Da du nicht unterschrieben hast, sollte der Tarifvertrag zunächst nicht für dich gelten,ausser deine MAV hat einen anderen Vertrag mit dem Dienstgeber ausgehandelt und euch übergangen. Ein schriftlicher Wiederspruch sollte dir dann zunächst Rechtsicherheit und Besitzstand geben bis dieses Thema endgültig geklärt ist (wenn es sein muß vor dem Arbeitsgericht oder der Schlichtungsstelle eurer Diözese) frag aber sicherheitshalber bei deiner MAV nach. Im Bereich CCT der Diözese Trier (Fall Dörfert... Steuerbetrug) wurden mit den Mitarbeitern eine Einzelvertragliche Übereinstimmung getroffen.
Bei Mitarbeitern die keinen 100% Stelle haben bedeutet auch eine Aufstockung der Tariflichen Arbeitszeit auf 40 h/Wo eine Lohnkürzung da sie meistens ihren Vertrag nicht aufgestockt bekommen sondern, gerechterhalb den Anderen gegenüber die dann 1,5 h mehr arbeiten, ihr Brutto gekürzt bekommen.
Ganz schön fies, aber die MAV haben seit diesem Jahr das Recht die Bilanzen vorgelegt zu bekommen und die Pflicht dies auch zu verlangen. Wenn ich mich so umsehe bleibt mir als MAV´ler zunächst nichts anderes übrig als solchen Veränderungen zuzustimmen den die Politik und die Kostenträger haben die Daumenschrauben ganz schön zugedreht.
Eigenartig ist nur die Bevölkerungszahl sinkt (also es gibt weniger Menschen zu verwalten) aber die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind von 5 Milliarden auf 10 Milliarden gestiegen und es gibt inzwischen mehr als 220 BKK´en (alle mit Vorständen die die dicke Kohle kassieren). ein Schelm der Böses denkt.
In Frankreich gibt es nur eine gesetzliche Kasse und wer mehr Leistung will versichert sich zusätzlich Privat.
Ich hoffe ich konnte dienen.