40-Stunden-Woche

Joanna

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16.04.2004
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Hallo,
kirchliche Träger haben sog. Unterkommissionen gebildet, die Beschlüsse über Absenkung des Urlaubsgeldes, Erhöhung der Arbeitszeit fassen - entgegen den AVR-Caritas. Inwiefern sind die Beschlüsse für den einzelnen rechtlich wirksam? Stehen die über dem Arbeitsvertrag? Bei uns wurde so die 40-Std.-Woche (für 1 Jahr) eingeführt...
Gruß
Joanna
 
hallo,

ich als neu-eingestellte habe die 41 std./wo. kein weihnachtsgeld und reduziertes urlaubsgeld. . . ist echt der hammer! schade, dass die arbeit, die man leistet scheinabr nicht gewürdigt wird!
 
Joanna schrieb:
Hallo,
kirchliche Träger haben sog. Unterkommissionen gebildet, die Beschlüsse über Absenkung des Urlaubsgeldes, Erhöhung der Arbeitszeit fassen - entgegen den AVR-Caritas. Inwiefern sind die Beschlüsse für den einzelnen rechtlich wirksam? Stehen die über dem Arbeitsvertrag? Bei uns wurde so die 40-Std.-Woche (für 1 Jahr) eingeführt...
Gruß
Joanna
Hi Joanna,
nicht die kirchlichen Träger sondern die AK (Arbeitsrechtliche Komission) habe diese Unterkommissionen gebildet mit zum Teil seltsamen Zusammensetzungen von Bundesländern.
In der AK sind die Dienstgeberseite und die Dienstnehmerseite gleich stark (Stimmen) vertreten. Sie handeln die Tarifverträge oder sog. Öffnungsklauseln aus, es ist ein Geben und ein Nehmen, z.B. gibst du mir die 40 h Woche , gebe ich dir die Arbeitplatzgarantie u.s.w.
Diese Möglichkeit besteht aber auch innerhalb eines Trägers, der Dienstgeber muß aber bevor die Öffnungsklausel möglich wird die Bilanzen vorlegen und darlegen ob die Lage wirklich so verzweifel ist, er überlegt sich das ganze schon sehr genau den eine gute GMAV ( Gesamt-Mitarbeitervertretung) wird ihm entsprechende Auflagen machen. Hält er diese nicht ein ist die Öffnungsklausel null und nichtig, hinzukommt das jeder Mitarbeiter einzelvertraglich unterschreiben muß ob er auf seine "Zulagen" verzichten will, er kann dies unter nennung von sozialen Gründen (z.B. 50% Vertrag) auch verneinen.
Ansonsten ist die AK ein ziemlich vertrotelter Haufen in dem kaum Leute aus dem Kranken- u. Altenpflegebereich sitzen und jetzt schon seit ca. 4 Jahren versuchen z.b. das EUGH Urteil (Arbeitszeit) zu etablieren oder zu beschliessen.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig dienen.
 
Hallo,
danke für die Antwort, die sehr hilfreich ist - besonders interessant ist die Meinung zu AK, Unterkommissionen, MAV...
Du schreibst:
"...hinzukommt das jeder Mitarbeiter einzelvertraglich unterschreiben muß ob er auf seine "Zulagen" verzichten will, er kann dies unter nennung von sozialen Gründen (z.B. 50% Vertrag) auch verneinen".
Heisst das, dass wir alle einzeln unterschreiben müssen?
Dies ist nicht passiert - und wird auch nicht passieren.
Ich habe 32-Std.-Woche - kann ich das auch ablehnen?
Mit welchen Chancen?
Gruß
Joanna
 
Da du nicht unterschrieben hast, sollte der Tarifvertrag zunächst nicht für dich gelten,ausser deine MAV hat einen anderen Vertrag mit dem Dienstgeber ausgehandelt und euch übergangen. Ein schriftlicher Wiederspruch sollte dir dann zunächst Rechtsicherheit und Besitzstand geben bis dieses Thema endgültig geklärt ist (wenn es sein muß vor dem Arbeitsgericht oder der Schlichtungsstelle eurer Diözese) frag aber sicherheitshalber bei deiner MAV nach. Im Bereich CCT der Diözese Trier (Fall Dörfert... Steuerbetrug) wurden mit den Mitarbeitern eine Einzelvertragliche Übereinstimmung getroffen.
Bei Mitarbeitern die keinen 100% Stelle haben bedeutet auch eine Aufstockung der Tariflichen Arbeitszeit auf 40 h/Wo eine Lohnkürzung da sie meistens ihren Vertrag nicht aufgestockt bekommen sondern, gerechterhalb den Anderen gegenüber die dann 1,5 h mehr arbeiten, ihr Brutto gekürzt bekommen.
Ganz schön fies, aber die MAV haben seit diesem Jahr das Recht die Bilanzen vorgelegt zu bekommen und die Pflicht dies auch zu verlangen. Wenn ich mich so umsehe bleibt mir als MAV´ler zunächst nichts anderes übrig als solchen Veränderungen zuzustimmen den die Politik und die Kostenträger haben die Daumenschrauben ganz schön zugedreht.
Eigenartig ist nur die Bevölkerungszahl sinkt (also es gibt weniger Menschen zu verwalten) aber die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind von 5 Milliarden auf 10 Milliarden gestiegen und es gibt inzwischen mehr als 220 BKK´en (alle mit Vorständen die die dicke Kohle kassieren). ein Schelm der Böses denkt.:angry:
In Frankreich gibt es nur eine gesetzliche Kasse und wer mehr Leistung will versichert sich zusätzlich Privat.
Ich hoffe ich konnte dienen.
 

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