann weil das wiederum nur 3jähr. Examinierte dürfen

wenn sie natürlich z.B. Tabletten verabreichen ist das kein Problem solang es nicht bei der Kasse abgerechnet wird ist alles erlaubt solang nix passiert!!!!!
 
Hallo!

DOCH!

Die Dame ist Arzthelferin und sehr gut mit der PDL befreundet! Und sie macht tatsächlich die Stellvertretung!

Unglaublich aber wahr!

:knockin:
 
ja gut den job machen ist ja kein Problem aber mit Ausbildung???

und soweit es jedenfalls in Berlin ist brauch man auch ne Stellv. mit Ausbildung und muss das auch nachweisen...evtl. in anderen Bundesländern anders?
 
Also ich kenne es auch nur so, daß die PDL diese Ausbildung haben muss und eine exam. KS dann die Stellvertretung machen kann.

Aber bei der handelt es sich eben nicht um eine exam. KS!

Merkwürdig wie so einiges dort war!
 
Danke sarisma für den Formulierungsvorschlag!! Hat mir geholfen!

Und danke auch an allen anderen für die Antworten.

Hab en Vorstellungsgespräch und eine Absage bis jetzt. Die Absage eben weil die nur mit 3jährigen bei den Krankenkassen abrechnen können.

Ich denke auch das ich als Arzthelferin nur die Grundpflege machen darf...aber naja, hab mir das eben in meiner Vergangenheit selber eingebockt.

Naja mal sehen was sich noch ergibt ^^
 
Ich bin doch ein wenig verwundert. In Köln (NRW) ist es Gang und Gebe, dass Arzthelferinnen auch Behandlungspflegen ausführen dürfen. Das wird sogar von den Verbänden bestätigt. Einige Behandlungspflegen sind ausgenommen. Dazu gehören z.B. Dekubitusversorgungen ab einem bestimmten Grad. Ich kenne keinen Pflegedienst, der Probleme deswegen bekommen hat. Und wenn man die Ausbildungen vergleicht, ist auch nicht zu verstehen, warum eine Arzthelferin keine Behandlungspflegen ausführen soll. Viele Behandlungspflegen machen sie doch tagtäglich in den Praxen. Dagegen wird das Wissen zur Grundpflege nicht vermittelt. Warum sollte also eine Arzthelferin ausgerechnet nur die Arbeiten ausführen dürfen, die sie nie gelernt hat? Ich selbst habe ebenfalls eine Arzthelferinnenausbildung absolviert. Ich war zu jung für die KS Ausbildung direkt nach der Schule und habe so die Zeit überbrückt. Damals war es noch eine 2 jährige Ausbildung. Mittlerweile sind es 3 Jahre. Deshalb kann ich glaube ich ganz gut beurteilen, was eine Arzthelferin kann. Evtl. gibt es Probleme, wenn eine Arzthelferin in einer Facharztpraxis ausgebildet wurde, in der nur ein sehr enges Spektrum an Behandlungspflegen erfolgte. Das wird nicht berücksichtigt. Ausnahme wäre, wenn unter der neuen Ausbildung heutzutage auch Praktikas in anderen Facharztpraxen erfolgen. Das war früher nicht üblich. Es hängt natürlich auch von der Persönlichkeit ab. Wer sich nicht tummelt und fleißig ist, kann weder als Arzthelferin noch als KS etwas.
 
Hi Leute.

Ich habe das noch nie gehört oder erlebt, dass Arzthelferinnen in einer Amb. Pflege tätig sind. Würde aber sagen, wenn jmd gut angelernt ist. Warum nicht. Man muss hald nur wissen, dass man eingestellt wird, weil man "billiger" ist, als jmd mit Examen.
Wie die das dan Versicherungstechnisch klären ist doch nicht das Problem der Arzhelferin.
Ich habe mal ne AH in der Dialyse erlebt.....Die machte die gleichen Arbeiten wie eine Schwester. Uneingeschränkt.

Liebe Grüße
 
Das "Problem" sind die Rahmenverträge bzw. die Vergütungsvereinbarungen in den jeweiligen (Bundes-)Ländern.

Daher ist in NRW z.B. die AH bei der Behandlungspflege bedingt einsetzbar, in Niedersachsen ist das erst seit neuestem so (und auch an zahlreiche Bedingungen geknüpft).

Selbstverständlich ist es vollkommen ambivalent, die AH unkritisch im SGB XI-Bereich einzusetzen und es hingegen im SGB V-Bereich mehr oder minder zu erschweren.
 
zu den Arztpraxen nochmal:
natürlich machen viele Ah Behandlungspflegen in den Praxen aber die Durchführungsverantwortung hat der Arzt weil er rechnet ja auch z.B. Verbandswechsel ab mit der Kv.
Gegen eine Ah die schon 10jahre und länger in z.B. einer chir. Praxis arbeitet und dort die Verbandswechsel vornimmt, weiß sicherlich mehr(wenn der Arzt sie und sich auf dem laufenden hält) auf dem Gebiet als meine Wenigkeit.

mfg
 
zu den Arztpraxen nochmal:
natürlich machen viele Ah Behandlungspflegen in den Praxen aber die Durchführungsverantwortung hat der Arzt

Hallo Akhran, so erkläre ich es auch immer, wenn sich eine AH bei uns bewirbt. Und: der Arzt in der Praxis befindet sich in der Regel in Rufweite, wenn z.B. die AH eine Infusion anhängt. Das ist bei uns ja nicht der Fall; insofern denke ich (und das deckt sich auch mit meiner Erfahrung) geht die Pflegeausbildung diesbezüglich auch mehr in die Tiefe bzw. Breite; die AH haben da ihre Schwerpunke woanders.
 
Trotzdem frage ich mich was das soll. Es ist doch völlig uninteressant wer die Durchführungsverantwortung hat. Das entscheidet doch nicht über die Qualität der geleisteten Arbeit. Eine Arzthelferin, die z.B. einen Kompressionsverband in einer Praxis anlegt, wird auch nicht nach jedem Verband kontrolliert, ob sie das richtig gemacht hat. Ergo muß sie die Arbeit beherrschen. Einzig wichtig ist, dass man ihr klar macht, was es mit der Durchführungsverantwortung auf sich hat. Und letztendlich hat auch eine Arzthelferin eine Durchführungsverantwortung, denn es gibt oft Aktionen, bei denen der Arzt die Patienten garnicht sieht. Hier muß die Arzthelferin evtl. Probleme erkennen und den Arzt informieren. Einziger Unterschied: Sie muß nur in ein anderes Zimmer gehen um den Arzt zu erreichen. Es gibt auch Situationen, wo kein Arzt in der Praxis ist, z.B. bei Notfällen, wo der Arzt plötzlich zu einem Patienten gerufen wird. Oft genug laufen auch Therapien weiter, obwohl der Arzt nicht in der Praxis ist. Und vor allem erklärt das nicht, warum Arzthelferinnen ausgerechnet Grundpflegen machen dürfen, obwohl sie das nun wirklich nicht gelernt haben, auch nicht ansatzweise. Das ist völlig unlogisch. Ich bin sowieso ein Gegner von Aufteilung der Arbeiten in Grundpflege und Behandlungspflege, denn gerade bei der Grundpflege hat man Gelegenheit, den Patienten zu beobachten. Und ausgerechnet die Krankenbeobachtung überläßt man dann dem Personal das angeblich nicht fit genug ist für viele andere Arbeiten? ;-)
 
Und vor allem erklärt das nicht, warum Arzthelferinnen ausgerechnet Grundpflegen machen dürfen, obwohl sie das nun wirklich nicht gelernt haben, auch nicht ansatzweise. Das ist völlig unlogisch. Ich bin sowieso ein Gegner von Aufteilung der Arbeiten in Grundpflege und Behandlungspflege, denn gerade bei der Grundpflege hat man Gelegenheit, den Patienten zu beobachten. Und ausgerechnet die Krankenbeobachtung überläßt man dann dem Personal das angeblich nicht fit genug ist für viele andere Arbeiten? ;-)

Ich denke, letztendlich geht es hier nur um betriebswirtschaftliche Argumente: Eine Arzthelferin ist billiger.

Am Ende ist es auch eine Frage, was wir selber als Qualität festsetzen. Wie oft werden im Stationalltag ungernte Zivis bei Schwerstkranken eingesetzt? Es gibt in der Pflege eine unmenge von Arbeiten, die im Prinzip auch von angelernten Kräften ausgeführt werden können. Die Frage ist, wie wollen wir die Arbeit verrichten? Ich kann einen Satz Heparinspritzen an die Tochter eine dementen Dame geben mit den Worten: "Hier haben sie die Spritzen, die geben sie dann zwei mal am Tag ihrer Mutter", oder ich kann mir die Mühe machen, bei der Dame eine Diagnostik durchzuführen, den Grad der Demenz bestimmen, schrittweise schulen und am Ende vielleicht erreichen, dass sich die Dame selber spritzen kann.Es hängt davon ab, wie sehr wir an die eigenen Möglichkeiten glauben. Wie sehr sind wir selber davon überzeugt, dass im Grunde jeder pflegen kann, man braucht nur ein grosses Herz?
Je nach dem, wie man sich in dieser Hinsicht entscheidet, wird man Arzthelferinnen einsetzen oder nicht.

Zu der Trennung von Grundpflege und Behandlungspflege: Das ist ein anderes Thema, aber ich bin da sehr geteilter Meinung, zumal ich in einem Land lebe, wo diese Trennung normal ist und ich sehe, welche grossen Vorteile das für die Pflege mit sich bringt und welche Freiräume es schafft für Aufgaben, die in Deutschland nicht möglich sind, weil die Zeit durch die Grundpflege gebunden ist. Alles hat seine Vorteile...

Gruss Hartwig
 

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