- Registriert
- 04.02.2017
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Hallo,
ich fange in Bayern zum 01.10.17 die Ausbildung zum Guk an. Ich habe bisher etwas ganz anderes in Bayern studiert und wollte mich für das kommende Sommersemester (geht bis 30.09.17) nochmal Rückmelden. Soll ich mich nun Exmatrikulieren, da ich in irgendwelche Schwierigkeiten komme? Ich bekomme so noch Kindergeld und bin versichert.
Danke euch für die Antworten
ich fange in Bayern zum 01.10.17 die Ausbildung zum Guk an. Ich habe bisher etwas ganz anderes in Bayern studiert und wollte mich für das kommende Sommersemester (geht bis 30.09.17) nochmal Rückmelden. Soll ich mich nun Exmatrikulieren, da ich in irgendwelche Schwierigkeiten komme? Ich bekomme so noch Kindergeld und bin versichert.
Danke euch für die Antworten