Nur die Ruhe,
hast du nicht geklaut, niemand geschlagen o.ä. bist du nicht kündbar, als Schüler schon gleich gar nicht. Einen Schüler zu kündigen, zumal so kurz vor dem Examen ist eigentlich nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung seitens des Schulträgers sieht das Gesetz nicht vor!
Meist wird auch die Kündigung, zumindest in der Krankenpflege durch Formfehler ungültig. Denn der Schüler hat einen Vertrag mit dem Träger der Schule und nicht dem Haus in dem er ausgebildet wird. Meist kündigt das Haus, meist nicht zuständig - ungültig! Der Schulträger hat meistens die Zuständigkeiten nicht abgetreten.
Es ergibt sich meist noch ein Problem bei Kündigungen, das die wenigsten beachten. Auch wenn es nur einen Vertrag gibt (Krpflg., AP?) besteht der aus 2teilen. Betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung. Wenn der AG also künigen sollte, hat der AZUBI immer noch die Möglichkeit die Schule zu besuchen und seine Praktika an einem anderen Haus zu machen. Das sind aber Spitzfindigkeiten die dann eines Anwalts bedürfen. Aber was macht man nicht alles um seine Ausbildung zu beenden?
Kopf hoch - wenn du nichts gravierendes und ich meine wirklich gravierendes Angestellt hast, gibt es keine Chance dich so kurz vor dem Examen zu kündigen. Mal zu spät kommen und wenn auch mal öfters ist, ist kein Grund für eine Kündigung.
Übrigens auch mal schauen, selbst wenn ich als Schüler eine Abmahnung bekomme (Krpflg.) und die ist von der PDL, ist diese ungültig, denn die PDL ist nicht die Disziplinarvorgesetzte sondern immer während der gesamten Ausbildung die Schulleitung.
Gruß renje
hast du nicht geklaut, niemand geschlagen o.ä. bist du nicht kündbar, als Schüler schon gleich gar nicht. Einen Schüler zu kündigen, zumal so kurz vor dem Examen ist eigentlich nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung seitens des Schulträgers sieht das Gesetz nicht vor!
Meist wird auch die Kündigung, zumindest in der Krankenpflege durch Formfehler ungültig. Denn der Schüler hat einen Vertrag mit dem Träger der Schule und nicht dem Haus in dem er ausgebildet wird. Meist kündigt das Haus, meist nicht zuständig - ungültig! Der Schulträger hat meistens die Zuständigkeiten nicht abgetreten.
Es ergibt sich meist noch ein Problem bei Kündigungen, das die wenigsten beachten. Auch wenn es nur einen Vertrag gibt (Krpflg., AP?) besteht der aus 2teilen. Betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung. Wenn der AG also künigen sollte, hat der AZUBI immer noch die Möglichkeit die Schule zu besuchen und seine Praktika an einem anderen Haus zu machen. Das sind aber Spitzfindigkeiten die dann eines Anwalts bedürfen. Aber was macht man nicht alles um seine Ausbildung zu beenden?
Kopf hoch - wenn du nichts gravierendes und ich meine wirklich gravierendes Angestellt hast, gibt es keine Chance dich so kurz vor dem Examen zu kündigen. Mal zu spät kommen und wenn auch mal öfters ist, ist kein Grund für eine Kündigung.
Übrigens auch mal schauen, selbst wenn ich als Schüler eine Abmahnung bekomme (Krpflg.) und die ist von der PDL, ist diese ungültig, denn die PDL ist nicht die Disziplinarvorgesetzte sondern immer während der gesamten Ausbildung die Schulleitung.
Gruß renje