Guten Tag,
um zu meiner eigentlichen Frage kommen zu koennen, muss ich erst ein wenig ausholen. Sorry schonmal dafuer.
Folgende Sachlage besteht:
Ich habe im Juli 2013 an der Hochschule Ludwigshafen den Bachelor of Arts in Pflegepädagogik abgeschlossen.
Mein Bachelor hatte eine Regelstudienzeit von 7 Semestern, sprich ich erlangte im Rahmen des Bachelors 210 ECTS.
Integriert in diesen Bachelor war ein Praxissemester, welches ich an einer Bildungseinrichtung im Gesundheitswesen absolvieren musste. Ich war fuer dieses Praxissemester an einer Berufsbildenden Schule. Knapp 4 Monate habe ich dort erste Unterrichte vorbereitet, durchgeführt und Nachbereitet. Am Ende einen Bericht bei der Hochschule als Prüfungsleistung eingereicht und dann das Modul mit Semester mit 28 ECTS für das Praktikum bestanden.
2014 fing ich als Pflegepädagoge an einer Altenpflegeschule in Baden-Wuerttemberg an zu arbeiten. Ich erhielt eine Anerkennung fuer das Land Baden-Wuerttemberg als hauptamtliche Lehrkraft und alles war soweit schick.
An der Altenpflegeschule arbeitete ich bis 2018 (genau waren es 4 Jahre und 11 Monate). Laut meinem Arbeitszeugnis erfüllte ich folgende Funktionen dort:

2018 bis 2021 verabschiedete ich mich vom Lehreralltag und ging nochmal fuer 2 zurueck ans Bett.
2021 wechselte ich meinen Lebensmittelpunkt und trat wieder eine Tätigkeit an einer Pflegeschule an, dieses Mal jedoch in NRW. In der Zwischenzeit startete das neue Pflegeberufegesetz, welches auch zu einigen Änderungen im Bereich der theoretischen Ausbildung führte. Ich denke das ist hier jedem bekannt. Kurz: für NRW erhielt ich nur eine befristete Anerkennung bis 2025, danach muss ich Master nachweisen.
Ok, ich fing also an der IU - Internationale Hochschule, mit dem Masterstudium an. Mein Arbeitgeber unterstützt mich da auch mit finanziellen Mitteln und Freizeit zum Lernen. Soweit alles schick.
In diesem Studium ist ein Praxisprojekt vorgesehen. Welches laut Modulhandbuch aus 19 Tagen Praktikum an einer Bildungseinrichtung bestehen soll. Ziel dieses Modul soll dann ein Bericht sein, in welchem Unterricht vorbereitet und evaluiert wird. Dabei sollen dann laut Modulhandbuch folgende Ziele erreicht werden:

Weiter habe ich nun bereits ein weiteres Jahr Berufserfahrung beim neuen AG gemacht. Darüber habe ich mir wieder ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Bei meinem neuen AG sieht mein Einsatzgebiet so aus:

Laut Werbung der IU, ist ein Anerkennen von Vorleistungen durch zuvor abgeschlossene Studiengänge oder einschlägiger Berufserfahrung gar kein Problem. Was auch ein Grund für meine Entscheidung zu Gunsten der IU war.
So in etwa ist die Ausgangslage, nun zu meinem Problem:
Ich habe also nun versucht dieses 19 Tägige Praxismodul (für welches es 5 ECTS gibt) anerkennen zu lassen.
Habe schön brav Anträge ausgefüllt und abgeschickt. Ich musste zwei Anträge stellen, da ich entweder nur Berufserfahrung oder Studienleistungen anerkennen lassen kann. Nicht beides in Kombi.
Nungut, wenn die IU das so will. Kein Problem.
Antrag 1:
Anerkennung von studentischen Vorleistungen wird abelehnt mit folgender Begründung:
"In Masterstudiengängen können nur Vorleistungen anerkannt werden, welche auf Masterniveau studiert wurden."
Antrag 2:
Anerkennung von Berufserfahrung wird abgelehnt mit folgender Begründung:
"Es wurden wesentliche Unterschiede im Inhalt/Anforderungsniveau festgestellt"
Das wars, mehr bekomme ich nicht als Begründung.
Nun suche ich vergeblich nach Infos zur erfoderlichen Punktzahl für den Masterabschluss. Aber alles was ich finde beschäftigt sich eher mit dem Problem der zu wenigen ECTS.
Ich hatte schonmal einen Master an der Uni in Kassel begonnen, aber leider nach dem ersten Semester wieder abgebrochen. Auch der Master in Kassel war mit 120 ECTS konzipiert, genau wie der der IU. In Kassel konnte ich mir Problemlos Module aus dem Bachelor anrechnen lassen, da ich ja durch meine 210 ECTS aus dem Bachelor ja schon 30 ECTS mehr mitbrachte, als gefordert.
Das wollte ich natürlich an der IU auch versuchen, wie es endete steht ja oben.
Gibt es für mich da irgend ne Argumentationsgrundlage? Kann die IU mir wirklich vorschreiben mehr als 300 ECTS zu machen? Ich mein, ich will ja sogar nur 5 ECTS anerkannt bekommen, für eine Leistung die eigentlich 28 ECTS gebracht hat. Ich wuerde am Ende ja immer noch 325 ECTS haben.
Bin echt gefrustet gerade
um zu meiner eigentlichen Frage kommen zu koennen, muss ich erst ein wenig ausholen. Sorry schonmal dafuer.
Folgende Sachlage besteht:
Ich habe im Juli 2013 an der Hochschule Ludwigshafen den Bachelor of Arts in Pflegepädagogik abgeschlossen.
Mein Bachelor hatte eine Regelstudienzeit von 7 Semestern, sprich ich erlangte im Rahmen des Bachelors 210 ECTS.
Integriert in diesen Bachelor war ein Praxissemester, welches ich an einer Bildungseinrichtung im Gesundheitswesen absolvieren musste. Ich war fuer dieses Praxissemester an einer Berufsbildenden Schule. Knapp 4 Monate habe ich dort erste Unterrichte vorbereitet, durchgeführt und Nachbereitet. Am Ende einen Bericht bei der Hochschule als Prüfungsleistung eingereicht und dann das Modul mit Semester mit 28 ECTS für das Praktikum bestanden.
2014 fing ich als Pflegepädagoge an einer Altenpflegeschule in Baden-Wuerttemberg an zu arbeiten. Ich erhielt eine Anerkennung fuer das Land Baden-Wuerttemberg als hauptamtliche Lehrkraft und alles war soweit schick.
An der Altenpflegeschule arbeitete ich bis 2018 (genau waren es 4 Jahre und 11 Monate). Laut meinem Arbeitszeugnis erfüllte ich folgende Funktionen dort:

2018 bis 2021 verabschiedete ich mich vom Lehreralltag und ging nochmal fuer 2 zurueck ans Bett.
2021 wechselte ich meinen Lebensmittelpunkt und trat wieder eine Tätigkeit an einer Pflegeschule an, dieses Mal jedoch in NRW. In der Zwischenzeit startete das neue Pflegeberufegesetz, welches auch zu einigen Änderungen im Bereich der theoretischen Ausbildung führte. Ich denke das ist hier jedem bekannt. Kurz: für NRW erhielt ich nur eine befristete Anerkennung bis 2025, danach muss ich Master nachweisen.
Ok, ich fing also an der IU - Internationale Hochschule, mit dem Masterstudium an. Mein Arbeitgeber unterstützt mich da auch mit finanziellen Mitteln und Freizeit zum Lernen. Soweit alles schick.
In diesem Studium ist ein Praxisprojekt vorgesehen. Welches laut Modulhandbuch aus 19 Tagen Praktikum an einer Bildungseinrichtung bestehen soll. Ziel dieses Modul soll dann ein Bericht sein, in welchem Unterricht vorbereitet und evaluiert wird. Dabei sollen dann laut Modulhandbuch folgende Ziele erreicht werden:

Weiter habe ich nun bereits ein weiteres Jahr Berufserfahrung beim neuen AG gemacht. Darüber habe ich mir wieder ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Bei meinem neuen AG sieht mein Einsatzgebiet so aus:

Laut Werbung der IU, ist ein Anerkennen von Vorleistungen durch zuvor abgeschlossene Studiengänge oder einschlägiger Berufserfahrung gar kein Problem. Was auch ein Grund für meine Entscheidung zu Gunsten der IU war.
So in etwa ist die Ausgangslage, nun zu meinem Problem:
Ich habe also nun versucht dieses 19 Tägige Praxismodul (für welches es 5 ECTS gibt) anerkennen zu lassen.
Habe schön brav Anträge ausgefüllt und abgeschickt. Ich musste zwei Anträge stellen, da ich entweder nur Berufserfahrung oder Studienleistungen anerkennen lassen kann. Nicht beides in Kombi.
Nungut, wenn die IU das so will. Kein Problem.
Antrag 1:
Anerkennung von studentischen Vorleistungen wird abelehnt mit folgender Begründung:
"In Masterstudiengängen können nur Vorleistungen anerkannt werden, welche auf Masterniveau studiert wurden."
Antrag 2:
Anerkennung von Berufserfahrung wird abgelehnt mit folgender Begründung:
"Es wurden wesentliche Unterschiede im Inhalt/Anforderungsniveau festgestellt"
Das wars, mehr bekomme ich nicht als Begründung.
Nun suche ich vergeblich nach Infos zur erfoderlichen Punktzahl für den Masterabschluss. Aber alles was ich finde beschäftigt sich eher mit dem Problem der zu wenigen ECTS.
Ich hatte schonmal einen Master an der Uni in Kassel begonnen, aber leider nach dem ersten Semester wieder abgebrochen. Auch der Master in Kassel war mit 120 ECTS konzipiert, genau wie der der IU. In Kassel konnte ich mir Problemlos Module aus dem Bachelor anrechnen lassen, da ich ja durch meine 210 ECTS aus dem Bachelor ja schon 30 ECTS mehr mitbrachte, als gefordert.
Das wollte ich natürlich an der IU auch versuchen, wie es endete steht ja oben.
Gibt es für mich da irgend ne Argumentationsgrundlage? Kann die IU mir wirklich vorschreiben mehr als 300 ECTS zu machen? Ich mein, ich will ja sogar nur 5 ECTS anerkannt bekommen, für eine Leistung die eigentlich 28 ECTS gebracht hat. Ich wuerde am Ende ja immer noch 325 ECTS haben.
Bin echt gefrustet gerade
