Wann krankmelden laut AVR?

Tiffy1970

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Schleswig-Holstein
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Krankenschwester
Also , es ist so, dass ich am 24.12. schon krank mit Fieber im Spätdienst war( hätte mir ja keiner geglaubt, dass ich wirklich krank bin).Jetzt hab ich am WE beide Tage Dienst, bin aber immer noch krank.Brauch ich für diese beiden Tage eine Krankmeldung ( Notfallpraxis)? Ab Montag bin ich dann im Frei. Gilt im AVR auch, die Meldung am 3./4.Tag? Konnte nichts finden.

LG Tiffy
 
Hallo Tiffy,

wenn vom AG nicht anders festgelegt, brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wenn du mehr als 3 Tage krank bist.

Wenn du am 24. noch im Dienst warst, brauchst du ab dem 28.12. eine AU.

Dich "krank melden" musst du natürlich dich ab dem ersten Krankheitstag, an dem du auch Dienst hättest.

Gute Besserung
Narde
 
Um deinen Kollegen Handlungsmöglichkeiten offen zu halten, wäre es vielleicht ganz nett, wenn du nicht erst am Samstag früh anrufst.

Elisabeth
 
Danke für die schnellen Reaktionen.Ich habe mich jetzt für das WE krank gemeldet,da ich heute eh frei habe und nur am WE arbeiten müßte,dann ab Montag wieder frei hätte.
Ist das irgendwo im AVR nachzulesen bezüglich Krankmeldung ? Konnte diesbezüglich nichts finden oder habe es evtl.überlesen?

Tiffy
 
Hi Tiffy,

dies regelt nicht der AVR sondern das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wikipedia schrieb:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss der Arbeitnehmer spätestens am ersten darauf folgenden Arbeitstag seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Aus dieser muss sich das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben. Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine frühere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.
Nachzulesen hier: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ? Wikipedia

Ich würde, wenn ich jetzt für das WE krank wäre eine AU vorlegen, sprich in eine Bereitschaftspraxis gehen und mir dort eine ausstellen lassen.
 

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