Wie werden Stunden bei Krankheit berechnet?

Hypertone_Krise

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Wenn man im Rahmen einer Vollzeitstelle in der ambualnten Pflege krank wird, wie werden dann die Stunden berechnet? Unser Chef meint, dass nur so viele Stunden angerechnet, wie sie laut Tourenplan veranschlagt werden.
Beispiel: AN steht von Montag bis Freitag für FD von 07:00 bis 12:00 auf dem Plan, wird aber Dienstags krank und vom Hausarzt für die nächsten 2 Wochen krankgeschrieben. Chef bekommt AU und erkennt 5 Stunden pro Tag an. Für die kommende Woche gibt es noch keinen Tourenplan, aber AG behauptet, dass AN dann nur 3 Stunden hätte arbeiten müssen und deshalb auch nur 3 Stunden pro Tag für die zweite Woche AU anerkannt werden. Wenn das korrekt ist, dann rutscht man doch automatisch ins Minus, weil man krank ist!?! Eine Freundin, die bei einem anderen PD arbeitet, erzählte mir, dass krank wie Urlaub angerechnet werden muss- also bei einer Vollzeitstelle
8 Stunden pro Tag. Wie seht Ihr das? Und wer weiß es besser?
 
Im Normalfall wird ein Krankheitstag wie ein Urlaubstag von den Stunden her gehandhabt, d.h. in einer 5 Tage Woche bei 40 Std. zählt ein Krankheitstag auch 8 Std.

Allerdings, wenn etwas anderes in einer Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag steht, dann kann der Arbeitgeber auch die sonst zu leistenden Stunden nehmen. Aber: Der AG kann nicht mal das Urlaubsstundensystem und mal das Arbeitsstundensystem nehmen, je nachdem, welches ihm gerade besser passt.

Frag mich jetzt bitte nicht, in welchem Gesetzestext das steht, weis ich nicht mehr...

lg Cassy
 
Wöchentliche Arbeitszeit geteilt durch die Arbeitstage (5/ 5,5 oder 6 Tage Woche) = durchschnittliche tägliche Arbeitszeit

Diese durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird dann für Urlaub, Krankheit, etc. berechnet und nicht der Stundenanteil, der im Dienstplan steht.
 
Aus dem Arbeitsvertrag geht diesbzüglich gar nichts hervor.
 
Diese durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird dann für Urlaub, Krankheit, etc. berechnet und nicht der Stundenanteil, der im Dienstplan steht.

Ist das neu. Ich kenne es so nicht. Krankheitstage werden so berechnet wie geplant. Wenn ich mit einem 8-Stunden-Dienst geplant bin, dann zählt auch der Krankheitstag so- selbst wenn ich sonst eine 6-Stunden-Kraft bin.

Elisabeth
 
Ist das neu. Ich kenne es so nicht. Krankheitstage werden so berechnet wie geplant. Wenn ich mit einem 8-Stunden-Dienst geplant bin, dann zählt auch der Krankheitstag so- selbst wenn ich sonst eine 6-Stunden-Kraft bin.

Elisabeth
Aber das würde ja bedeuten, dass der AG minimale Touren für den Krankgemeldeten planen kann ( Dienstplan wird wöchentlich geschrieben), so dass dieser - wenn wieder gesund - ordentlich ins Minus gerutscht ist und entsprechend mehr arbeiten muss, oder?
Dann könnte der AG ja auch theoretisch den AN während dieser krank ist, für Überstundenfrei einplanen, obwohl eine Krankmeldung vorliegt, oder wie soll ich das verstehen...:verwirrt:
 
Aber das würde ja bedeuten, dass der AG minimale Touren für den Krankgemeldeten planen kann ( Dienstplan wird wöchentlich geschrieben), so dass dieser - wenn wieder gesund - ordentlich ins Minus gerutscht ist und entsprechend mehr arbeiten muss, oder?
Dann könnte der AG ja auch theoretisch den AN während dieser krank ist, für Überstundenfrei einplanen, obwohl eine Krankmeldung vorliegt, oder wie soll ich das verstehen...:verwirrt:

Das waren eben auch meine Überlegungen. Bei uns wird es wie Urlaub gehandhabt, nicht nach Dienstplan! Hab ich auch noch nie gehört, denn wenn jemand sehr lang krank ist, dann kann man mal locker ein paar hundert Stunden im Minus landen:eek1:
 
Ich kenne es wie Elisabeth.
Der DP steht und ist genehmigt.
AN wird plötzlich und unerwartet krank->es zählen die Stunden, die auf dem Dienstplan stehen, sprich die Stunden, die er gearbeitet hätte, wäre er nicht krank gewesen.
Der DP ist noch nicht geschrieben und genehmigt.
AN ist weiterhin krank, oder auch Langzeitkrank -> der AN wird mit den Stunden gezählt, die er lt. vereinbarter tgl. Arbeitszeit erbringen müsste.
Die tgl. Arbeitszeit ergibt sich aus der wöchentlichen Arbeitszeit dividiert durch die Tagewoche. Somit rutscht ein AN weder ins Minus, noch ins Plus während seiner Krankheit.
Ebenso gilt dementsprechend auch, dass geplantes Überstundenfrei , wieder auf geschriebenem und genehmigtem DP, bei plötzlicher Krankheit weg ist.
 
ok, jetzt würde mich mal so langsam ein Gestzestext dazu interessieren..... hab nur gerade keinen zur Hand.:weissnix:

Aber egal, wo ich bisher gearbeitet hab, bei mir zählte immer ein Krankheitstag als 6,66 bzw 8 Std. Tag.
 
Danke für die vielfältigen Rückmeldungen! Und ein entsprechender Gesetzestext wäre wirklich hilfreich :besserwisser:. Ich google mich hier blöde...:lamer:
 
Bei uns läuft es wie bei Sigjun. Krankzeiten werden wie auf dem DP geschrieben gezählt. Für nicht geschriebenen DP zählen die Stunden, die man tgl. arbeiten müsste, d.h. bei 40 h/Woche für die 5Tagewoche 8 h.
 
Hi!
Ich habe auch noch eine Frage zum Thema "Krankheit"

Was passiert wenn ich im Urlaub krank werde, werden mir dann meine Urlaubstage ersetzt?
Bisher habe ich mich nie krankgemeldet wenn ich Urlaub hatte..

Schon mal Danke ;)
 
Hallo,

wenn man im Urlaub krank wird, muß der Arbeitgeber selbstverständlich die entgangenen Urlaubstage wieder gutschreiben. In der Regel verlangt er allerdings hierfür eine AU, auch bei einer kurzfristigen Erkrankung bis 3 Tage.

Eine direkte Verlängerung meines Urlaubes um diese Tage ist allerdings nicht erlaubt.

Gruß

medsonet.1
 
Ok, das ist gut zu wissen. Wenn ich Urlaub hatte, hab ich mir nie ne AU geholt und so schon den ein oder anderen Urlaubstag verschenkt.
Das passiert mir nun nicht mehr ;)
 
Kranktage entsprechen immer der realen geplanten Arbeitszeit. Sollte ein freier Tag geplant sein entspricht der 0 Stunden, sind Spätdienste wie in manchen Häusern mit 9 Stunden AZ dabei, zählt auch der Tag Krank diese 9 Stunden. Steht zum Zeitpunkt der Krankmeldung für die folgende Woche noch kein Tourenplan fest, ist das das Problem des AG er muss dich dann mit deiner zugrunde gelegten wöchentlichen Arbeitszeit berechnen. Der AG hat Beschäftigungspflicht!
Urlaubstage entsprechen immer der laut Arbeitsvertrag zugrunde gelegten Wöchentlichen Arbeitszeit, geteilt durch 5 bei 5 Tage Woche bzw. 6 bei 6 Tage Woche. Zuzüglich Ausgleichszahlung wenn im Normalfall regelmäßig Zuschläge entstehen durch Dienst oder Schichtzulagen.
Für Krank im Urlaub gibt es selbstverständlich die Urlaubstage zurück. Man sollte es aber nicht übertreiben.
Sinn macht das wenn tatsächlich eine längere Erkrankung auftritt, dann lässt sich damit auch das Übertragen der Urlaubstage ins nächste Jahr begründen. Bei kürzeren Zeiten, kann der Abeitgeber verlangen, dass die dadurch entstandenen Rest Urlaubstage abgebaut werden wenn es betrieblich möglich ist.
Schönen Tag Zusammen ;-)
 
Für Krank im Urlaub gibt es selbstverständlich die Urlaubstage zurück. Man sollte es aber nicht übertreiben.
Sinn macht das wenn tatsächlich eine längere Erkrankung auftritt, dann lässt sich damit auch das Übertragen der Urlaubstage ins nächste Jahr begründen. Bei kürzeren Zeiten, kann der Abeitgeber verlangen, dass die dadurch entstandenen Rest Urlaubstage abgebaut werden wenn es betrieblich möglich ist.
Urlaubstage, die durch Krankschreibung nicht genommen werden können, müssen vielerorts auch bei längerer Krankheit im laufenden Kalenderjahr abgebaut werden. Das ist, wenn der Fall in der ersten Jahreshälfte auftritt, auch kein großes Problem. Fallen solche Tage erst im Dezember an, geht's natürlich nur selten.
 
Auf jeden fall ist es gut, dass 5,6 Jahre später endlich mal gesagt wurde ;)
 
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