Wiederholung ohne Vertragsverlängerung

aegem

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Servus,

hatte vor ein paar Wochen mein praktisches Examen und bin mir zu 100% sicher, dass ich durchgefallen bin. Nun wollte ich fragen, ob die Zulassung zur Wiederholungsprüfung mit der Verlängerung des Ausbildungsvertrags gekoppelt ist bzw. diese zur Wiederholung notwendig ist.

Zum einen wüsste ich nämlich nicht, ob ich denn eine Verlängerung ohne Probleme bekommen würde (würde mir zumindest keine geben) und zum anderen wär es nämlich etwas "entspannter" für mich, mich für die Nachprüfungen vorzubereiten, wenn ich nicht arbeiten müsste. Um den Praxiskrempel zu üben, hätte ich, glaube ich auch schon ne Möglichkeit.

Wollte also nur mal anfragen, ob es theoretisch bzw. gesetzlich möglich ist eine Wiederholungsprüfung zu machen (auch im Praktischen) ohne vorherige Ausbildungsvertragsverlängerung.

Vielen Dank schonmal im Voraus
 
siehe §8 der AusbPrVO:
(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden
 
Hallo,

gemach, gemach. Diejenigen die sich am Verrücktesten machen haben Erfahrungsgemäß die besten Noten.

Sollte es doch so sein, natürlich eine weitere Ausbildung wie flexi schreibt. Wie willst du denn sonst im Praktischen, wenn du so daneben gehauen hast deine Defizite aufarbeiten und das ohne Anleitung und Rückmelung?

Das was du geschrieben hast solltest du nochmal genauestens Überdenken!!!

Gruß renje
 

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