Wer bezahlt die Praxisanleiterausbildung?

Solon

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21.09.2010
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Ich würde gern die PA-Ausbildung für meine Station machen.
Die Hälfte der Kosten dafür soll ich selber tragen.
Nun hörte ich aber davon, daß die Kassen im Rahmen eines Ausbildungsvertrages die vollen Kosten übernehmen,
ich also nichts zahlen müßte.
Wie war das bei euch?
Wo kann man sich darüber informieren?
 
Meine Kosten wurde komplett vom Haus übernommen...jedoch musste ich mich dafür 3 Jahre für das Haus verpflichten...sollte ich selbst kündigen, muss ich ein Teil zurückzahlen...die Stunden waren für mich normale Arbeitszeit
Das war bei uns im Kurs jedoch verschieden...die aus dem Altenpflegeheim (gleicher Verbund) mussten ein Teil zuzahlen...das wurde so erklärt, dass es abhängig vom Budget der Einrichtung ist...außerdem mussten sie Bildungsurlaub nehmen und die restlichen Tage in ihrer Freizeit machen...:schraube:
Das die Kassen die Ausbildung übernehmen hab ich noch nicht gehört...
 
Nun hörte ich aber davon, daß die Kassen im Rahmen eines Ausbildungsvertrages die vollen Kosten übernehmen,
ich also nichts zahlen müßte.
Das wäre mir aber auch ganz neu, dass die Kassen das zahlen würden. Ausbildung ganz gezielt zu "bezahlen" gehört sicher nicht zum Leistungsangebot einer KK. Welche KK sollte das denn sein? Bei den Fallpauschalen bzw. Pflegesätzen ist bereits ein bestimmter Prozentsatz für FB/WB mit eingerechnet.
Wo kann man sich darüber informieren?
Na ich würde mal sagen, zuerst bei demjenigen der sowas behauptet, der müsste ja irgendwo diese Info her haben.
 
Du kannst dir einen Teil über einen Bildungsgutschein zurückholen: bis zu 50% der Kosten oder bis zu 500 €. Zumindest in NRW. Den gibt es aber nicht von der KK sondern vom Land. Der Rest wird entweder von deinem AG getragen oder ist Privatvergnügen.

lg
 
Guten Tag,
das Haus hat ja auch Interesse und Verpflichtung ausgebildete Praxisanleiter zu beschäftigen und einzusetzten, wieso zahlen sie nur die Hälfte?
Volle Bezahlung und Freistellung für die Unterrichtsstunden, mit anschliesender Verpflichtung muss drin sein.
Grüße
Gasmann
 
Ich schrieb, das über den Bildungsgutschein vom Land 50% abgerechnet werden können.

Den Rest bezahlt derjehnige, der die Weiterbildung will. Wenn der AG diese fordert, zahlt er den Rest und stellt frei.

Wenn der AN sich aufwerten möchte um z:b: eine andere, besser honorierte Stelle zu bekommen oder auch keine Verpflichtung gegenüber dem AG eingehen möchte, so bezahlt er den Rest privat und muß Urlaub nehmen. Dann kann er aber auch seine Dienste als Anleiter dem AG versagen oder mehr Gehalt im Anschluss fordern.

lg
 
Wie es sich genau verhält mit der Kostenübernahme der Kursgebühren durch die Krankenkassen weiß ich nicht. Es ist zwar möglich, das diese Kosten (teilweise) übernommen werden, aber ich glaube nicht, dass man sich als Kursteilnehmerin direkt an die Kasse wenden kann.
Bei der letzten Pflegesatzverhandlung habe ich mitbekommen, dass die Kosten für die Praxisanleiterschulung, die zur Zeit bei uns Hausintern statt findet, thematisiert wurde, aber die Klinikleitung hat sich mit ihren Forderungen diese Kosten anzuerkennen nicht durchsetzen können.

Unsere neuen Praxisanleiter müssen nichts bezahlen und machen die Schulung in ihrer Arbeitszeit.
Heutzutage sollten sich Arbeitgeber überlegen, inwieweit sie die Mitarbeiter an den Unkosten der Fortbildungen beteiligen. Schließlich hat sich der Arbeitsmarkt mittlerweile so entwickelt, dass Arbeitgeber eigentlich alles versuchen müssen, um ihre Mitarbeiter zu halten.
 
Vielen Dank für die interessanten Antworten.
Bei uns wurde der Pflegesatz verhandelt, die Ausbildungen aber konnten nicht mit aufgenommen werden.
Ich werde es jetzt über den Bildungsgutschein versuchen.
Mein AG will die Ausbildung, also er 50% und das Amt 50%?
Er sagt, dass ist nicht seine Aufgabe ihn zu beantragen.
Das Arbeitsamt sagt aber, es ist seine Aufgabe.
Mal sehen wie es weiter geht. :anmachen:

LG
 
Wer den anderen Anteil bezahlt, der beantragt den Bildungsgutschein.

Wenn du den Gutschein beantragst trägst du automatisch den Rest. Es seih den, du darfst den im Auftrag deines Betriebes für dich beantragen. Diese Befugnis benötigst du dann aber schriftlich mit Firmenstempel.

Es gibt halt zwei Möglichkeiten für Bildungsgutscheine, den privaten und den über die Firma.

Die Unterschiede siehst du am besten hier:

Erfolgreich arbeiten | Angebote nutzen | Bildungsscheck | Arbeitspolitik NRW

viel Erfolg, und glaub nicht alles, was der AG behauptet.

lg
 
Hast Du privat was vom PA-Kurs? Dann zahlst Du (anteilig)! Wenn nicht zahlt der in dessen Interesse Du den Kurs machst - Dein AG!
Tarifliche Regeln beachten...

Matras
 
Die Diskussion stellt sich bei uns garnicht.

Der PA-Kurs wird in der Dienstzeit, auf Kosten des Arbeitgebers, ohne Verpflichtung besucht.

Nennt sich dann Mitarbeitermotivation und Wertschätzung des MA.
 
Hallo matas,

ich habe nichts von der WB, weder verbessert sich mein Gehalt, noch meine Arbeitsbedingungen.
Welche Tarifliche Regelungen soll ich beachten???
 
Also,
ich bekomme den Bildungsgutschein, aber dazu muß die Schule in der ich die Ausbildung machen werde zertifiziert sein. Das ist meine natürlich nicht. So werde ich mir jetzt eine Andere suchen, und dann haut alles hin.
:daumen:
 
Ich habe im PA-Kurs "gelernt", dass sich die Krankenhäuser die Kosten von den Krankenkassen erstatten lassen können. Zusätzlich bekommen die Krankenhäuser die Zeit die wir im Kurs sitzen statt arbeiten von den Krankenkassen erstattet.
Das ist so weil Praxisanleiter gesetzlich vorgeschrieben sind.
Zumindestens hat uns das der Leiter des Fortbildungsinstituts erzählt.
 
Ich habe im PA-Kurs "gelernt", dass sich die Krankenhäuser die Kosten von den Krankenkassen erstatten lassen können. Zusätzlich bekommen die Krankenhäuser die Zeit die wir im Kurs sitzen statt arbeiten von den Krankenkassen erstattet.
Das ist so weil Praxisanleiter gesetzlich vorgeschrieben sind.
Zumindestens hat uns das der Leiter des Fortbildungsinstituts erzählt.

Ein Urteil diesbezüglich
http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/Urteil_BVerwG_Praxisanleitung.pdf
 
Grüß Gott,
wie die Anrede schon zeigt, komme ich aus Bayern. :wavey:
Mir wurde die PA-Ausbildung vom AG bezahlt, dafür musste ich mich drei Jahre verpflichten. Find ich super!!:lol:
Während der PA-Ausbildung wurde uns gesagt, dass jedes KH, welches nicht anerkannt ausbildet, also mit nachgewiesenen PA´s oder Weiterbildungsstätten, %ual in einen Bildungfond einbezahlen muss.:gruebel:

Das war für meinen AG ein Grund in PA-Ausbildung zu investieren.
Außerdem waren bereits zu diesem Zeitpunkt Gespräche über eine Kooperation im Bereich OTA- und FWB- Ausbildung im Gange. Diese Kooperation steht nun seit Oktober 10 und deshalb sind PA´s für unseren AG sehr wichtig.
Wir wurden damals zu dritt aus unserem OP-Bereich ausgebildet.
Weiterbildungszeit war Arbeitszeit.
Außerdem haben wir PA´s nun die Möglichkeit unser erlerntes Wissen mit Unterstützung des AG´s anzubringen und auch einzufordern.
D. h. er stellt uns Zeit, Räumlichkeiten und Equipment für das Anlernen zur Verfügung.:up::flowerpower:

So war das bei mir!!
Servus, opjutti
 
Hallo
bei mir zahlt die komplette Summe mein Arbeitgeber. Ich mache den Kurs auch nicht in meiner Freizeit, sondern es wird ganz normal wie Arbeitszeit gerechnet. Zudem musst ich mich nicht verpflichten für eine gewisse Zeit bei dem AG zu bleiben. Ich hab aber auch einen unebfristeten Arbeitsvertrag und wäre auch schön blöd, wenn ich gehen würde :)
 
Hi,

ich wurde freigestellt, und haette selber zahlen muessen. Da ich aber ein gutes Examen hatte, hatte ich dafuer das Geld von der Begabtenfoerderung genutzt, ich glaube das waren damals was bei 3000 Euro.
Wenn du als jung genug bist und ein gutes Examen hast, ist das vielleicht was fuer dich.
 

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