3-Schicht-System - Warum?! Bin genervt!

Anbei mal die Rechtslage:

•Die Teilzeitausbildung (TZA) ist inhaltlich identisch zur Vollzeitausbildung!
•Das neue Pflegeberufegesetz eröffnet explizit die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit. „Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.“ (vgl. PflBG § 6 Abs. 1). Die Pflegehilfe in 1,5 Jahren, maximal 2 Jahren.
•Teilzeitausbildung wird im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege
(vgl. BMFSFJ 2019) als relevante Ausbildungsform definiert durch zwei Maßnahmen flankiert. Zum einen sollen die Bundesländer die Rahmenbedingungen für Teilzeitausbildungen ermöglichen und zum anderen sollen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ausreichend Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, die auch die Option einer Teilzeitausbildung berücksichtigen.

Auch ein Wechsel während der Ausbildung ist möglich um Abbrüche zu vermeiden. Mehr Informationen unter: TZA in schulischen Ausbildungen

Liebe Grüße
Anja Tschanter
Netzwerk Teilzeitausbildung BW
 
Könntest Du bitte damit aufhören, Deinen Text in verschiedenen Unterforen einzustellen? Es wird Dir nicht mehr Leser*innen bringen.

Zumal Du hier das Thema verfehlst. Was hat die Teilzeitausbildung mit dem Drei-Schicht-System zu tun? Zumindest die 80 bis 120 Nachtdienststunden sind auch in der Teilzeitausbildung gesetzlich vorgeschrieben.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H. und Maniac

Ähnliche Themen