Servus,
hatte vor ein paar Wochen mein praktisches Examen und bin mir zu 100% sicher, dass ich durchgefallen bin. Nun wollte ich fragen, ob die Zulassung zur Wiederholungsprüfung mit der Verlängerung des Ausbildungsvertrags gekoppelt ist bzw. diese zur Wiederholung notwendig ist.
Zum einen wüsste ich nämlich nicht, ob ich denn eine Verlängerung ohne Probleme bekommen würde (würde mir zumindest keine geben) und zum anderen wär es nämlich etwas "entspannter" für mich, mich für die Nachprüfungen vorzubereiten, wenn ich nicht arbeiten müsste. Um den Praxiskrempel zu üben, hätte ich, glaube ich auch schon ne Möglichkeit.
Wollte also nur mal anfragen, ob es theoretisch bzw. gesetzlich möglich ist eine Wiederholungsprüfung zu machen (auch im Praktischen) ohne vorherige Ausbildungsvertragsverlängerung.
Vielen Dank schonmal im Voraus
hatte vor ein paar Wochen mein praktisches Examen und bin mir zu 100% sicher, dass ich durchgefallen bin. Nun wollte ich fragen, ob die Zulassung zur Wiederholungsprüfung mit der Verlängerung des Ausbildungsvertrags gekoppelt ist bzw. diese zur Wiederholung notwendig ist.
Zum einen wüsste ich nämlich nicht, ob ich denn eine Verlängerung ohne Probleme bekommen würde (würde mir zumindest keine geben) und zum anderen wär es nämlich etwas "entspannter" für mich, mich für die Nachprüfungen vorzubereiten, wenn ich nicht arbeiten müsste. Um den Praxiskrempel zu üben, hätte ich, glaube ich auch schon ne Möglichkeit.
Wollte also nur mal anfragen, ob es theoretisch bzw. gesetzlich möglich ist eine Wiederholungsprüfung zu machen (auch im Praktischen) ohne vorherige Ausbildungsvertragsverlängerung.
Vielen Dank schonmal im Voraus