Reinergottfried
Newbie
Grundsätzlich darf Rufdienst nur dann geleistet werden, wenn keine Arbeit bzw. nur selten Arbeit anfällt.
Wird während der RD-Zeit gearbeitet, muss man sehen, ob die Ruhezeit von 10 Stunden eingehalten wurde. Ist das nicht der Fall, muss der MA von der weiteren Arbeit freigestellt werden. Siehe das neue Arbeitszeitgesetzt!
Der AG hat eine Fürsorgepflicht und der Personalnotstand rechtfertigt nicht eine MA über die gesetzliche AZ zu beschäftigen.
Meldet der MA, dass er müde bzw. fertig ist, ist dieser von der Arbeit freizustellen.
Reiner
Wird während der RD-Zeit gearbeitet, muss man sehen, ob die Ruhezeit von 10 Stunden eingehalten wurde. Ist das nicht der Fall, muss der MA von der weiteren Arbeit freigestellt werden. Siehe das neue Arbeitszeitgesetzt!
Der AG hat eine Fürsorgepflicht und der Personalnotstand rechtfertigt nicht eine MA über die gesetzliche AZ zu beschäftigen.
Meldet der MA, dass er müde bzw. fertig ist, ist dieser von der Arbeit freizustellen.
Reiner

Mich würde noch interessieren, wie die Verbindung BD und RD bei euch zustande kommt. Macht der BD Arbeiten, bei dem er den RD nicht benötigt,z.B Amb.? Wie ist es bei eiligen Kaiserschnitten oder hausinterne Notfälle? Wer springt dann? Denn der RD hat ja Zeit ins Haus zukommen, er muß nicht innerhalb, wie oft angenommen, in 20 min anwesend sein, denn dann macht er auch BD und muß entsprechend entlohnt werden.
