Pause bezahlt?

sonnige nacht

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11.01.2012
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Hallo,

ich arbeite paar Tage im Monat im Nachtdienst (auf 400€-Basis).. und wollte mal fragen, ob es sein kann, dass die 45min Pausenzeit irgendwie bezahlt werden?
Habe nämlich auf meinem Dienstplan gesehen, dass sie die volle Arbeitszeit von 21. Uhr bis 6:30 Uhr eingerechnet haben?
Gibts sowas?


Grüße (ach ja, bin im AVR Caritas)
 
Hallo,

ja das gibt es, z.B. wenn keiner da ist, der dich ablösen kann und du deine Pause in Bereitschaft verbringen musst.

LG
Antje
 
Bei uns ist das eine sog. integrierte Pause und die wird voll bezahlt.
Ist kein Bereitschaftsdienst aber man ist natürlich in Bereitschaft weil man zumindest das Telefon in der Tasche hat.

LG
Antje
 
von AntjeX: eine sog. integrierte Pause
Watt nich alles der AG erlaubt bekommt. Eine Pause wird per AG angegeben, also bekommen, genommen, bezahlt, aber nicht als Arbeitszeit (Bereitschaftsdienst) verbucht? Seltsam, sehr sehr seltsam, aaaber so spart der AG Personal!

Eine Pause ist klar definiert: AoB -Rechtsprechung

Ich bin immer wieder erstaunt was Personalräte, Gewerkschaften hinnehmen in unserem Beruf.
Da sind soooooooooooooooooo viel Gesetzesschlüpflöcher und alles auf Kosten des Gesundheitssytems.

Genau darum stehen wir da wo wir in der Pflege sind.
 
Ich halte das rechtlich auch für wackelig. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Und mir als Mitarbeiter wäre das natürlich die liebste Variante, wenn man an einem sogenannten Einzelarbeitsplatz weilt. Was hätte es für eine Konsequenz, wenn ich im Nachtdienst abgelöst werden müßte, wenn ich z.B. in einem kleinen Seniorenheim arbeite, wo ich alleine bin...?
Es müsste noch jemand für die Nacht (zumindest stundenweise) eingestellt werden, der mich so ablöst, daß ich max. 6 Std. am Stück arbeite. Der fehlt dann am Tag.
D.h. auch für mich, daß ich im Tagdienst mit reduziertem Personal auskommen muß UND mir nachts 45min abgezogen werden, obwohl ich faktisch das Haus nicht verlassen. Für viele Mitarbeiter, bei denen es nachts "ruhig" zugeht, sind die 45min Gutschrift lieber als eine gesetzeskonforme Pause.

Wie gesagt, ich halte das trotzdem für rechtlich arg wackelig und wenn jemand belegen kann, daß es hier eine rechtliche Grundlage gibt, die das erlaubt, dann wäre ich für die Quelle sehr dankbar.. wüßte da auch gleich 2 Abteilungen, wo ich sowas umsetzen könnte und die Leute dort total happy wären :-D
 
Watt nich alles der AG erlaubt bekommt. Eine Pause wird per AG angegeben, also bekommen, genommen, bezahlt, aber nicht als Arbeitszeit (Bereitschaftsdienst) verbucht? Seltsam, sehr sehr seltsam, aaaber so spart der AG Personal!

Wie kann etwas bezahlt, aber nicht als Arbeitszeit gewertet werden? Pausen werden doch eben deshalb für gewöhnlich nicht vergütet, weil sie keine Arbeitszeit sind.
 
von hypurg: Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Genau das ist den AG "immer" zu gute gekommen. Sie wissen, wer klagt geht, so oder nachgeholfen. Wer sowieso geht, klagt auch nicht, warum sollte es sich mit einem alten AG anlegen?
Die Häuser haben "eigene" Rechtsanwälte, die bezahlen solche Gerichtssachen aus der Portokasse, aber "die" eine Pflegekraft muss teuer aus "eigener" Tasche bezahlen.

Ich kenne einiges Pflegepersonal, besonders die keine festen Verträge haben, die lieber in der Gruppe maulen, aber nicht aktiv werden aus Angst den Arbeitsplatz generell zu verlieren. Der Personalrat weiß vieles, aber auch sie wollen kein "schweres" Arbeitsleben, denn die Möglichkeit einem das berufliche Lebens schwer zu machen hat man(n)/frau immer. Im Gegenteil sie deckeln sogar nach oben.

Dieses berufliche "Ab"hängikeitsverhältnis gepaart mit familiären Standortbebundenheit wird moralischen und ethischen Werten aller Christian Wulff Verhalten unterworfen. Macht den Mächtigen.
 
Hier kann man es nachlesen:
BAT §15(1) und ArbZG §2,1

Ich persönlich würde überhaupt nicht auf die Idee kommen, dagegen zu klagen, obwohl mich das nichts kosten würde.
Was ist an so einer voll bezahlten integrierten Pause schlimm, wenn man sie nehmen kann?
Schlimm fände ich das nur, wenn man sie nicht nehmen könnte und dann sollte man sich natürlich wehren.

Wieso soll so eine Pause nicht als Arbeitszeit gewertet werden?
Kapier ich irgendwie nicht.
Oder schreiben wir aneinander vorbei?
In der Frage geht es doch darum, dass die volle Arbeitszeit angerechnet wird, oder?


LG
Antje
 
Wieso soll so eine Pause nicht als Arbeitszeit gewertet werden?
Kapier ich irgendwie nicht.
Oder schreiben wir aneinander vorbei?
In der Frage geht es doch darum, dass die volle Arbeitszeit angerechnet wird, oder?


LG
Antje

Sehe ich genauso.
Wir bekommen unsere Pause ebenfalls bezahlt, das nennt sich "Anwesenheitspause". Wir machen regulär 1/2 Stunde Pause im Frühstücksraum, aber da wir im Zentrum bleiben, sind wir im "Notfall" jederzeit einsatzbereit und bekommen sie vergütet. Weiss nicht was daran so schlecht oder verkehrt sein soll.
 
Sehe ich genauso.
Wir bekommen unsere Pause ebenfalls bezahlt, das nennt sich "Anwesenheitspause". Wir machen regulär 1/2 Stunde Pause im Frühstücksraum, aber da wir im Zentrum bleiben, sind wir im "Notfall" jederzeit einsatzbereit und bekommen sie vergütet. Weiss nicht was daran so schlecht oder verkehrt sein soll.
Gut oder verkehrt sind nicht die Fragen, die Fragen sind: welche Folgen haben diese integrierten "Pausen", Anwesenheits"pause" und warum werden Pausen per Gesetz geschützt, klar definiert und keiner hält sich dran?

Folgen:
- das Arbeitsschutzgesetz wird "legitimiert" umgangen.
- es wird "normal" in unserem "Pflegeberuf" keine Pause zu benötigen.
- Personal kann (wird) eingespart werden.
- einige AG`S bezahlen nicht, die nicht genomme Pause sondern unterstellt uns, dass man(n)/frau ja "immer" irgendwo Zeit hat eine Auszeit zu nehmen. (ich warte darauf das der Toilettengang berechnet wird und als Pause anerkannt wird ;)).
.........

Wir schießen uns selbst ins Knie, wenn wir soviele "kleine" Machenschafften (wir verschaffen auch Macht) mit unterstützen.
 
Hier kann man es nachlesen:
BAT §15(1) und ArbZG §2,1
Wo lest hier heraus, daß man "integrierte Pausen" anordnen darf - also Pausen, die nach Definition keine sind, da man sich am Arbeitsort bereit halten muß?

@ Claudia B.
Mich interessiert hier eher die Rechtssicherheit. Ich weiß immer noch nicht gewiß, daß hier Pausen legitimiert nicht in Anspruch genommen werden. Ich weiß schon, daß es tatsächlich Arbeitsplätze gibt, an denen würde sich jeder Mitarbeiter ärgern, wenn man ihm 45 min Arbeitszeit abzieht, um ihn aus seinem warmen Stationszimmer in die Kälte zu treiben ;-) Ich sehe aber auch das Risiko, daß Arbeitgeber dies sehr großzügig auslegen könnten... denn ich behaupte weiter, daß sogar sehr viele Mitarbeiter nachts auf eine Ablöse verzichten würden, wenn sie dafür die Zeit bekommen würden.

Aus AG-Sicht würde ich das natürlich gerne großzügig umsetzen,
wenn
A: Rechtssicherheit besteht
B: die Mitarbeiter mitspielen

(Und im nächsten Schritt wandeln wir dann noch einen Teil der Nacht in Bereitschaftsdienst um ;-) )
 
von hypurg: (Und im nächsten Schritt wandeln wir dann noch einen Teil der Nacht in Bereitschaftsdienst um ;-) )
Genau so sehe ich das auch, ein Grenzüberschritt und schon geht es weiter.

von hypurg: Wo lest hier heraus, daß man "integrierte Pausen" anordnen darf - also Pausen, die nach Definition keine sind, da man sich am Arbeitsort bereit halten muß?
Bei uns wird die Pause abgezogen, weil wir (sind zu zweit und ein Bereitschaftsdienstarzt) können ja gehen (auch wenn eine Überwachung eine Pflegeperson anbindet und es im Haus (alle vorhandenen Stationen) klingelt, laut Aussage des ärztlichen Direktors (und Geschäftsführung). Sie würden die Haftung zum Beispiel im Notfall (Reanimation), eine Pflegekraft und geweckter Bereitschaftsdienstarzt übernehmen. Die Realität würde ein Gericht schnell festlegen, die in Pause gegangene Pflegekraft hätte aus ihren beruflichen Kenntnissen wissen müssen das sie keine Pause hätte nehmen dürfen, weil sie die Gefahr wusste. Folge im Fall der Fälle: Bauer, Pflegekraft wird gekündigt, König, ärtzlicher Direktor (und König, Geschäftsführung) bekommt einen Du-, Du-Finger (böser Junge) gezeigt und bleibt.
Pat. = exitus!
Es muss immer erst etwas passieren, damit das Hirn eingeschaltet und die Eurozeichen kleiner vor dem geistigen Auge der Obrigkeit wird.
 
Die Realität würde ein Gericht schnell festlegen, die in Pause gegangene Pflegekraft hätte aus ihren beruflichen Kenntnissen wissen müssen das sie keine Pause hätte nehmen dürfen, weil sie die Gefahr wusste.

Hallo Caludia,
es gibt aber keine absolute Sicherheit im Leben und im Beruf. Die Personalbesetzung muss auch finanziell leistbar sein. Es ist niemanden gedient, wenn die Nachtbesetzung so großzügig bemessen wird, dass fünf Reanimationen gleichzeitig bewältigt werden können - dann ist niemand mehr für den Tagdienst vorhanden. Es gibt immer denkbarer Situationen, für die ein oder zwei Mitarbeiter mehr sinnvoll wären. Wer immer zu jeder Zeit einen überschaubaren Arbeitsaufwand will, muss in eine Fabrik oder aufs Amt gehen. Der Arbeit im Pflegeberuf bietet Freiräume und hat auch Belastungsspitzen. Sonst wäre es wahrscheinlich auch langweilig, oder?

Gruß KGK
 
Abgesehen davon halte ich das beschriebene Gerichtsurteil für ausgesprochen unwahrscheinlich. Gibt es einen konkreten Fall, auf den Du anspielst, oder ist dies Deine persönliche Horrorvision?

In den Verfahren gegen Krankenpflegepersonal, die mir bekannt sind, wurden die Arbeitsbedingungen vom Gericht grundsätzlich mit in Betracht gezogen; sogar bei sehr viel schwerwiegenderen Fällen (bewussten Patiententötungen z.B.).
 
Ich kenne diese Pausenregelung seit fast 30 Jahren aus dem Tag- und Nachtdienst und bisher hat es nicht ein einziges Problemchen damit gegeben.
In den ganzen Jahren hab ich nicht einen einzigen Menschen kennengelernt, der damit unzufrieden war.
Wenn das korrekt geregelt ist, z.B. in einer Betriebsvereinbarung kann das für alle Seiten eine super Sache sein.
Ich persönlich sehe das als sehr positiv weil ich hätte keine Lust, einen Kollegen mitten in der Nacht oder auch tagsüber für eine Pause abzulösen und dafür noch zig Kilometer zu fahren.
 
von Kleingeistkiller: Es ist niemanden gedient, wenn die Nachtbesetzung so großzügig bemessen wird, dass fünf Reanimationen gleichzeitig bewältigt werden können.
Ich rede von der "Grundsicherung" einer Reanimation mit dem "Dreihelfersystem". Wir müssen zum Beispiel den gerufenen Rettungshelfern, sprich Rettungswagenhelfer plus Notarzt, zwei Etagen tiefer, "manuell" die Haustür öffnen (zeitlicher Verlust eines Helfers), damit sie zu uns auf Station kommen können.

von Kleingeistkiller: Der Arbeit im Pflegeberuf bietet Freiräume und hat auch Belastungsspitzen.
Das gibt es in anderen Berufen auch, nur das "wir" für Menschen"leben" mitverantwortlich sind.

von Claudia: Gibt es einen konkreten Fall, auf den Du anspielst, oder ist dies Deine persönliche Horrorvision?
Kopfkino verbunden mit hören/sagen Pflegepersonal"grusel"erzählungen. ;)

von Claudia: In den Verfahren gegen Krankenpflegepersonal, die mir bekannt sind, wurden die Arbeitsbedingungen vom Gericht grundsätzlich mit in Betracht gezogen; sogar bei sehr viel schwerwiegenderen Fällen (bewussten Patiententötungen z.B.).
Das beruhigt mich etwas, danke.

von AntjeX: Ich kenne diese Pausenregelung seit fast 30 Jahren aus dem Tag- und Nachtdienst und bisher hat es nicht ein einziges Problemchen damit gegeben.
Ich kenne den Pflege"not"stand 32 Jahre und wenn es kein Problemchen ist wurde es als "normal" anerkannt.

von AntjeX: In den ganzen Jahren hab ich nicht einen einzigen Menschen kennengelernt, der damit unzufrieden war.
Wieso tauchen aber genau bestimmte Themen (Pause, Arbeitszeiten, Ruhezeiten.....) immer wieder auf? Wir in der Pflege sind zu still, die die es stört brabbeln eher hinter den Rücken, bekommen aus den eigenen Reihen haue wegen s. u..

von AntjeX: Wenn das korrekt geregelt ist, z.B. in einer Betriebsvereinbarung kann das für alle Seiten eine super Sache sein.
Wenn....., das scheint es aber oft nicht zu sein, sondern man(n)/frau wird mit Gegenbenheiten konfrontiert die als Tatsachen verkauft werden und denen sie nichts entgegen zusetzen haben.

von AntjeX: Ich persönlich sehe das als sehr positiv weil ich hätte keine Lust, einen Kollegen mitten in der Nacht oder auch tagsüber für eine Pause abzulösen und dafür noch zig Kilometer zu fahren.
Das ist das s. u.. Arbeitsgesetze werden für "Alle" gemacht und jeder "persönlich" zieht daraus nutzen. Warum ist die Personal"planungs"inkompetens verbunden mit einer gewissen Personalpolitk des AG`s in meiner Verantwortung? Sprich, wird da nicht bewusst von oben der schwarze Peter weiter gereicht? Geschäftsleitung: "Ich muss Personalkostenspaaren, wie? So! Das Personal wird das Wie schon umsetzen."

So sehe ich und verstehe ich unsere selbst gemachten, verständlicher Weise (weil seit 32 Jahren praktiziert) angenommen Arbeitszeitberufsprobleme. Ein Problemchen, noch ein Problemchen u.,u.,u.,über Jahre = Berufs"un"zufriedenheits Problem!

LG
Claudia B.

PS: Wären da keine Probleme, bräuchten wir nicht darüber schreiben oder reden.
 
Ich kann auch über positive Dinge schreiben, das müssen nicht immer Probleme sein.
Warum soll ich Probleme irgendwo sehen, wo keine sind?

Also ich werde nicht mit Gegebenheiten konfrontiert, denen ich nichts entgegensetzen kann wenn die rechtlich nicht in
Ordnung sind.


Es kann gut sein, dass es in diesem Zusammenhang auch Negativbeispiele gibt.
Das kann ich nicht beurteilen.
Aber dann liegt es an den Betroffene, sich zu wehren.
Ich hab keine Ahnung, was die Leute dann davon abhält, zum Anwalt zu gehen.
 
also ich habe diese frage gestellt, weil ich als schülerin die pause abziehen musste.. d.h. wenn der dienst von 6.15 bis 14.15 ging, durfte ich nur 7,5h aufschreiben. oder im nachtdienst eben statt 9,5 nur 8,75.. (in meinem stundennachweiszettel-dings).. mir wärs lieber, wenn die pause auch vergütet wird.
 
Der Pausenabzug bzw. die Nicht-Vergütung der Pausenzeit ist normal, das ist in den meisten Beschäftigungsverhältnissen so. Azubi oder nicht. Wenn ich bezahlt werde, muss ich arbeiten und darf diese Zeit nicht zur freien Verfügung nutzen.

Mir ist aber auch die Variante "keine Ablösung und dafür bezahlte Pausenzeit" bekannt, zumindest im Nachtdienst.
 

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