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Ich habe folgendes Problem: Wider Erwarten habe ich einen BTMG - Eintrag in meinem Führungszeugnis und dürfte deshalb meine Zulassung nicht erhalten. Allerdings hat mir die zuständige Regierung gestattet, dass ich mittels eines MPU - Verfahrens über ein Jahr nachweise, dass ich zur Ausübung des Berufes geeignet bin und nachträglich die Urkunde erhalte. Meine Überlegung, mich ein Jahr zurückstufen zu lassen, als würde ich wiederholen, wäre mein nächster Schritt. Sollte das nicht möglich sein, lautet meine Frage nun: ist die Schule verpflichtet, mich die Prüfungen in einem halben Jahr wiederholen zu lassen (und mich währenddessen die Ausbildung fortführen zu lassen + Gehalt), wenn ich die Prüfungen aus dem Grund "absichtlich" nicht bestehe? Ich möchte nicht ein Jahr in Unsicherheit mit ALG I verbringen...und da bis jetzt jeder wiederholen durfte, der schlechte Noten hatte, müsste das doch möglich sein? Oder darf mich die Schule nach einer erstmals nicht bestandenen Prüfung kündigen?