Hallo an Alle,
bei uns auf Station ist eine Schwester, der ihr Vertrag vom 01.10 auf 31.12.03 verlängert wurde, dann aber defenitiv ausläuft und nicht mehr verlängert wird.
Am 15.11 bekommen wir Weihachtsgeld...
Jetzt meine Frage, da wir alle auf Station nicht sicher sind und unser Personalrat (leider) von vielen Sachen keine Ahnung hat..:
muß sie das Weihnachtsgeld vom 15.11 zurückbezahlen, wenn sie ab 1.1.04 arbeitslos ist oder kann sie es behalten, da sie ja nicht gekündigt hat.
Und sie hat ja für das Weihnachtsgeld gearbeitet...
Habt ihr da irgendwelche rechtlichen Info´s????
Danke Catsister
bei uns auf Station ist eine Schwester, der ihr Vertrag vom 01.10 auf 31.12.03 verlängert wurde, dann aber defenitiv ausläuft und nicht mehr verlängert wird.
Am 15.11 bekommen wir Weihachtsgeld...
Jetzt meine Frage, da wir alle auf Station nicht sicher sind und unser Personalrat (leider) von vielen Sachen keine Ahnung hat..:
muß sie das Weihnachtsgeld vom 15.11 zurückbezahlen, wenn sie ab 1.1.04 arbeitslos ist oder kann sie es behalten, da sie ja nicht gekündigt hat.
Und sie hat ja für das Weihnachtsgeld gearbeitet...
Habt ihr da irgendwelche rechtlichen Info´s????
Danke Catsister