Bezahlt der Träger die Lehrbücher?

wake0071

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Hallo zusammen,

ich fange ab morgen eine Ausbildung zum Gesundheits-und Krankenpfleger an. Am Anfang stellt der Träger uns Lehrbücher vor, die dann bestellt werden. Zu meiner Frage, ist der Träger verpflichtet diese Lehrmaterialien zu bezahlen. Ich habe von einem Kollegen von mir gehört, das der Träger dieses eigentlich müsste, dieses sollte auch im Krankenpflege Gesetz stehen.

Könnt Ihr mir vllt dort weiterhelfen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Nachrichten

LG wake0071
 
Hallo zusammen ich habe es selbst gefunden:

Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG)
Artikel 1 G. v. 16.07.2003 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 983; Geltung ab 01.01.2004
FNA: 2124-23; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 212 Gesundheitswesen 2124 Hebammen und Heilhilfsberufe
Änderungen / Synopse | 20 Gesetze verweisen aus 31 Artikeln auf Krankenpflegegesetz
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
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§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung

2 Gesetze verweisen aus 2 Artikeln auf § 10

(1) Der Träger der Ausbildung hat

1. die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel (§ 3) in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann und

2. der Schülerin und dem Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel einschließlich der Fachbücher, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind.

(2) Den Schülerinnen und Schülern dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen; sie sollen ihren physischen und psychischen Kräften angemessen sein.
 
In Bayern ist es in der Regel so, dass die Bücher von der Schule leihweise an die Schüler gehen.
Meist gibt es auch eine Schulbibliothek bei der man sich Bücher ausleihen kann.
 
Ich kenne das auch so, das die Bücher leihweise zur Verfügung gestellt werden. Ich habe meine Bücher alle gekauft, zumindest diese Bücher, die für mich wichtig waren (z.Bsp. pflege heute). Man kann sicherlich das ein oder andere Buch gebraucht kaufen, da spart man auch. Nur sollte man da darauf achten, das die Ausgabe nicht all zu alt ist.
 
Hallo

Die Bücher werden gestellt. ( gesetzliche Pflicht) wie Wake schon gepostet hat


Dazu kosten die Standartbücher!
Pflege Heute mal eben 75 Euro
Biologie Anatomie Physiologie 33 Euro

Sind sehr gute Bücher die ich mir allerdings erst nach der Ausbildung gekauft habe, mann muss allerdings die stetig wachgsenden Veränderungen durch Forschung und Entwicklung beachten so kann der Stand der Heute gelehrt wird in einigen jahren schon ganz anders sein

MFG Keen01
 
Ich glaube, die Existenz einer Schulbibliothek würde genügen. Es muss nicht jeder ein eigenes Buch haben. Bei mir war das jedenfalls so; allerdings gibt's in Ba-Wü auch keine Lehrmittelfreiheit.

Ohnehin ist ein Buch nicht für jeden Lerntyp geeignet. In der Erwachsenenbildung ist es gar nicht schlecht, wenn man sich das Fachbuch auswählen kann, mit dem man am besten zurecht kommt.
 
2. der Schülerin und dem Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel einschließlich der Fachbücher, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind.
Das mag schon sein, aber da steht nicht in welcher Form.
Das steht nichts davon, dass jeder ein eigenenes Buch erhält.

Lehrmittelfreiheit ist Ländersache.
 

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