Ab wann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt?

Ich bin noch bis Freitag krankgeschrieben und müsste dann am Wochenende arbeiten, was ist denn, wenn ich am Samstag doch noch nicht fit bin,


Du solltest eigentlich Freitag wissen ob du Samstag wieder arbeiten kannst....
 
Ja, aber es ist doch durchaus möglich, dass es mir Freitag Morgen gut geht-der Arzt hat Freitag ja nur bis halb 1 auf...und es ist ja auch möglich, dass es mir über Nacht nochmal schlechter geht..und wenn ich dann Spätschicht hab..Aber ist schon klar, lieber Freitag vorsorgen und Samstag abwarten. Danke
 
Wenn du morgen früh merkst, dass du noch nicht fit genug bist, um Samstag wieder mit voller Kraft zu arbeiten dann geh gleich morgen zum Arzt und hol dir nochmal ein AU. Wenn deine Kollegen vorher wissen, dass du noch das Wochenende ausfällst ist es einfacher noch Ersatz zu finden wie wenn du erst am Samstagmorgen Bescheid gibst.
Falls du morgen denkst, dass es am Samstag wieder geht und dann würde es dir am Samstag wieder schlechter gehen, dann bekommst du in der Notfalldienstzentrale auch eine AU ausgestellt.
Warum machst du dir Gedanken, wie das auf andere wirkt wenn du morgen zum Arzt gehst und eine AU holst. Nur du selber weist wie es dir geht und ob du schon wieder fit bist.
 
Ich denke auch, dass Du, wenn Du noch unsicher bist, lieber morgen zum Arzt solltest. Dann wissen die Kollegen wenigstens bescheid.
Allerdings hatte ich ein mal den Fall, dass ich bis Freitag Krank geschrieben war und am Wochenende doch nicht arbeiten konnte. Als ich Montag zum Arzt bin, hat der eine Folgebescheinigung ausgeschrieben, somit war ich für Samstag und Sonntag auch krank geschrieben.
 
Und dieses nachträglich zum Arzt gehen fanden die Kollegen auch ok?
Also ich würd mir halt Sorgen machen, dass ich ärger kriege, wenn mir erst Samstag Vormittag ein- oder auffällt, dass ich nicht kommen kann. Ist zwar irgendwo menschlich und zeigt ja vielleicht auch meine gute Absicht, dass ich Freitag dachte ich kann Samstag wieder arbeiten, aber kommt vielleicht auch nicht so gut bei jedem..So in der Art: Hätte man Freitag wissen müssen
 
Also ich würd mir halt Sorgen machen, dass ich ärger kriege, wenn mir erst Samstag Vormittag ein- oder auffällt, dass ich nicht kommen kann. Ist zwar irgendwo menschlich und zeigt ja vielleicht auch meine gute Absicht, dass ich Freitag dachte ich kann Samstag wieder arbeiten, aber kommt vielleicht auch nicht so gut bei jedem..So in der Art: Hätte man Freitag wissen müssen
Wurd doch schon gesagt: meld dich Freitag mittag spätestens! Samstag mittag noch Ersatz für Samstag nachmittag zu bekommen ist (fast) unmöglich...
 
Also ich würd mir halt Sorgen machen, dass ich ärger kriege, wenn mir erst Samstag Vormittag ein- oder auffällt, dass ich nicht kommen kann.


Ich frag mich was das für ne Krankheit ist die man nach einer Woche nicht von einem auf den anderen Tag abschätzen kann....
 
Wär doch wohl möglich, dass es einem mal nen Tag besser und mal n Tag schlechter geht oder???
 
Klar, nix ist unmöglich.

Allerdings, wenn du dir unsicher bist, ob es dir am WE gut genug geht, lass es den Arzt entscheiden und suche ihn am Freitag morgen nochmal auf.

Der hat die Erfahrung und kann dann sagen, ob es gehen wird oder nicht. Im Zweifelsfalle, sich noch krank schreiben lassen wenn es dir noch nicht so gut geht. Einen Spaziergang kann dir auch keiner verwehren, solltest du den Samstagabend allerdings in der Disco verbringen, könnte es Ärger geben (Nein, ich unterstelle dir keine Faulenzia)

Normalerweise rufe ich auch am Vortag an und gebe meinen KollegInnen Bescheid ob ich am nächsten Tag wieder zum Dienst erscheine oder nicht wenn meine AU ausläuft.
 
Wenn ich am Freitag nicht einschätzen kann ob ich am WE wieder fit genug bin um zu arbeiten, gehe ich zum Doktor. Es nützt mir doch nichts mich zum Dienst zu schleppen wenn ich mich nicht gut fühle und das sollte ich einen Tag vorher schon wissen. Wenn nicht bin ich halt noch nicht soweit wieder hergestellt und werde micht Sicherheit kein Risiko eingehen, dass ich mich halb krank zum Dienst schleppe und dann eine Rückfall erleidem, der in der Regel schlimmer ist. Da denke ich zuerst einmal an meine Gesundheit und nicht, wie die Station den dadurch entstehenden Personalmangel auffängt.
Das ist doch im Endeffekt das Problem der PDL! Klar diese wälzt es auf die Station ab und wir sind wieder mitten in der leidvollen Diskussion um die arbeitsrechtliche Auffassungsgabe der Pflege und ihrer Einstellung dazu. Meine Meinung dazu sollte hier im Forum ausreichend bekannt sein und ich werde jetzt keine weiteren Ausführungen dazu machen.
 
Hallo,
ich möchte keinen neuen Thread eröffnen. Mich hat es leider total erwischt und ich bin seid fast 10 Tagen mit Krankenschein natürlich zu Hause. Heute ist mein letzter Kranktag nach Arbeitsunfähigkeitsbescheinung und ich gehe nun ins frei. Ich benötige diese Tage tatsächlich noch um mich noch etwas zu erholen.
Folgende Fragen habe ich zur Situation:
1. Muss ich wirklich wenn ich krank geschrieben bin für meinen AG erreichbar sein?
2. Welche Konsequenzen hat es für meinen AG wenn er mich trotz AU-Bescheinung zur Arbeit zitieren will
3. Muss ich weil ich krank war, meinen nun kommenden Frei-Tage hergeben, also Arbeiten weil mein AG meint, dass sei notwendig, da ich so lange krank war und meine Kollegen für ich mitarbeiten mussten.
 
Hallo,
ich möchte keinen neuen Thread eröffnen. Mich hat es leider total erwischt und ich bin seid fast 10 Tagen mit Krankenschein natürlich zu Hause. Heute ist mein letzter Kranktag nach Arbeitsunfähigkeitsbescheinung und ich gehe nun ins frei. Ich benötige diese Tage tatsächlich noch um mich noch etwas zu erholen.
Folgende Fragen habe ich zur Situation:
1. Muss ich wirklich wenn ich krank geschrieben bin für meinen AG erreichbar sein?
2. Welche Konsequenzen hat es für meinen AG wenn er mich trotz AU-Bescheinung zur Arbeit zitieren will.
3. Muss ich weil ich krank war, meinen nun kommenden Frei-Tage hergeben, also Arbeiten weil mein AG meint, dass sei notwendig, da ich so lange krank war und meine Kollegen für ich mitarbeiten mussten.

1. Muss ich wirklich wenn ich krank geschrieben bin für meinen AG erreichbar sein? Wo steht, dass Du erreichbar sein sollst. Du bist krank, basta!
2. Welche Konsequenzen hat es für meinen AG wenn er mich trotz AU-Bescheinung zur Arbeit zitieren will. Anders rum, für Dich hat es keine Konsequenzen, da Du auf Grund Deiner Krankschreibung nicht zur Arbeit gehen brauchst!
3. Muss ich weil ich krank war, meinen nun kommenden Frei-Tage hergeben, also Arbeiten weil mein AG meint, dass sei notwendig, da ich so lange krank war und meine Kollegen für ich mitarbeiten mussten. Daher gibt es Dienstplanungen, die verlässlich aufzeigen (sollen) wann Du frei hast!
 
matras hat Recht.

Noch paar allgemeine Ergänzungen.
1. Muss ich wirklich wenn ich krank geschrieben bin für meinen AG erreichbar sein?
Nein. Und du musst auch so nach Dienstschluss für Deinen AG nicht erreichbar sein (auch wenn die meisten AG das gerne hätten und sogar Dienstanweisungen für sowas ausgeben - du hast einen Arbeitsvertrag und keinen Lebensvertrag du musst deinem AG nur in deiner Arbeitszeit deine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen und er muss dich dafür vergüten ergo keine Vergütung deiner Freizeit durch den AG also auch kein Anrecht des AG's dich in deiner Freizeit in Anspruch nehmen zu dürfen) , es sei denn du hast Bereitschaft, aber dann muss dein AG dir das bezahlen.
Muss ich weil ich krank war, meinen nun kommenden Frei-Tage hergeben
Nein. Wenn der DP steht, steht er und darf nur noch mit deiner Zustimmung geändert werden, daran ändert auch KRANK nichts. Wenn du deinen Kollegen Dienste abnehmen möchtest, wel sie für dich eingesprungen sind ist das kollegial, aber es ist ganz alleine deine Entscheidung ob du das möchtest oder nicht.

Lies mal hier, das dürfte auch einige Dinge erklären: ver.di: Mein Frei
 
1. Muss ich wirklich wenn ich krank geschrieben bin für meinen AG erreichbar sein?
Nein, aber der Gesetzgeber gestattet dem AG ausdrücklich, dass er versuchen darf, Dich während der Krankschreibung zu erreichen.
 
Hallo,
zu Punkt 1: müssen Sie nicht jederzeit erreichbar sein, aber wenn Sie sehen das Ihr AG angerufen hat, so ist es kollegial zurückzurufen.
zu Punkt 2: Für Sie gibt es keine Konsequenzen, sofern man Sie während einer AU zur Arbeit zitiert und Sie nicht können. Ihr AG muß rechtliche Konsequenzen fürchten, z.B. wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hätten. Dies ist sowieso eine fragwürdige Handlung, kaum vorstellbar.
zu Punkt 3: hier muß eine Frist von mehr als drei tagen eingehalten werden, hier gilt der zuvor festgelegte Dienstplan, man kann Sie nur höflich fragen ob Sie einspringen, darüber hinaus kann der AG den Dienstplan für einen späteren Zeitpunkt ändern, wenn dies erforderlich ist( z.B. längerfristige Krankmeldung anderer MA oder andere außergewöhnliche Umstände die vorher nicht berücksichtigt werden konnten. Auch hier gilt, Ihre regulären freien Tage stehen Ihnen zu und wenn mal ein Dienst mit einem privaten Termin kollidiert: Mit sprechenden Menschen kann gesprochen werden!
HG
 
hier muß eine Frist von mehr als drei tagen eingehalten werden,
Aber auch dann gehts nur wenn er/sie zustimmt, außerdem sind es vier Tage und diese Regelung stammt aus dem Teilzeitbefristungsgesetz und trifft dann auch nur für Teilzeitkräfte zu.
darüber hinaus kann der AG den Dienstplan für einen späteren Zeitpunkt ändern, wenn dies erforderlich ist
Aber auch nur mit Zustimmung des betreffenden AN, denn wenn der DP einmal steht, ist er für beide Seiten rechtskräftig. Änderungen gehen nur mit Zustimmung der jeweils betreffenden Partei (das würde theoretisch auch für Diensttausch gelten, die normalerweise auch der Zustimmng des AG bedürfen)
 
...darüber hinaus kann der AG den Dienstplan für einen späteren Zeitpunkt ändern, wenn dies erforderlich ist( z.B. längerfristige Krankmeldung anderer MA oder andere außergewöhnliche Umstände die vorher nicht berücksichtigt werden konnten. ...

Wo kommt denn diese Weisheit her? Der AG DARF einen veröffentlichten Dienstplan NIE einseitig ändern! Egal aus welchem Grund! (Katastrophenfälle mal ausgenommen, aber die ruft glücklicherweise KEIN Arbeitgeber aus)
 
Wo kommt denn diese Weisheit her? Der AG DARF einen veröffentlichten Dienstplan NIE einseitig ändern! Egal aus welchem Grund! (Katastrophenfälle mal ausgenommen, aber die ruft glücklicherweise KEIN Arbeitgeber aus)

Hallo!
Dazu ist anzumerken: ein Katastrophenfall ist nicht mehrere erkrankte Kollegen, sondern: Zugunglück, Flugzeugcrash etc und die werden von einer übergeordneten Behörde ausgerufen.

Gruß
Stephan
 
Hallo!
Dazu ist anzumerken: ein Katastrophenfall ist nicht mehrere erkrankte Kollegen, sondern: Zugunglück, Flugzeugcrash etc und die werden von einer übergeordneten Behörde ausgerufen.

Gruß
Stephan
Das wollte ich mit der Anmerkung in der Klammer sagen, aber Danke, dass Du es noch mal klar ausgedrückt hast.
 
Unser Dienstplan steht nie fest, der ist mit Bleistift geschrieben *lach*. Sorry, aber ich kann darüber nur lachen. Mein Dienstplan bekomme ich auch immer erst Donnerstag für die darauffolgende Woche ( nichts zu änder, habe mich schon bei Verdie informiert, es besteht nicht die Pflicht des AG mir einen Dienstplan z.B 4 Wochen im Voraus zu geben)...und das heißt noch lange, dass das so bleibt, da wird auch nicht gefragt, schwupp liegt ein neuer Plan im Fach.
 

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