Abgebrochene Ausbildung: noch "verwertbar"?

Annebello

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Folgender Sachverhalt:


Ich war von 2001 bis 2003 in der Ausbildung zur Krankenschwester. Leider musste ich damals die Ausbildung nach 2 ½ Jahren abbrechen bzw. es sind Umstände eingetreten, die zur Kündigung seitens der Schule führten (Arbeitsbummelei).
Es gab zwar 'zum Ende hin' ein Gespräch mit der Schule bei dem erwähnt wurde, dass der Verwaltung die Kündigung vorgeschlagen wird, aber keineAbmahnung in schriftlicher Form oder so. Die Kündigung erfolgte dann einige Tgae später, da ich weiterhin der Schule bzw. dem Krankenhaus unentschuldigt fern geblieben bin.

Zudem möchte ich dabei betonen, das es nicht an schulischen Leistungen lag (war einer der Klassenbesten) sondern ausschließlich private-familiäre Gründe.


Inzwischen ist viel Zeit vergangen und manchmal denke ich, das es schön wäre diese Zeit damals doch ‚sinnvoll‘ zu nutzen und endlich ‚abzuschließen‘. Gibt es eine Möglichkeit aufgrund der damals geleisteten Ausbildungszeit sich irgend wie was anrechnen zu lassen, sei es für die Krpfl.-Ausbildung oder für KPH? Nochmals die drei Jahre wären dann doch etwas arg viel und ich habe ja doch einen nicht unerheblichen Teil der ‚Pflichtstunden‘ bereits hinter mir.


Wenn es Möglichkeiten gibt: Welche Stelle hat darüber Infos, wer wäre Ansprechpartner (also welche Behörde(n)). Bundesland ist/war NRW. Nachweise über die geleisteten Stunden seitens der Schule und der praktischen Einsätze habe ich.


Grüße


Barbara
 
Nach neun Jahren halte ich dies für sehr unwahrscheinlich. Die Ausbildung kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden, ich kenne auch Leute, denen ein Teil der abgebrochenen Ausbildung anerkannt wurde, aber laut Gesetz muss die Ausbildung nach spätestens fünf Jahren abgeschlossen sein. Zudem haben wir inzwischen ein neues Krankenpflegegesetz, so dass sich doch einige Änderungen in der Ausbildung ergeben haben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du also nochmals die komplette Ausbildung durchlaufen müsstest.
 
ich seh das auch wie claudia. das mit 5 jahren hab ich auch schon oft gelesen.
vlt kannst du dir von den praktischen stunden irgendwie was anrechnen lassen, aber dramatisch verkürtzen wird das die ausbildung nich (wenn überhaupt das jemand mitmacht)
 
Der zuständige Ansprechpartner sitzt hier: MGEPA NRW - Kontakt

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass Du nach dieser langen Zeit noch Erfolg haben wirst (und könnte mir außerdem denken, dass Dein damaliges Fachwissen größtenteils in der Versenkung verschwunden ist), aber fragen kostet nichts.
 

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