- Registriert
 - 12.05.2020
 
- Beiträge
 - 11
 
- Beruf
 - Fachkrankenschwester für Notfallpflege
 
- Akt. Einsatzbereich
 - Notaufnahme
 
- Funktion
 - Fachkrankenschwester für Notfallpflege, Wundexpertin, Dozentin
 
Hallo zusammen.
Ich bin Fachkrankenschwester für Notfallpflege und stellvertretende Leitung einer ZNA.
Es kommt immer wieder die Frage auf,ob die Kollegen,auf Arztanordnung (mündlich, schriftlich) Medikamente im Notfall intravenös verabreichen dürfen.
Genau die gleiche Frage kommt auf,wenn Antibiotika i.v als Erstgabe verabreichen soll.
Wie ist das in euren ZNA s und hat evtl jemand etwas rechtliches zur Hand?
In Büchern und im Netz finde ich dazu nur so wischi waschi Aussagen.
Nichts definiertes.
Danke für die Rückmeldungen
LG
	
		
			
		
		
	
				
			Ich bin Fachkrankenschwester für Notfallpflege und stellvertretende Leitung einer ZNA.
Es kommt immer wieder die Frage auf,ob die Kollegen,auf Arztanordnung (mündlich, schriftlich) Medikamente im Notfall intravenös verabreichen dürfen.
Genau die gleiche Frage kommt auf,wenn Antibiotika i.v als Erstgabe verabreichen soll.
Wie ist das in euren ZNA s und hat evtl jemand etwas rechtliches zur Hand?
In Büchern und im Netz finde ich dazu nur so wischi waschi Aussagen.
Nichts definiertes.
Danke für die Rückmeldungen
LG