Darf ein Patient wirklich nicht das Krankenhausgelände verlassen?

Jo.Bo

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16.06.2004
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Hallo!
Bei uns auf der Station kam letztens die Frage auf ob ein Patient wirklich nicht das Krankenhausgelände verlassen darf. Es ist bei uns so üblich dem Patienten mitzuteilen das er dann nicht versichert sei. Ist dies eigentlich wirklich so?
Es ist keine geschlossenen Station, von daher hat er doch das Recht zu gehen wann er will.
Wie ist das bei euch so? Weiß jemand ein Gesetz in dem das geregelt ist?
Danke schonmal.
 
Wenn ein Patient das Gelände des Krankenhauses verlassen möchte kann er dieses natürlich tuen. Er muss / soll dafür aber ein Zettel unterschreiben wo er darauf hingewiesen wird das im Falle eines Unfalls ect. das Krankenhaus keine Haftung übernimmt.

Gab bis jetzt keine Probleme damit.
 
Danke für deine schnelle Antwort.
Das gibt es bei uns auch. Es stellt sich mir nur die frage ob er das überhaupt unterschreiben muss. Ich meine damit das er ja "frei" ist und nicht "überwacht" wird, so das er sich im Krankenhaus aufhalten müsste.
 
Hallo zusammen,
der Kunde unterschreibt ja einen Behandlungsvertrag mit eurem KH. Somit ist er über euch versichert bei einem Unfall auf dem Gelände. Verläßt er das Krankenhausgelände, verliert er eben diesen Unfallschutz. Darauf muß er hingewiesen werden und zu eurer Absicherung läßt man halt unterschreiben. So verstehe ich das zumindest - korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Gruß,
quotenkerl
 
Hallo zusammen!
Besteht der Patient entgegen ärztlichem Rat auf seiner Entlassung oder verlässt er eigenmächtig das Krankenhaus, haftet das Krankenhaus für die entstehenden Folgen nicht.
Diese Formulierung findet man in den meisten Krankenhausbehandlungsverträgen, der von beiden Vertragspartnern bzw. seinen Vertretern unterschrieben wird.

Darüberhinaus verpflichten sich beide Vertragspartner, alles dazu beizutragen, einen Behandlungserfolg beizutragen. Wie soll also der Arzt behandeln, wenn de Patient ohne das Wissen des Krankenhauses/ des Arztes sich völlig woanders aufhält. Alles was dann zwischen diesen Eckpositionen liegt, bedarf dann der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern inclusive der dazugehörigen Dokumentation.
 
Wenn er sich weigert das Formular zu unterschreiben, dokumentiere dies bitte mit einem zeugen.
Dann seid ihr abgesichert.

In meinem letzten Haus gabs dafür so schöne Bögen, da konnte alles angekreuzt werden und war hinreichend mit Kleingedrucktem abgesichert :)
 

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