Vielleicht war das bei euch so hausintern geregelt/standardisiert.
Nee, das nicht. Hausintern durfte gar nichts injiziert werden. Injektionen immer Arzt, Infusionen Erstgabe Arzt, danach Pflege. Die Erstgabe durch den Arzt wurde auch schonmal großzügiger ausgelegt, d.h. dass sie erfolgen musste, wenn ein Arzt auf Station war und Bescheid wusste, dass sie stattfindet. Argument: Wenn der Arzt die Erstgabe anhängt und dann die Station verlässt, bringt es auch nichts, dass es der Arzt und nicht die Pflegekraft war.
Ggf. war das Dokument bzw. diese rechtliche Grundlage zu deiner Ausbildungszeit auch noch nicht so bekannt...
Möglich. Das Dokument ist zwar älter als meine Ausbildung, aber zu Beginn meiner Ausbildung war es ja noch relativ neu.
Ich hab nochmal Google gefragt und dabei folgendes gefunden:
"Die Delegation ärztlicher Leistungen auf nicht-ärztliches Personal darf in keinem Fall zu einer Risikoerhöhung für den jeweiligen Patienten führen. Verrichtungen, die wegen ihrer Schwierigkeiten, ihrer Gefährlichkeit oder wegen der Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen ärztliches Fachwissen voraussetzen und deshalb vom Arzt persönlich durchzuführen sind, sind nicht delegationsfähig. "
Das ist ein Ausschnitt aus einem Urteil des BGH. Ist etwas schwammig ausgedrückt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass viele Krankenpflegeschulen Aussagen dieser Art als Grundlage nehmen, ihren Schülern zu vermitteln, dass Erstgaben von i.v.-Medikamenten nicht delegierbar sind. Denn insbesondere i.v.-Antibiosen bergen ja eine erhöhte Gefahr allergischer Reaktionen, die dann ein ärztliches Eingreifen erforderlich machen.
Eine vergleichbare Stellungnahme habe ich gefunden von der Ärztekammer Berlin:
"Nach der Auffassung der Ärztekammer Berlin ist die Delegation einer Erstgabe von Medikamenten aufgrund möglicher Komplikationen wie z.B. allergischer Reaktionen, die ein sofortiges Eingreifen des Arztes erfordern, generell abzulehnen. Darüber hinaus ist die Gabe von Medikamenten in der Einstellungsphase sowie generell die Gabe bestimmter Substanzklassen wie z.B. Zytostatika, herz-, kreislauf- und atmungswirksamer Medikamente aufgrund möglicher Nebenwirkungen und Toxizitäten ebenfalls nicht delegierbar."
Sind aber beides keine Gesetze, d.h. es scheint nicht offiziell verboten zu sein, dass Ärzte diese Aufgaben an uns delegieren.
Und da wird es tricky, denn habe ich dann in dem Fall ein Verweigerungsrecht? Also darf ich sagen, dass ich diese Tätigkeit nicht ausführe, weil ich der Meinung bin, damit den Patienten zu gefährden?