Hallo, ich habe folgende Frage: Gibt es so etwas wie ein Recht auf ein Arbeitszeugnis bei ungekündigter Beschäftigung ?
Hintergrund: Eine Kollegin von mir hatte, als sie in den Erziehungsurlaub ging, um ein Arbeitszeugnis gebeten. Dies wurde abgelehnt, da das Arbeitsverhältnis ja weiter bestünde.
Als ein Jahr später unsere Stationsleitung in den Ruhestand verabschiedet wurde, bat sie erneut um ein Arbeitszeugnis, weil sie befürchtete, dass sonst niemand mehr da sein würde, der überhaupt in der Lage ist, ihre Arbeit zu beurteilen. Auch dies wurde abgelehnt. Der Aufwand sei einfach zu groß. Ein Arbeitszeugis bekomme sie nur, wenn sie kündigen würde...
Ist das rein rechtlich gesehen tatsächlich okay ?
Hat man - vor allem, wenn man schon viele Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist - kein Recht auf ein "Zwischenzeugnis" ?
Gruß, Schokofee
Hintergrund: Eine Kollegin von mir hatte, als sie in den Erziehungsurlaub ging, um ein Arbeitszeugnis gebeten. Dies wurde abgelehnt, da das Arbeitsverhältnis ja weiter bestünde.
Als ein Jahr später unsere Stationsleitung in den Ruhestand verabschiedet wurde, bat sie erneut um ein Arbeitszeugnis, weil sie befürchtete, dass sonst niemand mehr da sein würde, der überhaupt in der Lage ist, ihre Arbeit zu beurteilen. Auch dies wurde abgelehnt. Der Aufwand sei einfach zu groß. Ein Arbeitszeugis bekomme sie nur, wenn sie kündigen würde...
Ist das rein rechtlich gesehen tatsächlich okay ?
Hat man - vor allem, wenn man schon viele Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist - kein Recht auf ein "Zwischenzeugnis" ?
Gruß, Schokofee