Wiederholung der Prüfung: Kosten?

SchwesterRR

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Hi,

ich bin eine ausländische Krankenschwester. Für die Anerkennung als eine examinierte Krankenschwester sollte ich die Kenntnissprüfung ablegen. Leider bin ich durch die praktische gefallen. Jetzt will ich die Prüfung wiederholen.Die Prüferin (Schulleitung) hat mir mitgeteilt, dass ich selbst die Kosten der Wiederholungsprüfung tragen muss, Die beträgt 600 € and muss ich auf ihrem Girokonto überweisen.

Meine frage ist, ob dieses verfahren bei der Wiederholung der Prüfung normal ist? Muss ich all die kosten tragen?

Vielen Dank im Voraus
 
, Die beträgt 600 € and muss ich auf ihrem Girokonto überweisen.
Auf IHR Konto, sicher nicht.
Wenn dann bekommst du eine Rechnung von der Schulaufsichtsbehörde.
Mir wäre aber nicht bekannt, dass die Prüfung irgendwas kosten würde, jedenfalls habe ich noch nie was davon gehört und habe diese Prüfungen auch schon abgenommen.
Da würde ich doch mal bei der Schulaufsichtsbehörde eine Anfrage stellen.
 
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Wurde mir gesagt, nur kosten der erste Prüfung übernimmt die Schule. Bei der Wiederholung muss ich die Kosten bezahlen.
 
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Wie auch immer, du musst eine Kostenaufstellung bekommen, was warum wie viel Kostet.
Die Schule übernimmt sicher keine Kosten, wenn dann der Träger und der muss dir eine Rechnung stellen.
Denn du kannst die Kosten bei der Steuer absetzen und dazu brauchst du eine ordentliche Rechnung.

Dass für die Ausstellung der Dokumente - Prüfungszeugnis und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eine Gebühr je nach Bundesland erhoben wird - ja das schon.

Ich würde nochmal Nachfragen.
In welchem Bundesland bist du bei welchem Träger?
 
Dass für die Ausstellung der Dokumente - Prüfungszeugnis und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eine Gebühr je nach Bundesland erhoben wird - ja das schon.
Ja, genau. Aber eben keine 600€. Irgendwie kommt mir das komisch vor. Ich sehe das genauso wie @renje, dass du da nochmal genau nachfragen solltest.
 
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Ja, genau. Aber eben keine 600€. Irgendwie kommt mir das komisch vor. Ich sehe das genauso wie @renje, dass du da nochmal genau nachfragen solltest.
Ich hab gerade die Antwort vom Regierungspräsidium durch Mail erhalten, dass es keine Regelung dafür von Seiten des RP gibt und müsste ich mich bei der Schule erkundigen!!!
 
Ich weiß nicht, ob das anders geregelt ist, wenn man einen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen will als wenn man "normal" sein Examen ablegt. Aber bei uns war es so, dass niemand Gebühren für eine Wiederholungsprüfung zahlen musste, und wir hatten mehrere im Jahrgang (praktisch und mündlich).

Außerdem weiß ich nicht, wo (Bundesland/Stadt) du deine Prüfung machst. Bei uns hatte das Gesundheitsamt da "was zu sagen". Das war auch die Behörde, die nachher die Berufsurkunde ausgestellt hat. Falls das bei dir auch so sein sollte, könntest du da nochmal nachfragen. Aber wie gesagt, ich weiß ja nicht, wie das bei dir geregelt ist.

Auf jeden Fall finde ich es höchst unlogisch, dass du einen so hohen Betrag an die Schule überweisen sollst. Wenn für Prüfungen Prüfungsgebühren anfallen, dann werden diese doch von einer Behörde erhoben, oder nicht? Dann müsstest du die Gebühr also auch an die entsprechende Behörde zahlen. Ich würde vielleicht in der Schule nochmal fragen, wer diese Gebühr erhebt.
 
Danke für ihre Antworten.

Würde jemand mir beim schreiben eines Briefes an Schule helfen?
Ich habe einen geschrieben, aber da ich nicht gut Deutsch beherrsche, weiß nicht wie es bei ihr klingelt.
 
Inhaltlich kann ich dir da eher nicht helfen. Tut mir Leid.:weissnix:
Aber wenn du eigentlich schon einen Brief geschrieben hast und es dir nur noch um die Sprache geht... Bei Grammatik und Rechtschreibung kann ich dir bestimmt helfen. Da bin ich ziemlich fit.:besserwisser:;)
 
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Naja, die Kenntnisprüfungen sind ja auch ein Zusatzaufwand, den die Schule Personell betreiben muss...Personal kostet nun mal Geld!
Rein aus wirtschaftlichen Überlegungen fände ich es durchaus gerechtfertigt, hierfür eine Rechnung zu stellen. :weissnix:
 
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Naja, die Kenntnisprüfungen sind ja auch ein Zusatzaufwand, den die Schule Personell betreiben muss...Personal kostet nun mal Geld!
Rein aus wirtschaftlichen Überlegungen fände ich es durchaus gerechtfertigt, hierfür eine Rechnung zu stellen. :weissnix:
Ok , aber nicht 600,00 Euro!!!
 
Inhaltlich kann ich dir da eher nicht helfen. Tut mir Leid.:weissnix:
Aber wenn du eigentlich schon einen Brief geschrieben hast und es dir nur noch um die Sprache geht... Bei Grammatik und Rechtschreibung kann ich dir bestimmt helfen. Da bin ich ziemlich fit.:besserwisser:;)
Danke schon, habe aber schon gesendet.
 
Die Prüferin (Schulleitung) hat mir mitgeteilt, dass ich selbst die Kosten der Wiederholungsprüfung tragen muss, Die beträgt 600 €
Ich halte die Regelung für legitim, sofern dies vorher vertraglich so vereinbart wurde.
 
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Ich habe vorgestern der Schulleitung einen Brief im Bezug auf Wiederholungsprüfung und ihr Kosten geschrieben, dabei habe ich auch eine vertragsgemäße Rechnung angefordert.

Jetzt habe ich Neuigkeit. Die Stationsleitung hat mir heute gesagt, dass die Prüferin nächste Woche zu unserem Krankenhaus kommt, mich persönlich zu besprechen!! Wieso? Es ist noch zu früh, die Prüfung findet im nächsten Monat statt!

Ehrlich gesagt, finde ich diese Sache so skeptisch, dass man niemandem mehr vertrauen kann!!! Die Schule wird meine E-Mail bezüglich der Kosten von Prüfungen und eine Rechnung dazu, erst Mitte Mai beantworten, da die Zuständige bisdahin im Urlaub ist.
Bei der Prüfung hatte ich natürlich Fehler, aber jetzt bin an meinem Prüfungsergebnis auch bezweifelt!!!

Die Prüferin weißt, wenn ich die Prüfung nicht bestehe, bekommt sie 600,00 Euro, dann warum muss sie mir bei Prüfung bestehen lassen?
 
Ich denke, die Prüferin wird sich mit Dir über Deine Prüfung unterhalten und Dir erklären, warum Du so schlecht bewertet wurdest.

Du kannst sicher sein, dass weder die Prüferin noch die Schulleitung noch sonst irgend jemand die Euro 600,- persönlich erhalten wird. Dieses Geld wird an die Schule gehen, die damit ihre Ausgaben deckt. Zu unterstellen, dass jemand um eines finanziellen Vorteils willen Dich grundlos durch die Prüfung rasseln lässt, ist ziemlich starker Tobak. Man nennt dies "üble Nachrede", es ist eine Straftat. Du könntest dafür angezeigt werden.

Ihr müsst doch die Konditionen für die Kenntnisprüfung und den Lehrgang dazu in einem Vertrag vereinbart haben. Steht da drin, dass Du die Kosten der Wiederholungsprüfung selbst tragen musst?
 
Natürlich habe ich im Brief nicht sowie hier auf meine Gedanken hingewiesen. Ich habe nur einen Vertrag, welche mit dem Krankenhaus beschlossen wurde, darauf steht, dass die kosten der Lehrgang wird vom Haus getragen wird. Kein Wort über Prüfung und Wiederholung.
 
Natürlich habe ich im Brief nicht so wie hier auf meine Gedanken hingewiesen.
Du hast hier einen sehr schlimmen Verdacht geäußert: Du wirfst der Prüferin Betrug vor. Es ist jetzt bereits als üble Nachrede zu werten; sprichst Du im Krankenhaus darüber, wo Deine Behauptung der Schule oder der Leitung zu Ohren kommen kann, so kann dies für Dich sehr böse ausgehen. Du hast in der Prüfung Mist gebaut, steh dazu und such nicht die Fehler bei anderen!

Ich habe nur einen Vertrag, welche mit dem Krankenhaus beschlossen wurde, darauf steht, dass die kosten der Lehrgang wird vom Haus getragen wird. Kein Wort über Prüfung und Wiederholung.
Wenn das wirklich so ist (und nicht im Kleingedruckten doch noch etwas darüber zu finden ist) dürfte man Dich meines Erachtens nicht zur Kasse bitten. Aber wie Du in Lillebrits Link siehst, sind die Kosten für die Kenntnisprüfung tatsächlich so hoch. (Und nochmal: Das steckt keiner der Beteiligten in die eigene Tasche. Die bekommen ihr Gehalt, ob Du bestehst oder nicht.)
 
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Du hast hier einen sehr schlimmen Verdacht geäußert: Du wirfst der Prüferin Betrug vor. Es ist jetzt bereits als üble Nachrede zu werten; sprichst Du im Krankenhaus darüber, wo Deine Behauptung der Schule oder der Leitung zu Ohren kommen kann, so kann dies für Dich sehr böse ausgehen. Du hast in der Prüfung Mist gebaut, steh dazu und such nicht die Fehler bei anderen!

Wenn das wirklich so ist (und nicht im Kleingedruckten doch noch etwas darüber zu finden ist) dürfte man Dich meines Erachtens nicht zur Kasse bitten. Aber wie Du in Lillebrits Link siehst, sind die Kosten für die Kenntnisprüfung tatsächlich so hoch. (Und nochmal: Das steckt keiner der Beteiligten in die eigene Tasche. Die bekommen ihr Gehalt, ob Du bestehst oder nicht.)
Danke,
Und wie siehst es bei Dir aus, " für Überweisung der 600€ ist mein Girokonto darauf" ?
 
Wie renje sagt: Die Schule soll Dir eine Rechnung ausstellen. Da ist dann natürlich auch eine Kontonummer drauf. (Mit Sicherheit nicht die des privaten Kontos der Prüferin.)

Bitte hüte Dich vor der Behauptung, hier würde einer der Beteiligten das Geld in die eigene Tasche stecken. Von einem Arbeitnehmer, der solche Behauptungen aufstellt, kann man sich ganz schnell trennen. Und dann hättest Du keinerlei Chance mehr auf die Kenntnisprüfung und darfst hier nicht als Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeiten.
 
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