Darf intravenöse Medikamentengabe in einer ZNA an das Pflegepersonal deligiert werden?

Lunichph3!

Newbie
Registriert
12.05.2020
Beiträge
11
Beruf
Fachkrankenschwester für Notfallpflege
Akt. Einsatzbereich
Notaufnahme
Funktion
Fachkrankenschwester für Notfallpflege, Wundexpertin, Dozentin
Hallo zusammen.
Ich bin Fachkrankenschwester für Notfallpflege und stellvertretende Leitung einer ZNA.
Es kommt immer wieder die Frage auf,ob die Kollegen,auf Arztanordnung (mündlich, schriftlich) Medikamente im Notfall intravenös verabreichen dürfen.
Genau die gleiche Frage kommt auf,wenn Antibiotika i.v als Erstgabe verabreichen soll.

Wie ist das in euren ZNA s und hat evtl jemand etwas rechtliches zur Hand?
In Büchern und im Netz finde ich dazu nur so wischi waschi Aussagen.
Nichts definiertes.

Danke für die Rückmeldungen
LG
 
Muss man wirklich neuen Forumsteilnehmern solche Antworten (Beitrag 3)geben und sie abwaschen?

@Lunichph3!
Ich kenne keine Notaufnahme und auch keine Intensivstation, wo die Pflegekräfte nicht intravenös spritzen und natürlich nur auf ärztliche Anordnung. Meines Erachtens ist das eine deligierbare Tätigkeit!
 
  • Like
Reaktionen: Lunichph3!
Muss man wirklich neuen Forumsteilnehmern solche Antworten (Beitrag 3)geben und sie abwaschen?

@Lunichph3!
Ich kenne keine Notaufnahme und auch keine Intensivstation, wo die Pflegekräfte nicht intravenös spritzen und natürlich nur auf ärztliche Anordnung. Meines Erachtens ist das eine deligierbare Tätigkeit!

Danke für deine Unterstützung
 
Siehe "Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Erstfassung)"

Da steht alles genau, tabellarisch aufgeführt und mit den geforderten Grundlagen zusammengefasst drin.
Bei bestehenden bzw. hartnäckig bleibenden Zweifeln helfen haus- oder stationsspezifische SOPs und/oder Stellen- bzw. Funktionsbeschreibungen zu verfassen, diese von den ärztlich Verantwortlichen (und ggf. PDL) absegnen zu lassen und immer alles sauber zu dokumentieren. Dann sollte nichts schief gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: InetNinja
@niesreiz:
Sehr gute Quelle. Was mir allerdings nicht ganz klar ist... Laut diesem Dokument dürfen wir beispielsweise PVK legen und Medikamente injizieren oder infundieren (solange nicht ein Hausstandard was anderes regelt, aber es sind grundsätzlich delegierbare Tätigkeiten). So weit so gut, das habe ich in der Ausbildung auch so gelernt. Allerdings habe ich auch gelernt, dass die Erstgabe von i.v. verabreichten Medikamenten immer durch einen Arzt erfolgen muss (oder von mir aus in einer Notfallsituation auch durch die Pflegekraft, wenn der Arzt dabei ist), die Folgegaben sind dann an dafür qualifiziertes Pflegepersonal uneingeschränkt delegierbar. Das Dokument ist von März 2012, ich habe meine Ausbildung im August 2012 begonnen, also kann es nicht daran liegen, dass mein Ausbildungsstand veraltet wäre. Hab ich da was übersehen?
 
Hmmm... Vielleicht war das bei euch so hausintern geregelt/standardisiert. Vielleicht wollte das ein verantwortlicher Chefarzt so.... die g-ba-Regelung gibt die Geschichte mit der zwingenden Erstgabe durch den Arzt zumindest nicht her. Ggf. war das Dokument bzw. diese rechtliche Grundlage zu deiner Ausbildungszeit auch noch nicht so bekannt... Wie auch das ein oder andere Beispiele aus diesem Forum zeigen, ist es wohl auch heute noch einigen unseren Fachs gänzlich unbekannt. Und das, obwohl es ihnen präsent sein sollte, wenn sie irgendeine der dort beschrieben Tätigkeiten selbst durchfuhren. Ich erinnere mich hier z.B. an ein Topic zum Thema DK-Legen und wer es bei wem darf... Oder es hat sich hier, in deiner Ausbildung, eine "professional legend" (analog zur Bedeutung einer "urban Legend") eingeschlichen.
 
@niesreiz:
Allerdings habe ich auch gelernt, dass die Erstgabe von i.v. verabreichten Medikamenten immer durch einen Arzt erfolgen muss (oder von mir aus in einer Notfallsituation auch durch die Pflegekraft, wenn der Arzt dabei ist), die Folgegaben sind dann an dafür qualifiziertes Pflegepersonal uneingeschränkt delegierbar.

Gilt bei uns nur für AB
 
Ich denke, es wird auf der Station anders gehandhabt wie auf ner ITS oder ZNA. Ich kenne das mit der AB von Station auch so, dass die Erstgabe vom Arzt angehängt wird und die weiteren dann vom PP.
Wir in der ZNA, verabreichen iv - Medikamente auf ärztl. Anordnung. Bei Zwischenfällen ist in einer ZNA oder ITS ja auch immer ein Arzt in Rufweite. Das ist auf einer Station ja häufig anders.
 
  • Like
Reaktionen: Resigniert
Vielleicht war das bei euch so hausintern geregelt/standardisiert.
Nee, das nicht. Hausintern durfte gar nichts injiziert werden. Injektionen immer Arzt, Infusionen Erstgabe Arzt, danach Pflege. Die Erstgabe durch den Arzt wurde auch schonmal großzügiger ausgelegt, d.h. dass sie erfolgen musste, wenn ein Arzt auf Station war und Bescheid wusste, dass sie stattfindet. Argument: Wenn der Arzt die Erstgabe anhängt und dann die Station verlässt, bringt es auch nichts, dass es der Arzt und nicht die Pflegekraft war.

Ggf. war das Dokument bzw. diese rechtliche Grundlage zu deiner Ausbildungszeit auch noch nicht so bekannt...
Möglich. Das Dokument ist zwar älter als meine Ausbildung, aber zu Beginn meiner Ausbildung war es ja noch relativ neu.

Ich hab nochmal Google gefragt und dabei folgendes gefunden:
"Die Delegation ärztlicher Leistungen auf nicht-ärztliches Personal darf in keinem Fall zu einer Risikoerhöhung für den jeweiligen Patienten führen. Verrichtungen, die wegen ihrer Schwierigkeiten, ihrer Gefährlichkeit oder wegen der Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen ärztliches Fachwissen voraussetzen und deshalb vom Arzt persönlich durchzuführen sind, sind nicht delegationsfähig. "
Das ist ein Ausschnitt aus einem Urteil des BGH. Ist etwas schwammig ausgedrückt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass viele Krankenpflegeschulen Aussagen dieser Art als Grundlage nehmen, ihren Schülern zu vermitteln, dass Erstgaben von i.v.-Medikamenten nicht delegierbar sind. Denn insbesondere i.v.-Antibiosen bergen ja eine erhöhte Gefahr allergischer Reaktionen, die dann ein ärztliches Eingreifen erforderlich machen.
Eine vergleichbare Stellungnahme habe ich gefunden von der Ärztekammer Berlin:
"Nach der Auffassung der Ärztekammer Berlin ist die Delegation einer Erstgabe von Medikamenten aufgrund möglicher Komplikationen wie z.B. allergischer Reaktionen, die ein sofortiges Eingreifen des Arztes erfordern, generell abzulehnen. Darüber hinaus ist die Gabe von Medikamenten in der Einstellungsphase sowie generell die Gabe bestimmter Substanzklassen wie z.B. Zytostatika, herz-, kreislauf- und atmungswirksamer Medikamente aufgrund möglicher Nebenwirkungen und Toxizitäten ebenfalls nicht delegierbar."

Sind aber beides keine Gesetze, d.h. es scheint nicht offiziell verboten zu sein, dass Ärzte diese Aufgaben an uns delegieren.
Und da wird es tricky, denn habe ich dann in dem Fall ein Verweigerungsrecht? Also darf ich sagen, dass ich diese Tätigkeit nicht ausführe, weil ich der Meinung bin, damit den Patienten zu gefährden?
 
  • Like
Reaktionen: niesreiz
Ich kenne das mit der AB von Station auch so, dass die Erstgabe vom Arzt angehängt wird und die weiteren dann vom PP.
Ich habe in 8 Jahren Pflege noch in keinem Krankenhaus erlebt, dass auf Station die i.v. Erstgabe eines Antibiotikums oder irgendeines anderen Medikamentes durch einen Arzt gegeben wurde.

Wobei doch, ein Mal. Da hat der Pat. ein bestimmtes Antibiotikum bekommen (warum genau, weiß ich nicht mehr), gegen das er schon mal allergisch reagiert hatte. Da standen Arzt und Pflege mit der Rea-Tasche daneben.
Aber sonst noch nie. Das einzige, was wir nicht anhängen, sind Bluttransfusionen. Aber das ist ja auch keine delegierbare Aufgabe. Und mal whrlich, welcher Arzt bleibt denn nach dem Anhängen noch einige Zeit am Bett um den Pat. zu beobachten? Am Ende ist es also doch die Pflege, die entsprechende Symptome erkennen und richtig handeln muss.
 
Und da wird es tricky, denn habe ich dann in dem Fall ein Verweigerungsrecht? Also darf ich sagen, dass ich diese Tätigkeit nicht ausführe, weil ich der Meinung bin, damit den Patienten zu gefährden?
Immer, musst du sogar, wenn du weißt, dass die delegierte Tätigkeit nicht richtig ist. Wer etwas falsches delegiert muss es auch selbst falsch machen, wenn er es unbedingt so haben will ;) ...und Delegationen kannst du in der Regel eh immer ablehnen, wenn du dadurch z.B. deine Kernaufgaben hinten anstellen müsstest. Im Detail steckt aber, wie du ja auch schon herausgefunden hast, stets der Teufel. Drum muss das wohl immer auf das Haus, dein Personal und die dort gegeben Strukturen hin überprüft und bewertet werden.
 
Mein Post bezog sich auch explizit auf die zentrale Notaufnahme.
Ich bin mittlerweile schlauer.
Die Leitlinien besagen, "befindet sich ein Patient unmittelbar in einer vital bedrohten Situation, darf/muss der Arzt sogar auf das PP ausweichen und ihm deligieren ,auch i.v Gaben etc , sollte er selbst momentan verhindert sein mit einer anderen, lebenerhaltenden Tätigkeit ( z.b Intubation).
Die Pflegekraft darf jegliche Tätigkeit nicht verweigern bzw ablehnen. Stirbt der Patient,weil die Pflegekraft sich wiedersetzt hat, läuft das unter unterlassene Hilfeleistung.
Es reicht eine mündliche Anordnung, die später natürlich dokumentiert werden muss.
ABER, die Pflegekraft muss wissen was sie tut und befähigt sein .......

Auch bissl wischi waschi.
 
  • Like
Reaktionen: niesreiz
Ich hab zu Anfang einem mal eine Injektion verweigert. Da war ich gerade erst ein paar Tage in der ZNA und auch erst ein paar Tage examiniert. Der Arzt hat mich doch sehr eigenartig angeguckt.

Rücksprache mit der SL ergab, Wisch waschi... Das wäre wohl auf AO. erlaubt. Diesbzgl. bin ich dann aber auch den AO hintergelaufen...

Grundsätzlich hatten wir in der ZNA gewisse Med. über KI freigegeben. Dahinter lag eine SOP. Allerdings hab ich mir dennoch immer noch ein kurzes mündliches OK. geholt. Die SOP dahinter hab ich nämlich nie gesehen. Also hab ich immer in RS mir XY dokumentiert.

Ich denke das ist von ZNA zu ZNA unterschiedlich.
 

Ähnliche Themen