Verlassen des Arbeitsplatzes

Stampfi

Newbie
Registriert
15.09.2022
Beiträge
4
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Ambulanz
Funktion
Fachpersonal
Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal Hilfe in rechtlichen Sachen…
Zum besseren Verständnis hier erst mal die Beschreibung meines derzeitigen Arbeitsplatzes:
Ich arbeite in einer medizinischen Einrichtung die ein Zwischending von Praxis und Notfallambulanz ist.
Das heißt wir behandeln sowohl Kassenärztliche wie Privatärztliche Patienten mit nicht Lebensgefährlichen Anliegen (Rezeptaustellung,Wundversorgung,akute Erkrankungen)sowie auch Notfallpatienten (Herzinfakt,Lungenembolie etc) wir sind voll ausgestattet haben aber Keine stationären Betten.
Die Besetzung ist wie in allen medizinischen Einrichtungen nicht die beste aber ok.
Manchmal ist es so das von den Pflegekräften im Spätdienst nur einer im Dienst ist.Nur zum besseren Verständnis und um Diskussionen vorzubeugen Ein Arzt ist immer Anwesend und der Rettungsdienst zur Unterstützung direkt ums Eck.
Wenn ich alleine Spätdienst habe ist mir vollkommen klar das ich meine Arbeitsstelle nicht verlassen kann und nehme mir immer Essen mit.
Wenn wir mit mehreren sind kann man sich auch schonmal was frisches holen gehen ( nicht in direkter Lage um die Dienstelle 15 min ist man mindestens weg um essen zu holen).
Jetzt gibt es aber Kollegen die gehen wenn sie alleine sind sich essen an einem Imbiss holen das heißt in der Zeit ist die Dienststelle nicht besetzt.Arzt ist im Gebäude aber in Bereitschaft(NEF)
Von meinem moralischem Verständnis ist das nicht zulässig
In den Pausereglungen gibt es keine genaue Regelung zudem das Betriebsgelände nicht verlassen wird ( das Betriebsgelände ist riesig)
Jedoch ist niemand in den Räumlichkeiten der potenzielle Notfallpatienten reinlassen könnte in der Zeit allenfalls ist nichtmedizinisches Personal im Haus.

Meine Frage:
Ist es gesetzlich verboten eine medizinische Einrichtung zur Notfallversorgung unbesetzt zu lassen um seine Pause fern von der Arbeitsstelle zu verbringen?

Meiner Meinung nach darf die Dienststelle nicht unbesetzt gelassen werden.

In der Einrichtung ist alles vorhanden um seine Pause zu verbringen (Küche Aufenthaltsraum etc.)
Vielen Dank fürs lesen !
 
Danke! Das hatte ich schon eingesehen.
Mir ging es darum ob es eine Einrichtungbezogene Regelung gibt an Arbeitsstellen oder Orten wo das verlassen der Arbeitsstelle grundsätzlich untersagt ist. Zeit für Pausen gibt es bei uns. Und auch Möglichkeiten es nach Absprache anders zu gestalten.
Ich finde das Verhalten von den Kollegen einfach nicht ok zumal es ja eigentlich nicht um die Pause an sich geht sondern an das verlassen der Dienststelle die somit unbesetzt ist.
Vielen Dank!
 
Ich finde das Verhalten des Arbeitgebers nicht ok. Er hat dafür zu sorgen das der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebene Pause nehmen kann.
Soviel ich weiß kann kein Arbeitgeber eine gesetzliche Regelung durch Einrichtungsbezogene Regelung unterwandern.
Außerdem geht es grundsätzlich um die Pause - Pause ist FREIZEIT und was du in deiner Freizeit machst geht deinen Arbeitgeber nun mal nix an
 
Danke! Das hatte ich schon eingesehen.
Mir ging es darum ob es eine Einrichtungbezogene Regelung gibt an Arbeitsstellen oder Orten wo das verlassen der Arbeitsstelle grundsätzlich untersagt ist. Zeit für Pausen gibt es bei uns. Und auch Möglichkeiten es nach Absprache anders zu gestalten.
Ich finde das Verhalten von den Kollegen einfach nicht ok zumal es ja eigentlich nicht um die Pause an sich geht sondern an das verlassen der Dienststelle die somit unbesetzt ist.
Vielen Dank!
Fast vergessen: die Begründung ist das man ja sonst nix zu essen hätte aber das kann man sich ja vor der Arbeit holen.
Ich finde das Verhalten des Arbeitgebers nicht ok. Er hat dafür zu sorgen das der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebene Pause nehmen kann.
Soviel ich weiß kann kein Arbeitgeber eine gesetzliche Regelung durch Einrichtungsbezogene Regelung unterwandern.
Außerdem geht es grundsätzlich um die Pause - Pause ist FREIZEIT und was du in deiner Freizeit machst geht deinen Arbeitgeber nun mal nix an
so gesehen stimmt das …
 
Meiner Meinung nach darf die Dienststelle nicht unbesetzt gelassen werden.
Das ist meiner Ansicht nach auch so.

Der Arbeitgeber muss eine Möglichkeit für eine ungestörte Pause gewährleisten, z.B. durch eine Pausenablösung. Aber ich kann keine Dienststelle, die auch für Notfälle eingerichtet ist, unbesetzt lassen.
 
Das ist meiner Ansicht nach auch so.

Der Arbeitgeber muss eine Möglichkeit für eine ungestörte Pause gewährleisten, z.B. durch eine Pausenablösung. Aber ich kann keine Dienststelle, die auch für Notfälle eingerichtet ist, unbesetzt lassen.
Stimmt, aber das ist Sache des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers.
Hier findet der TE aber nur das Verhalten der Kollegen nicht o.k. und eben nicht die Versäumnis des Arbeitgebers.
Er bemängelt das moralische Verhalten der Kollegen, statt nach Möglichkeiten zu fragen, die das Verhalten des Arbeitgebers zur rechtlichen Regelung der Pausen zu ändern.
Denn der AG weiß um seine Pflicht - kennt aber auch das altruistische Verhalten der Pflege
 
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In den Pausereglungen gibt es keine genaue Regelung zudem das Betriebsgelände nicht verlassen wird ( das Betriebsgelände ist riesig)
Jedoch ist niemand in den Räumlichkeiten der potenzielle Notfallpatienten reinlassen könnte in der Zeit allenfalls ist nichtmedizinisches Personal im Haus.

Meine Frage:
Ist es gesetzlich verboten eine medizinische Einrichtung zur Notfallversorgung unbesetzt zu lassen um seine Pause fern von der Arbeitsstelle zu verbringen?
Grundsätzlich ist es so, daß der AG eine Pause gewährleisten muß. Und in der Pause kann jeder machen, was er will, und gehen, wohin er will. Die AN zu zwingen, ihre Pause in der Einrichtung zu verbringen, ist definitiv NICHT rechtens. Denn das impliziert ja, daß sie ihre Pause jederzeit unterbrechen müßten, wenn "was ist".

Andererseits ist natürlich verständlich, daß eine solche Einrichtung nicht einfach unbesetzt gelassen werden darf. Also einfach nur zu gehen ist auch nicht richtig. Allerdings liegt die Organisation einer Pausenablösung beim AG, es ist sein Fehler, wenn keine Pausenregelung existiert. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, sich hier zwecks gegenseitiger Pausenablösung mit Arzt und Rettungsdienst irgendwie abzusprechen?

Eine Sache noch am Rande (auch wenn es mit diesem Fall nicht direkt was zu tun hat):
Wir hatten in der ambulanten Intensivpflege (1:1-Versorgung) auch keine Möglichkeit der Pausenablösung (logisch, denn man ist ja alleine beim Klienten). Aber soweit ich weiß, galten die 12 Stunden Dienste bei uns offiziell nicht komplett als Arbeitszeit, sondern ein Teil als Bereitschaft. Und das war ja auch de facto so, man hatte immer wieder Leerlauf dazwischen. Dadurch ließ sich das m. W. rechtfertigen, keine Pausenablösung zu haben und die Versorgung auch nicht verlassen zu dürfen.
 
Hallo Stampfi,

Die Frage ist gut und die gängigen Gesetzte wurden ja schon angeführt.

Die Praxis ist ja nicht unbesetzt (nichtmedizinisches Personal und ein Arzt sind ja vorhanden), insofern kann wohl auch ein potentieller Patient reingelassen werden.
Dazu reden wir ja über eine patientenlose Situation, nicht? Da sehe ich erstmal kein ethisches Problem, was ja dir extrem zu schaffen macht.

Vielleicht ist es ja für deinen AG so ok.
Da frage ich mich, was dein AG dazu sagt? Hast du das schon mal angesprochen?

LG, Pinguin
 
Nichts gegen deine moralischen Bedenken, aber du ziehst dir hier die Schuhe des Arbeitgebers an. Dem Link zu Verdi ist nichts hinzuzufügen. Die Pause ist deine Freizeit, also auch keine Bereitschaft oder für "wenn mal was ist". Mach Pause ;)
mfg Dirk
 

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