Weihnachtsgeld zurück zahlen, wenn Vertrag nicht verlängert?

Catsister

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15.01.2003
Beiträge
81
Hallo an Alle,
bei uns auf Station ist eine Schwester, der ihr Vertrag vom 01.10 auf 31.12.03 verlängert wurde, dann aber defenitiv ausläuft und nicht mehr verlängert wird.
Am 15.11 bekommen wir Weihachtsgeld...
Jetzt meine Frage, da wir alle auf Station nicht sicher sind und unser Personalrat (leider) von vielen Sachen keine Ahnung hat..:
muß sie das Weihnachtsgeld vom 15.11 zurückbezahlen, wenn sie ab 1.1.04 arbeitslos ist oder kann sie es behalten, da sie ja nicht gekündigt hat.
Und sie hat ja für das Weihnachtsgeld gearbeitet...
Habt ihr da irgendwelche rechtlichen Info´s????
Danke Catsister
 
Hi Catsister,
sie hat definitiv keinen Anspruch auf die Zuwendung (so heisst das im Tarifdeutsch), nachzulesen im Zuwendungs-Tarifvertrag beim Personalrat und natürlich auch in der Personalstelle.
Sie müsste bis einschliesslich 31.03. des kommenden Jahres beschäftigt sein. Wenn Sie jetzt trotzdem was bekommt, wird sie es zurückzahlen müssen.
Leider!!!
 
Ist das wirkluch so Flexi? Ich habe gestern meinen Lohnstreifen erhalten und da steht drauf das die Zuwendung nur dann zurückgezahlt werden muss, wenn der Betroffene aus eigenem Verschulden oder durch Kündigung das Haus verlässt. Aber wenn der Vetrag nicht weiter läuft ist es doch weder Kündigung noch eigenes Verschulden.
Kannst du mir das erklären????
 
hi mellimaus,
bist du am 01.10.03 eingestellt worden???
Endet dein Vertrag am 31.12.03 ???
Beides nein? dann gelten für dich auch andere Bedingungen, die du in den Zuwendungstarifverträgen nachlesen kannst.
 
Hallo Flexi,
nochmals die Sachlage:
Die Schwester hat bei uns im Haus gelernt, hat einen befristeten Vertrag nach der Ausbildung bekommen. Also seit Oktober 2002 bis 30.09.2003. Nun wurde ihr Vertrag nochmals um 3 Monate bis 31.12.03 verlängert und ihr gleichzeitig gesagt, daß ihr Vertrag dann nicht mehr verlängert werden würde - aufgrund von Personalabbau.
Sie hat also nicht selbst gekündigt und auch nicht aus selbstverschuldeten Gründen die Arbeit verloren..
Auf ihrem Gehaltszettel hat sie jetzt ihr Weihnachtsgeld erhalten. Muß sie nun damit rechnen, daß sie es zurück bezahlen muß oder nicht?
Ich dachte auch, daß es da eine Regel gibt - dass ihr ein gewisser Geldbetrag trotzdem zusteht....
Kannst du mir weiterhelfen, auch gerne mit Internet Seiten...
Gruß catsister
 
Hallo catsister,
das Datum Oktober 2002 ging aus deinem Beitrag oben nicht hervor, so daß vom Okt 2003 auszugehen war. Es sind schon entscheidende Kleinigkeitem, die über viele EUROs entscheiden....
in dem Falle müsste sie einen Anspruch auf die Zuwendung (Weihnachtsgeld) haben, sie wird es behalten dürfen.....

Nachzulesen ist das ganze in den entsprechenden Tarifverträgen, die man bei der Personalstelle, dem Personalrat oder auch dem Verwaltungsleiter einsehen können muss.
Dank Internet findet man es auch dort:
*(Defekter) Link entfernt*

alles klar?
 

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