Urlaub wird seitens PDL verschoben bzw. nicht beachtet

chaotenweib78

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Krankenschwester
Hallo zusammen,

würde gerne mal Eure Meinung einholen.
Bei uns auf der Arbeit ist es so, dass wir einmal im Jahr, meist Ende des Jahres unsere Urlaubsplanung mit unserer PDL machen. Diese Urlaubsplanung wird dann auch direkt von ihr genehmigt, mit Unterschrift von ihr.
Nun ist es aber dieses Jahr so gewesen, dass ich keinen einzigen Urlaub so bekommen habe, wie er geplant und halt auch genehmigt war. Entweder hat sie mir meinen Urlaub verschoben, kam auch schon vor das sie meine Urlaubstage einfach als normales Dienstfrei eintrug oder wie jetzt im August aus dem Urlaub zum Dienst rausgeholt. Auch ist es so gewesen, dass sie mich in den Dienst eingetragen hat, ohne mich zu fragen.

Nun habe ich im Oktober noch einmal etwa 10 Tage Urlaub in den Herbstferien. Mein 1. Urlaubstag ist am Samstag dem 4.10. und ich habe für mich und meine schulpflichtige Tochter eine Woche Urlaub gebucht. Nun habe ich mit erschrecken mal wieder feststellen müssen, dass sie mich in den Dienst gesetzt hat. Auf Nachfrage bekam ich zur Antwort, dass ein Kollege ja schon 4 WE hintereinander Dienst habe, wobei ich selbst diese 4 WE hintereinander mit meinem Kollegen Dienst gemacht habe. Der andere Kollege wolle eine Fortbildung mitmachen, die aber nicht hausintern ist, sondern eine Fortbildung, die er selbst bezahlt und deshalb frei bräuchte, sie ihn deshalb ins frei gesetzt hat. Es also keinen gäbe, der die Dienste dann macht.

Meine Frage hierzu lautet nun : Kann sie denn wirklich jeden geplanten und von ihr selbst genehmigten Urlaub von einem Mitarbeiter verschieben wie sie will ? Muss ich diese Dienste machen, obwohl der Urlaub genehmigt ist ? Wie sieht es mit meiner gebuchten Urlaubsreise aus ?

Würde mich über Eure Meinung riesig freuen.

LG
chaotenweib78
 
Hallo
Ein genehmigter Urlaub kann nur in Notsituationen verschoben werde, wobei Notsituation rechtlich genau deffiniert ist.Ein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf 14 seines Jahresurlaubs so zu nehmen wie er es will. Verweigert der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub und entstehen dadurch Kosten, muß diese der Arbeitnehmer übernehmen.
All das wird Dir auch der Betriebsrat sagen, so ihr einen habt.
Wenn nicht, und Du bist in einer Gewerkschaft werden die Dir hilfreich zur Seite stehen.
Willst Du dazu Paragraphen haben versuche es mal mit Googeln.
Alesig
 
Sehe ich auch so: Frage den Betriebsrat und stell es schriftl. zu. Die müssten sich dann kümmern. Ansonsten selbst einen Brief an die Heimleitung aufsetzen.
Nur nicht immer alles gefallen lassen....!

lg
 
DEr Gesetzgeber hat da klare Richtlinien vorgegeben,wenn alles Gute nicht funktioniert (Betriebsrat, Gewerkschaft) mußt du es über den Anwalt machen. Wir sind doch keine Leibeigenen.Frage :Wie ist das wenn du krank bist , dann muß es doch auch gehen,zeige Grenzen auf sonst macht sie es weiter so!:knockin:
 

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