400 Eurokraft und Schwangerschaft?

lisabet

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Wie verhält es sich nun mit einer 400Euro Kraft die erst seit 6 Wochen im Betrieb arbeitet und dann sagt sie sei schwanger und dürfe nun nur noch 5kg heben aber noch kein ärztl. Attest vorgelegt hat. Kann sie gekündigt werden? Ist ein sehr kleiner PD mit 5 Mitarbeitern
 
Hallo,

nein sie kann nicht gekündigt werden, denn es greift der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz und zwar sofort.

Gruß renje
 
Tja, das ist der Griff ins Klo...

Sofort greift der Mutterschutz, ihr könnt sie allerdings sofort von der Arbeit freistellen (Beschäftigungsverbot) dann müsst ihr zumindest kein Gehalt mehr zahlen (läuft dann über die KK), so das ihr zumindest keine weiteren Kosten mehr tragen müst.

Für das gesparte Gehalt könnt ihr ja ne neue gfB Kraft suchen...

lg Cassy
 
Hallo ycassy,

na mal langsam mit den Pferden, so ganz einfach geht das auch nicht. Da müssen schon entsprechende Atteste und Begründungen vorgelegt werden evtl. Arbeitplatzprüfung usw.

Ganz so einfach zahlt die KK auch nicht

Gruß renje
 
Tja, das ist der Griff ins Klo...

Sofort greift der Mutterschutz, ihr könnt sie allerdings sofort von der Arbeit freistellen (Beschäftigungsverbot) dann müsst ihr zumindest kein Gehalt mehr zahlen (läuft dann über die KK), so das ihr zumindest keine weiteren Kosten mehr tragen müst.

Für das gesparte Gehalt könnt ihr ja ne neue gfB Kraft suchen...

lg Cassy

Seit wann kann der AG ein Beschäftigungsverbot für den AN aussprechenP 8O
 
Er muss nachprüfbar erklären, dass er keine Beschäftigungsmöglichkeit unter Bezugnahme auf die nach dem MuSchG bestehenden Tätigkeitsverbote hat.
 
In der Ambulanten Pflege ist das nicht das große Problem zu erklären, das man den AN nicht mehr beschäftigen kann, solange es keine offenen Stellen für administrative Aufgaben gibt. Die Schwangere darf keine Personen heben (zu schwer), nicht mit möglicherweise kontaminierten Material in Kontakt kommen (wie sämtliche Körperausscheidungen) und darf auch nicht mit Medikamenten in Verbindung kommen, welche evtl auswirkungen auf die Schwangerschaft haben könnten (wie so ziemlich alle). Daher ist ein Nachweis nicht besonders schwierig oder? Übrigens bekommt man dies in jedem PDL - Kurs beigebracht!
 
Seit wann kann der AG ein Beschäftigungsverbot für den AN aussprechenP 8O

Mit guter Begründung kann er das, wenn Unsicherheiten bestehen gibt es noch Betriebsärzte, welche das können.
 
Mit guter Begründung kann er das, wenn Unsicherheiten bestehen gibt es noch Betriebsärzte, welche das können.

Dann ist es der Betriebsarzt und nicht der AG. Und dann stellt sich die Frage was ist, wenn die Schwangere kein Beschäftigungsverbot auf Grund der Feststellung des Betriebsarztes ablehnt, da ihr Gynäkologe, dem sie wohl eher vertraut, das für nicht nötig ansieht.
Wenn der AG das könnte würde er doch wohl jeder Schwangeren ein Beschäftigungsverbot verordnen.
 
Ich will mich hier nicht streiten, aber glaube mir, aus gängiger Praxis kann ich dir sagen, der AG kann dieses ausstellen. Und im Ambulanten Bereich sollte dieses üblich sein. Wird aber leider nicht so oft umgesetzt, da sich die Suche nach dem Ersatz meist schwierig gestaltet.

Im Stationären Bereich könnte es bisweilen schwieriger sein, weil dort mehr administrative Aufgaben wie Visiten usw. angeboten werden können. Kenn mich aber mit der Materie nicht so gut aus, so das ich mir über den stationären Bereich kein Urteil erlauben kann.

Übrigens kann jeder Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen, es mus nicht unbedingt ein Gyn sein.

lg Cassy
 
Wenn der AG das könnte würde er doch wohl jeder Schwangeren ein Beschäftigungsverbot verordnen.
hier hat es Trisha mir erklärt, es ist in der ambulanten Pflege wohl durchaus möglich, nur wir aus dem klinischen Bereich können da nicht wirklich mitreden.
Du brauchst auch nicht mit mir streiten :roll:. Der Arzt kann ein BV aussprechen, er MUSS es aber nicht. Wenn er es müsste: warum tun es so viele nicht? Der AG kann dies ebenso tun!


Quelle: Recht in der ambulanten Pflege von A-Z (Verlag PRO Pflege Management)

LG
Trisha
 
Hmm, sehr interessant. Danke Narde!
 
@ Joerg:

Haben glaube ich auch etwas aneinander vorbei geredet, wie gesagt, ich kenne da nur den ambulanten Bereich....

lg Cassy
 
@ Joerg:

Haben glaube ich auch etwas aneinander vorbei geredet, wie gesagt, ich kenne da nur den ambulanten Bereich....

lg Cassy

... und ich nur den stationären Bereich.
Naja egal, es ist ja alles geklärt, auch von mir nochmal sorry.
 

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