Weihnachtsgeld in der Ausbildung

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jessi410

Gast
Hallo zusammen...
hab mal so ne Frage..und zwar hab ich am 1.Oktober diesen Jahres meine Ausbilung bei einem kirchlichen Träger (nach AVR)begonnen.Ich bin übergangslos von einem Träger zum anderen..also beide auch AVR..steht mir dann ganzes weihnachtsgeld zu??

Wir haben 160 € bekommen anteilig..ich dachte das jeder der seit mind. dem 1.10. beschäftigt ist bekommt weihnachtsgeld..ist damit nur der Anteil gemeint??ich blick da nicht so recht durch...:verwirrt:

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Licht ins dunkle bringen

danke schön..
 

-Claudia-

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Du bekommst von Deinem jetzigen AG nur den Anteil für drei Monate, du bist ja dieses Jahr nur drei Monate dort beschäftigt gewesen.

Wenn Du zuvor bei Deinem alten AG Anspruch auf Weihnachtsgeld erworben hast, müsstest Du auch von ihm dieses bekommen, ebenfalls anteilig.

Bist Du sicher, dass Du zuvor Anspruch hattest. Wenn Du die Ausbildung erst vor zwei Monaten begonnen hast, als was warst Du dann bei Deinem alten AG angestellt?
 
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jessi410

Gast
Du bekommst von Deinem jetzigen AG nur den Anteil für drei Monate, du bist ja dieses Jahr nur drei Monate dort beschäftigt gewesen.

Wenn Du zuvor bei Deinem alten AG Anspruch auf Weihnachtsgeld erworben hast, müsstest Du auch von ihm dieses bekommen, ebenfalls anteilig.

Bist Du sicher, dass Du zuvor Anspruch hattest. Wenn Du die Ausbildung erst vor zwei Monaten begonnen hast, als was warst Du dann bei Deinem alten AG angestellt?


wieso sollte ich denn keinen Anspruch haben?habe bis zum 31.09. als Pflegehilfskraft im Altenheim gearbeitet und habe am 1.10. eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin angefangen.

dann würde ich ja besser mal bei meinem alten Arbeitgeber anrufen und da nach haken..
 

flexi

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Das funktioniert nur, wenn beide Arbeitgeber gegenseitig die angewandten Tarifverträge anerkennen, und Pflegeheime verwenden oft keine, je nach Träger.
Ich würd in deiner Stelle aber auch nachfragen!
 
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jessi410

Gast
aber ich wurde ja auch nach AVR bezahlt und habe die letzten Jahre immer nach AVR mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Einmalzahlung bekommen.weiß halt nur nicht ob ich auch für die 9 Monate Anspruch auf Weihnachtsgeld habe..da kann mir keiner helfen.. :weissnix:
 

flexi

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Wenn du bis zum 30.09. nach AVR bezahlt wurdest, und jetzt auch wieder, müsstest du einen Anspruch haben:
für 9 Monate anteilig beim alten Arbeitgeber, für 3 Monate anteilig beim neuen.
Wende die an deine alte Personalabteilung, denn die zahlen nicht einfach so, sondern wollen einen Antrag auf dem Tisch sehen, und eine Bescheinigung des neuen AG, das du ohne einen Tag vertragslos zu sein, wieder bei einem AG mit AVR Tarif beschäftigt bist.
 

medsonet.1

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Hallo,

ich kann flexi nur bestätigen, du must den Weihnachtsgeldanspruch beim alten Arbeitgeber geltend machen, da jeder anteilig zahlen muss.

Gruß

medsonet.1
 
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jessi410

Gast
hab heute mal in der Personalabteilung angerufen..habe denen jetzt meinen neuen Arbeitsvertrag zugefaxt und bekomme dann anteilig mein Weihnachtsgeld für die 9 Monate..:klatschspring:
 

medsonet.1

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Herzlichen Glückwunsch,

dann sag mal artig "DANKE" an flexi, der als erstes den guten Tip hatte.

Gruß

medsonet.1
 

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