Darf die Hochschule mich zu mehr als 300 ECTS zwingen, um den Masterabschluss zu erhalten?

Trashman

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Erkelenz
Beruf
Pflegepädagoge (B.A.), staatlich anerkannter Altenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Akademie für Pflegeberufe und Management GmbH
Funktion
Lehrkraft
Guten Tag,

um zu meiner eigentlichen Frage kommen zu koennen, muss ich erst ein wenig ausholen. Sorry schonmal dafuer.

Folgende Sachlage besteht:

Ich habe im Juli 2013 an der Hochschule Ludwigshafen den Bachelor of Arts in Pflegepädagogik abgeschlossen.
Mein Bachelor hatte eine Regelstudienzeit von 7 Semestern, sprich ich erlangte im Rahmen des Bachelors 210 ECTS.
Integriert in diesen Bachelor war ein Praxissemester, welches ich an einer Bildungseinrichtung im Gesundheitswesen absolvieren musste. Ich war fuer dieses Praxissemester an einer Berufsbildenden Schule. Knapp 4 Monate habe ich dort erste Unterrichte vorbereitet, durchgeführt und Nachbereitet. Am Ende einen Bericht bei der Hochschule als Prüfungsleistung eingereicht und dann das Modul mit Semester mit 28 ECTS für das Praktikum bestanden.
2014 fing ich als Pflegepädagoge an einer Altenpflegeschule in Baden-Wuerttemberg an zu arbeiten. Ich erhielt eine Anerkennung fuer das Land Baden-Wuerttemberg als hauptamtliche Lehrkraft und alles war soweit schick.
An der Altenpflegeschule arbeitete ich bis 2018 (genau waren es 4 Jahre und 11 Monate). Laut meinem Arbeitszeugnis erfüllte ich folgende Funktionen dort:

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2018 bis 2021 verabschiedete ich mich vom Lehreralltag und ging nochmal fuer 2 zurueck ans Bett.
2021 wechselte ich meinen Lebensmittelpunkt und trat wieder eine Tätigkeit an einer Pflegeschule an, dieses Mal jedoch in NRW. In der Zwischenzeit startete das neue Pflegeberufegesetz, welches auch zu einigen Änderungen im Bereich der theoretischen Ausbildung führte. Ich denke das ist hier jedem bekannt. Kurz: für NRW erhielt ich nur eine befristete Anerkennung bis 2025, danach muss ich Master nachweisen.
Ok, ich fing also an der IU - Internationale Hochschule, mit dem Masterstudium an. Mein Arbeitgeber unterstützt mich da auch mit finanziellen Mitteln und Freizeit zum Lernen. Soweit alles schick.
In diesem Studium ist ein Praxisprojekt vorgesehen. Welches laut Modulhandbuch aus 19 Tagen Praktikum an einer Bildungseinrichtung bestehen soll. Ziel dieses Modul soll dann ein Bericht sein, in welchem Unterricht vorbereitet und evaluiert wird. Dabei sollen dann laut Modulhandbuch folgende Ziele erreicht werden:

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Weiter habe ich nun bereits ein weiteres Jahr Berufserfahrung beim neuen AG gemacht. Darüber habe ich mir wieder ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Bei meinem neuen AG sieht mein Einsatzgebiet so aus:

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Laut Werbung der IU, ist ein Anerkennen von Vorleistungen durch zuvor abgeschlossene Studiengänge oder einschlägiger Berufserfahrung gar kein Problem. Was auch ein Grund für meine Entscheidung zu Gunsten der IU war.

So in etwa ist die Ausgangslage, nun zu meinem Problem:

Ich habe also nun versucht dieses 19 Tägige Praxismodul (für welches es 5 ECTS gibt) anerkennen zu lassen.
Habe schön brav Anträge ausgefüllt und abgeschickt. Ich musste zwei Anträge stellen, da ich entweder nur Berufserfahrung oder Studienleistungen anerkennen lassen kann. Nicht beides in Kombi.
Nungut, wenn die IU das so will. Kein Problem.

Antrag 1:

Anerkennung von studentischen Vorleistungen wird abelehnt mit folgender Begründung:

"In Masterstudiengängen können nur Vorleistungen anerkannt werden, welche auf Masterniveau studiert wurden."

Antrag 2:

Anerkennung von Berufserfahrung wird abgelehnt mit folgender Begründung:

"Es wurden wesentliche Unterschiede im Inhalt/Anforderungsniveau festgestellt"

Das wars, mehr bekomme ich nicht als Begründung.
Nun suche ich vergeblich nach Infos zur erfoderlichen Punktzahl für den Masterabschluss. Aber alles was ich finde beschäftigt sich eher mit dem Problem der zu wenigen ECTS.
Ich hatte schonmal einen Master an der Uni in Kassel begonnen, aber leider nach dem ersten Semester wieder abgebrochen. Auch der Master in Kassel war mit 120 ECTS konzipiert, genau wie der der IU. In Kassel konnte ich mir Problemlos Module aus dem Bachelor anrechnen lassen, da ich ja durch meine 210 ECTS aus dem Bachelor ja schon 30 ECTS mehr mitbrachte, als gefordert.
Das wollte ich natürlich an der IU auch versuchen, wie es endete steht ja oben.
Gibt es für mich da irgend ne Argumentationsgrundlage? Kann die IU mir wirklich vorschreiben mehr als 300 ECTS zu machen? Ich mein, ich will ja sogar nur 5 ECTS anerkannt bekommen, für eine Leistung die eigentlich 28 ECTS gebracht hat. Ich wuerde am Ende ja immer noch 325 ECTS haben.

Bin echt gefrustet gerade :(
 
Also soweit mir bekannt ist, benötigt man insgesamt (Bachelor + konsekutiver Master) immer 300 ECTS. Mindestens.

Dazu kommen aber noch die pädagogischen und didaktischen Inhalte der jeweiligen Studiengänge, und da ist immer die Frage, was das jeweilige Bundesland verlangt, in dem man dann als Lehrer arbeiten möchte. Das ist z.T. sehr unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Dadurch könnten dann durchaus auch mehr als 300 ECTS zustande kommen (könnte ich mir vorstellen), wenn das Bundesland z.B. sagt, das ist in dem Studiengang XY zu wenig, Du musst noch dieses oder jenes Modul nachholen.

Und was die Anerkennung von Vorleistungen betrifft:
Da hat man m. W. keinen Rechtsanspruch drauf, das entscheidet die Hochschule. Auch wenn ich dann sowas...
Laut Werbung der IU, ist ein Anerkennen von Vorleistungen durch zuvor abgeschlossene Studiengänge oder einschlägiger Berufserfahrung gar kein Problem.
... als blanken Hohn ansehe. Das hilft Dir auch nicht weiter.
 
Also soweit mir bekannt ist, benötigt man insgesamt (Bachelor + konsekutiver Master) immer 300 ECTS. Mindestens.

Dazu kommen aber noch die pädagogischen und didaktischen Inhalte der jeweiligen Studiengänge, und da ist immer die Frage, was das jeweilige Bundesland verlangt, in dem man dann als Lehrer arbeiten möchte. Das ist z.T. sehr unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Dadurch könnten dann durchaus auch mehr als 300 ECTS zustande kommen (könnte ich mir vorstellen), wenn das Bundesland z.B. sagt, das ist in dem Studiengang XY zu wenig, Du musst noch dieses oder jenes Modul nachholen.

Und was die Anerkennung von Vorleistungen betrifft:
Da hat man m. W. keinen Rechtsanspruch drauf, das entscheidet die Hochschule. Auch wenn ich dann sowas...

... als blanken Hohn ansehe. Das hilft Dir auch nicht weiter.

Trotzdem danke für deinen Beitrag ;)

Geht mir ja auch nich drum auf biegen und brechen ECTS anerkennen lassen zu wollen. Aber ich finde mein Praxissemester und/oder die 6 Jahre Berufserfahrung sind durchaus gleichwertig anerkennbar zu 5 ECTS bzw. 19 Tage unbezahltem Praktikum.
Das is ja der Punkt der mich so stoert.
 
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Und was die Anerkennung von Vorleistungen betrifft:
Da hat man m. W. keinen Rechtsanspruch drauf, das entscheidet die Hochschule.
Das sehe ich auch so.

So leid es mir tut, aber eine Anerkennung von Vorleistungen bedeutet keine automatische Anerkennung, sondern wird grundsätzlich erst einmal von der jeweiligen Hochschule überprüft. Die haben ihre Richtlinien nach dem landeseigenen Hochschulgesetz und ihren eigenen Regelungen.

Du bist ja, wenn ich es richtig verstehe, derzeit bei einer Schule angestellt. Könntest Du nicht eine augenblickliche Unterrichtseinheit als (bezahltes) Praktikum nutzen? Also das Procedere anhand der Praktikumsrichtlinien durchführen und einen Bericht darüber verfassen?
 
Das sehe ich auch so.

So leid es mir tut, aber eine Anerkennung von Vorleistungen bedeutet keine automatische Anerkennung, sondern wird grundsätzlich erst einmal von der jeweiligen Hochschule überprüft. Die haben ihre Richtlinien nach dem landeseigenen Hochschulgesetz und ihren eigenen Regelungen.

Du bist ja, wenn ich es richtig verstehe, derzeit bei einer Schule angestellt. Könntest Du nicht eine augenblickliche Unterrichtseinheit als (bezahltes) Praktikum nutzen? Also das Procedere anhand der Praktikumsrichtlinien durchführen und einen Bericht darüber verfassen?

Hi und Danke für deine Antwort :)

Mir ist klar, dass die Hochschule am Ende jeden Fall nochmal selbst entscheidet. Das ist soweit ja auch OK.

Jap, ich bin momentan Vollzeit als Pflegepädagoge an einer Schule tätig. Sollte mir am Ende nichts anderes uebrig bleiben, werde ich dieses Praktikum natuerlich auch so absolvieren. Schon allein weil ich es mir finanziell nicht leisten koennte 19 Tage unbezahlt "frei" zu nehmen.
Das allein ist ja auch nicht wirklich mein Problem.

Mir geht es einfach um den Punkt das ich dieses Studium ja auch bezahlen muss. Ich bin also nicht nur Student, sondern auch Kunde. Als Kunde wurde mir im Vorfeld viel versprochen, wie einfach das alles ist. Auch das Anerkennen von Vorleistungen.
Jetzt möchte ich mir 5 ECTS anerkennen lassen. Da ich ja bereits 30 ECTS mehr als gefordert mitbringe, dachte ich auch nicht das da so ein riesen Problem besteht. Weiter hab ich die BErufserfahrung, mit nun bereits über 6 Jahren. Alles kann ich mit entsprechenden Zeugnissen und Modulhandbüchern nachweisen. Aber es wird nicht anerkannt für ein Modul mit 5 ECTS.

Zum einen fühle ich mich in meiner "Leistung" irgendwie nicht wirklich "wertgeschaetzt". Ich weiss nicht wie ich es besser formulieren soll, im Grunde hat es nen Geschmack von: "Alles was du bis jetzt gemacht hast is nicht wirklich was wert."

Und als Zweites ist es auch eine Frage des Geldes. Das Studium kostet mich ca. 14000 Euro. Jeder ECTS der mir anerkannt wird, erspart mir bares Geld. Momentan wird alles teuerer, da mag es fuer andere nicht nachvollziehbar sein, aber für mich sind auch ein paar hundert Euro wichtig.
 

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