6 Monate vor Ausbildungsende gekündigt

Nur die Ruhe,

hast du nicht geklaut, niemand geschlagen o.ä. bist du nicht kündbar, als Schüler schon gleich gar nicht. Einen Schüler zu kündigen, zumal so kurz vor dem Examen ist eigentlich nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung seitens des Schulträgers sieht das Gesetz nicht vor!

Meist wird auch die Kündigung, zumindest in der Krankenpflege durch Formfehler ungültig. Denn der Schüler hat einen Vertrag mit dem Träger der Schule und nicht dem Haus in dem er ausgebildet wird. Meist kündigt das Haus, meist nicht zuständig - ungültig! Der Schulträger hat meistens die Zuständigkeiten nicht abgetreten.

Es ergibt sich meist noch ein Problem bei Kündigungen, das die wenigsten beachten. Auch wenn es nur einen Vertrag gibt (Krpflg., AP?) besteht der aus 2teilen. Betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung. Wenn der AG also künigen sollte, hat der AZUBI immer noch die Möglichkeit die Schule zu besuchen und seine Praktika an einem anderen Haus zu machen. Das sind aber Spitzfindigkeiten die dann eines Anwalts bedürfen. Aber was macht man nicht alles um seine Ausbildung zu beenden?

Kopf hoch - wenn du nichts gravierendes und ich meine wirklich gravierendes Angestellt hast, gibt es keine Chance dich so kurz vor dem Examen zu kündigen. Mal zu spät kommen und wenn auch mal öfters ist, ist kein Grund für eine Kündigung.

Übrigens auch mal schauen, selbst wenn ich als Schüler eine Abmahnung bekomme (Krpflg.) und die ist von der PDL, ist diese ungültig, denn die PDL ist nicht die Disziplinarvorgesetzte sondern immer während der gesamten Ausbildung die Schulleitung.

Gruß renje
 
Schuld an dieser Kündigung ist der
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil, wo nämlich analog zu anderen Ausbildungstarifverträgen steht:

§ 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
(3) Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er
dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit
schriftlich mitzuteilen.
Tut er das nicht, muss er den Auszubildenden zunächst übernehmen.
Da der AG aber ggf. erst 6 Wochen vorher wegen der Kündigungsfristen über den genauen Stand der zu besetzenden Stellen Bescheid weiss, kündigt er pauschal allen entsprechend der obigen Regelung, für die es derzeit keine freie Stelle gibt.

Allerdings ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass er in den 3 Monaten nicht doch noch ein Angebot unterbreitet, wenn er noch weitere freie Stellen zu besetzen hat.
Diese Regelung wurde durch eine Gewerkschaft in den 90-er Jahren gerichtlich erstritten.

Empfehlung:
Trotz Kündigung bewerben bzw. die bestehende Bewerbung definitiv schriftlich aufrecht erhalten für den Bedarfsfall.
 
Hallo,

jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher was es mit der Kündigung auf sich hat. Ich habe deinen eingangsthread so verstanden, dass du noch innerhalb der Ausbildung gekündigt werden sollst? Ist ja auch in der Überschrift so formuliert.

@flexi: wer hats nu falschverstanden von uns beiden? - ich glaube du - kann das sein?

Das kenne ich so nicht. Was sollte denn der AG kündigen, das Ausbildungsverhältnis? Ist nicht kündbar, einen Arbeitsvertrag der gar nicht besteht?

Ich kenne es so, dass jeder der nicht übernommen wird ein Schreiben bekommt, dass er aufgrund der Planstellensituation nicht übernommen werden kann. Die Verträge sind 3Monate vorher unter Dach und Fach.

Gruß renje
 
Hallo renje,

mag schon sein, dass ich hier einer falschen Fährte gefolgt bin:
Jeder in unserem Kurs hat dennoch hoch offiziell vor dem Examen ne Kündigung bekommen gehabt.
Die in dem Beitrag so benannte "Kündigung" entspricht meiner zitierten "schriftlichen Mitteilung" !

Vielleicht hatte ich doch nicht weit genug zurückgelesen.
 

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