Ab wann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt?

Pips11

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16.02.2009
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45
Beruf
Gesundheits-/Krankenpflegerin; Fachkaft für ausserklinische Intensivpflege
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Also, ich war einen Tag krank. Danach hatte ich eh 3Tage frei.

Ich war nicht beim Arzt, also habe keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Jetzt sagt meine Chefin, dass ich für diesen einen Tag krank keine Stunden bekomme, weil ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe.
Im Arbeitsvertrag steht dass ich ne AU ab dem 3. Kranktag brauche.

Auf Nachfrage bei der Chefin heisst es, dass ich ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag brauche und diese nur erst am 3. Tag bei ihr sein muss.

Es kann doch nicht sein, dass ich durch kranksein Minusstunden mache?!?
 
Entgeltfortzahlungsgesetz schrieb:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen....
so stehts im Gesetz.
 
Interessant wäre die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag.
 
Wenn Deine Chefin Dir bisher nicht gesagt hatte, dass Du ab ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst, bist Du m.E. im Recht, denn im Arbeitsvertrag steht, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dritten Tag sein muss. Allerdings würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall beim nächsten mal sofort zu Arzt gehen, um ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu haben. Jetzt weist Du ja, dass Deine Chefin das so will.
 
Hallo,

wenn ihr einen Betriebsrat habt, wende dich mal an diesen zur Klärung.

Wenn der Arbeitgeber grundsätzlich von der üblichen Regel (Krankmeldung am 3.Tag) abweichen möchte, müsste er diese Spielregel mit dem Betriebsrat abgesprochen und allgemein bekanntgemacht haben.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

wenn ihr einen Betriebsrat habt, wende dich mal an diesen zur Klärung.

Wenn der Arbeitgeber grundsätzlich von der üblichen Regel (Krankmeldung am 3.Tag) abweichen möchte, müsste er diese Spielregel mit dem Betriebsrat abgesprochen und allgemein bekanntgemacht haben.

Gruß

medsonet.1
Denkst du, dass ein Heimbeatmungspflegedienst einen Betriebsrat hat? Ich glaube eher nicht.

lg
Narde
 
Nein, einen Betriebsrat haben wir nicht.

Im Arbeitsvertrag steht:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung...den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Bei AU in Folge Erkrankung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
 
Ich bin zwar nicht die Fachfrau, aber so wie der Satz formuliert ist, könnte man diesen auch so auslegen wie deine Cheffin es hat.
 
Ja, das habe ich mir auch so gedacht.

Aber habe mit mehreren Kollegen gesprochen. die Alle auch sagen, dass sie schonmal nur einen Tag krank waren und Chefin wollte keine AU.

Sie hat ja jetzt auch nicht zu mir gesagt, dass sie eine AU sehen möchte, aber für den Tag krank bekomm ich keine Stunden-d.h. für mich 12 Stunden minus!!
 
Das Problem dürfte in krank +3 Tage frei liegen. Das sind 4 Tage. Oder hast du dich am 2. Tag frei gesund gemeldet? Wenn nicht kann sie davon ausgehen, dass die vollen 4 Tage arbeitsunfähig warst.

Elisabeth
 
Habe mich aber nur für Monatg krank gemeldet.

Wenn dass so sein sollte, dass sie davon ausging, dass ich 4Tage krank war, dann sollte sie mir das auch sagen.
Und davon ging sie nicht aus, denn im Stundennachweis stehen jetzt 4Tage frei und keiner krank!

Und am Freitag war ich ja dann wieder auf der Arbeit ohne mich vorher gesund zu melden.
 
Wenns im Dienstplan net so vermerkt ist, dann frag nach unter Verweis auf Arbeitsvertrag. Sie müsste dann ja konkreter erläutern können, wie sie zu der Aussage kommt.

Elisabeth
 
Nein, einen Betriebsrat haben wir nicht.

Im Arbeitsvertrag steht:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung...den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Bei AU in Folge Erkrankung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
Hier steht eindeutig, dass du eine AU brauchst, nichts davon das du sie nicht brauchst, wenn du nur einen Tag krank bist.
Du musst diese AU laut deinem AV bis zum dritten Tag deiner AU bei deiner Chefin abgeben, egal ob du einen oder 10 Tage krank bist.
Sie ist voll im Recht. Du kannst sogar noch froh sein, denn rein rechtlich gesehen, hattest du Dienst, bist nicht zum Dienst erschienen weil du krank warst, hast aber keine Bescheinigung über dein Krank vorgelegt, somit einen Tag unentschuldigtes fehlen/Fehlschicht, in manchen Betrieben kriegt man für sowas eine Abmahnung.

Ich hab noch nie gehört das man keine AU braucht wenn man nur einen Tag krank ist, aber Dienst gehabt hätte.
 
Hallo
Bei uns( TVÖD) ist es so geregelt daß ich 3 Tage Krnak zu Hause bleiben kann ohne eine AU vorlegen zu müssen, erst wenn ich länger krank bin, dann muß ich eine AU vom Arzt bringen.
Alesig
 
Hier ist ja das Problem, dass der AG davon ausgeht: keine Gesundmeldung- ergo 4 Tage krank-1 Tag gemeldet+3Tage frei. Bösartig gesagt: er stellt infrage ob tatsächlich krank oder nur Verlängerung des freis über unlautere Mittel. Ein Tag krank vor frei- egal ob WE oder Woche- gilt oft als fragwürdig.

Elisabeth
 
Muss man für freie Tage überhaupt einen Krankenschein vorlegen? :gruebel:

Übers Wochenende wird doch z.B. auch oft kein Schein ausgestellt. Der geht dann meist bis Freitag. Und wenn man dann am Montag wieder zum Arzt muss, dann ab Montag der neue. Außer, man hätte am We arbeiten müssen. dann sage ich beim Arzt Bescheid, dass er übers WE datiert sein muss...
 
Hier ist ja das Problem, dass der AG davon ausgeht: keine Gesundmeldung- ergo 4 Tage krank-1 Tag gemeldet+3Tage frei. Bösartig gesagt: er stellt infrage ob tatsächlich krank oder nur Verlängerung des freis über unlautere Mittel. Ein Tag krank vor frei- egal ob WE oder Woche- gilt oft als fragwürdig.

Elisabeth


Dass der AG generell seine Vermutungen anstellt und sonstwas unterstellt, kennen wir doch. - Die Frage ist, was die Vorschrift sagt, nicht was der AG gerne bestätigt/widerlegt hätte.
 
Übers Wochenende wird doch z.B. auch oft kein Schein ausgestellt. Der geht dann meist bis Freitag. Und wenn man dann am Montag wieder zum Arzt muss, dann ab Montag der neue.
Das stimmt so nicht. Ich hatte jetzt einen Unfall und war alles in allem 4 Wochen auf Etappen krank. Jede AU wurde bis Sonntag erstellt, selbst die Letzte bei der ich ab Montag wieder gearbeitet habe.

Das allerdings jetzt etwas OT.

Der Arbeitsvertrag von Pips lässt sich in meinen Augen auch so auslegen wie es die Cheffin getan hat, dass eine AU ab dem ersten Tag gefordert ist, diese wiederum am 3. Tag vorliegen muss.

Ich kenne es auch so, dass man sich wieder gesund meldet, auch wenn dann freie Tage folgen.

Meine Empfehlung für Pips wäre, mit der Cheffin zu reden und nachfragen, warum bei ihr Minusstunden gerechnet wurden, wohin bei anderen MA eine Krankmeldung ohne Schein akzeptiert wird.

Das rechtliche hat Flexi in seinem Beitrag schon aufgezeigt nun muss man nur noch den Arbeitsvertrag mit dem Gesetz im Einklang betrachten.
 
Zitat:
Zitat von Pips11
Nein, einen Betriebsrat haben wir nicht.

Im Arbeitsvertrag steht:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung...den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Bei AU in Folge Erkrankung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen."




Hier steht eindeutig, dass du eine AU brauchst, nichts davon das du sie nicht brauchst, wenn du nur einen Tag krank bist.
Du musst diese AU laut deinem AV bis zum dritten Tag deiner AU bei deiner Chefin abgeben, egal ob du einen oder 10 Tage krank bist.
Sie ist voll im Recht. Du kannst sogar noch froh sein, denn rein rechtlich gesehen, hattest du Dienst, bist nicht zum Dienst erschienen weil du krank warst, hast aber keine Bescheinigung über dein Krank vorgelegt, somit einen Tag unentschuldigtes fehlen/Fehlschicht, in manchen Betrieben kriegt man für sowas eine Abmahnung.

Ich hab noch nie gehört das man keine AU braucht wenn man nur einen Tag krank ist, aber Dienst gehabt hätte.

@Phönix
Das was du rot markiert hast war schon richtig, nur du hast es falsch interpretiert....

In dem Text steht nicht eindeutig dass sie am ersten Tag eine AU braucht, sondern dass sie den AG UNVERZÜGLICH zu UNTERRICHTEN hat ! Das muss nicht durch eine AU passieren sondern sie kann anrufen ! Hat sie getan.
Dann hat sie dem AG spätestens am 3. TAG DER ERKRANKUNG (den dritten Tag gab es gar nicht weil sie nur 1 Tag krank war !) eine AU vorzulegen. Brauchte sie also nicht.
Eine Abmahnung kann es nur geben wenn im Vertrag steht dass sie am 1. Tag der Erkrankung eine AU vorlegen muss ! Und dies muss wiederum mit dem BR abgestimmt sein.

Krank im Job
 

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